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7.5 Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, Behörden und Organisationen

Einleitung: Zusammenarbeit mit Ärzten und dem ärztlichen Notdienst

Die Hierarchie der Heilkunde

Herzlich willkommen an der ärztlichen Schnittstelle! Im deutschen Gesundheitssystem liegt die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Diagnosestellung und invasive Therapie) grundsätzlich beim approbierten Arzt. Der Rettungsdienst arbeitet in einem Delegationsrahmen oder einer Notkompetenz. Eine gute Patientenversorgung gelingt nur dann, wenn das rettungsdienstliche Wissen über Logistik, Taktik und Standard-Algorithmen reibungslos mit dem tiefen pathologischen Wissen des Arztes verschmilzt. Respekt und klare Kommunikation sind hier die wichtigsten Werkzeuge.

1. Zusammenarbeit mit Ärzten (Grundsätzliches)

Wenn wir auf Ärzte treffen, müssen wir uns unserer eigenen Rolle bewusst sein. Wir sind keine Ärzte light, wir sind Spezialisten für die Präklinik.

  • Die rechtliche Grenze: Ein Arzt darf heilkundlich tätig werden. Ein Notfallsanitäter tut dies nur bis zum Eintreffen des Arztes (zur Gefahrenabwehr) oder nach vorheriger schriftlicher Delegation (SOP). Sobald ein Arzt den Einsatzort betritt und die Behandlung übernimmt, trägt er die volle juristische und medizinische Verantwortung.
  • Kommunikation auf Augenhöhe: Respekt bedeutet nicht blinden Gehorsam. Wenn ein Arzt eine Maßnahme anordnet, die offensichtlich gegen die Leitlinien verstößt, sind wir als Rettungsfachpersonal verpflichtet, dies im Sinne der Patientensicherheit anzusprechen (Speak-Up-Kultur).
  • Die Fachsprache: Um mit Ärzten effizient zu kommunizieren, müssen wir die medizinische Nomenklatur (Fachbegriffe) perfekt beherrschen. Wer bei der Übergabe von einem "Bauchweh" statt von einem "akuten Abdomen" spricht, verliert sofort an fachlicher Glaubwürdigkeit.

2. Zusammenarbeit mit Notärzten

Der Notarzt (NA) ist unser direkter Kollege auf der Straße. Mit ihm bilden wir das klassische Rendezvous-System.

  • Die Aufgabenteilung: Der Notarzt führt die medizinische Diagnostik durch und ordnet die Therapie an. Das Rettungsfachpersonal assistiert, zieht Medikamente auf, bereitet die Beatmung vor und übernimmt die gesamte Einsatzstellenlogistik (wie Tragehilfe, Kontakt zur Feuerwehr, Transportorganisation).
  • Teamführung: Der Notarzt ist der medizinische Leiter am Einsatzort. Dennoch erfordert die moderne Notfallmedizin ein Crew Resource Management (CRM). Der Arzt sollte sich auf die Diagnostik konzentrieren (Hands-off) und die praktischen Maßnahmen dem Rettungsdienst überlassen, um den Überblick nicht zu verlieren.
  • Das Vier-Augen-Prinzip: Bei der Gabe von hochwirksamen Medikamenten (wie Opiaten) herrscht zwingend das Vier-Augen-Prinzip. Der Rettungsdienstmitarbeiter reicht die Ampulle an den Arzt, beide lesen laut den Namen und die Konzentration ab, bevor das Medikament in die Spritze gezogen wird.

3. Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Notdienst (116117)

Der Kassenärztliche Notdienst (ÄND) ist nicht für lebensbedrohliche Notfälle zuständig, sondern vertritt die Hausärzte außerhalb der regulären Sprechzeiten. Hier gibt es oft Reibungspunkte, die wir professionell klären müssen.

  • Fehlalarmierung des Rettungsdienstes: Oft werden wir über die 112 zu Patienten gerufen, die eigentlich ein Fall für den ÄND sind (zum Beispiel Hexenschuss oder seit 3 Tagen Grippe ohne Atemnot). Unsere Aufgabe ist es, lebensbedrohliche Zustände auszuschließen (Vitalwerte prüfen). Ist der Patient stabil, können wir ihm raten, den ÄND (unter der Rufnummer 116117) zu kontaktieren, anstatt ihn sinnlos in eine überfüllte Notaufnahme zu transportieren.
  • Fehlalarmierung des ÄND: Manchmal wird der ÄND zu Bauchschmerzen gerufen und stellt vor Ort fest, dass es sich um ein geplatztes Aortenaneurysma handelt. Der ÄND alarmiert uns nach. Hier übernehmen wir sofort die rettungsdienstliche Führung (Load and Go), während der Arzt des ÄND uns wertvolle Informationen zur Anamnese übergibt.

4. Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten (Hausärzte)

Einsätze in einer Hausarztpraxis sind eine besondere taktische Herausforderung. Der Hausarzt kennt den Patienten meist seit 20 Jahren, ist aber oft nicht in der akuten Notfallrettung trainiert.

  • Die Expertise bündeln: Der Hausarzt liefert uns die perfekte Anamnese (Vorerkrankungen, Medikamentenplan). Wir bringen das technische Equipment (EKG, Beatmung, Notfallmedikamente) und die Routine in der Reanimation oder der Schocktherapie mit.
  • Taktisches Vorgehen: Wenn wir mit Blaulicht eine Praxis betreten, übernehmen wir nicht arrogant das Kommando. Wir fragen den Arzt kurz und präzise: "Herr Doktor, was ist passiert und wie können wir Sie jetzt am besten unterstützen?" Meistens übergeben die Hausärzte die akute Versorgung sehr gerne an das eingespielte Rettungsteam.
  • Rechtliche Weisungsbefugnis: Solange kein Notarzt vor Ort ist, ist der anwesende Hausarzt der ranghöchste Mediziner am Ort. Er darf medizinische Anweisungen geben. Sind diese jedoch grob falsch (und gefährden den Patienten), müssen wir den Transport beginnen und einen regulären Notarzt nachfordern.

💡 MERKE:

Sobald ein Arzt die Behandlung übernimmt, trägt er die rechtliche Verantwortung; der Notfallsanitäter assistiert. Beim Notarzt (NA) gilt das Team-Prinzip: Der Arzt leitet medizinisch, der Rettungsdienst führt die Logistik und Assistenz durch. Der Ärztliche Notdienst (116117) ist für nicht-lebensbedrohliche Erkrankungen zuständig und verhindert unnötige Transporte. Bei Einsätzen in der Hausarztpraxis liefert der Arzt die Patienten-Historie, der Rettungsdienst bringt die Notfall-Routine mit.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bundesministerium der Justiz [BMJ] (2013). Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) § 4.(Anmerkung: Die rechtliche Grundlage, die die Assistenzpflicht des Notfallsanitäters regelt, sobald ein Arzt (egal ob Notarzt oder Hausarzt) die medizinische Einsatzleitung vor Ort übernimmt).

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Einleitung: Zusammenarbeit mit Pflegepersonal und psychosozialen Akuthelfern

Die multiprofessionelle Rettungskette

Herzlich willkommen in der Welt der spezialisierten Fachberufe! In der Notfallmedizin neigen wir dazu, den Fokus auf die erste medizinische Intervention zu legen. Doch die Genesung eines Patienten beginnt oft erst nach der Übergabe an das Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auf der Station. Parallel dazu leisten psychosoziale Akuthelfer (PSNV) eine Arbeit, die wir als Rettungsfachpersonal im medizinischen Stress oft nicht leisten können: Die Stabilisierung der menschlichen Seele nach einem traumatischen Ereignis.

1. Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Krankenpflegepersonal

In der Notaufnahme oder auf der Intensivstation sind die Pflegekräfte unsere primären Ansprechpartner. Sie koordinieren die Belegung, bereiten das Monitoring vor und übernehmen die pflegerische Verantwortung.

  • Die Übergabe als Stafettenlauf: Eine gelungene Übergabe an das Pflegepersonal folgt dem ISBAR-Schema. Besonders wichtig für die Pflege sind Informationen zum Hautzustand, zur Ausscheidung, zu vorhandenen Schläuchen (Drainagen, Katheter) und zum sozialen Hintergrund des Patienten.
  • Respekt vor dem Arbeitsumfeld: Wir bringen einen Patienten in ein Umfeld, das oft unter massivem Personalmangel und Zeitdruck steht. Ein respektvoller Umgang bedeutet, den Patienten nicht einfach "abzuladen", sondern aktiv beim Umlagern zu helfen und sicherzustellen, dass das klinische Monitoring bereits läuft, bevor wir unsere eigenen Geräte abschalten.
  • Pflegeexpertise nutzen: Erfahrene Pflegekräfte auf Intensivstationen verfügen über ein enormes Wissen über komplexe Medizintechnik (wie ECMO oder Dialyse). Wenn wir einen Patienten dorthin verlegen, sollten wir ihre Anweisungen zur Lagerung und zum Gerätemanagement als fachliche Bereicherung ansehen.

2. Zusammenarbeit mit psychosozialen Akuthelfern (PSNV)

Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) gliedert sich in die Bereiche PSNV-B (für Betroffene) und PSNV-E (für Einsatzkräfte). Wir betrachten hier vor allem die Zusammenarbeit mit den Akuthelfern für Betroffene an der Einsatzstelle.

  • Rollenklarheit: Der Rettungsdienst ist für die physische Rettung zuständig, die PSNV für die psychische Erste Hilfe. Sobald die medizinische Gefahr abgewendet ist, übergeben wir die Betreuten (Angehörige, Zeugen) förmlich an den Akuthelfer. Ab diesem Moment hat der PSNV-Helfer die "fachliche Leitung" über den psychologischen Prozess.
  • Indikation zur Alarmierung: Wir fordern PSNV-Akuthelfer zwingend an bei: Tod eines Angehörigen (besonders bei Kindern), Überbringen einer Todesnachricht zusammen mit der Polizei, schweren Unfällen mit vielen Augenzeugen oder wenn Angehörige nach einem Einsatz allein in der Wohnung zurückbleiben würden.
  • Einsatztaktik: Der PSNV-Helfer braucht einen ruhigen Ort. Wir unterstützen ihn, indem wir Betroffene aus dem unmittelbaren Sichtfeld der medizinischen Maßnahmen (wie einer laufenden Reanimation) wegführen und dem Akuthelfer einen kurzen, präzisen Sachstandsbericht über das Geschehene geben.

3. Schnittstellenmanagement und Konfliktvermeidung

Reibungen entstehen oft durch mangelndes Verständnis für die Prioritäten der anderen Berufsgruppe.

  • Informationsfluss: Die Pflegekraft benötigt Dokumente (Arztbriefe, Medikamentenpläne), die wir oft mühsam in der Wohnung des Patienten gesucht haben. Diese Informationen müssen zwingend mit übergeben werden.
  • Zeitfaktor: Ein PSNV-Einsatz dauert oft Stunden. Wir als Rettungsdienst müssen verstehen, dass der Akuthelfer nicht "fertig" ist, nur weil der Leichenwagen weggefahren ist. Er bleibt so lange, bis das soziale Netz des Betroffenen (Freunde, Verwandte) greift.

💡 MERKE:

Die Übergabe an das Pflegepersonal erfordert neben medizinischen Daten auch pflegerelevante Informationen (Hautzustand, soziale Situation).Das Umlagern des Patienten erfolgt gemeinsam; das Rettungsdienst-Monitoring bleibt bis zur klinischen Übernahme aktiv. PSNV-Akuthelfer übernehmen die Betreuung von Angehörigen und Zeugen, sobald die medizinische Akutphase beendet ist. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitiger Wertschätzung der Fachkompetenz; keine Berufsgruppe ist wichtiger als die andere.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. [APS]. (2019). Handlungsempfehlung: Patientenübergabe – Sicher an der Schnittstelle. Berlin: APS.(Anmerkung: Die zentrale deutsche Quelle für die Gestaltung der Kommunikation zwischen Rettungsdienst und Pflegepersonal zur Vermeidung von Informationsverlusten).
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [BBK]. (2011). Mindeststandards für die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) in Deutschland.(Anmerkung: Das offizielle Dokument, das die Rollenverteilung, die Einsatzindikationen und die Zusammenarbeit zwischen Rettungskräften und PSNV-Helfern rechtssicher definiert).

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Einleitung: Zusammenarbeit mit der Polizei und Verhalten am Tatort

Zwei Missionen, ein Einsatzort

Herzlich willkommen an der Schnittstelle zur Exekutive! Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist geprägt von gegenseitiger Unterstützung, aber auch von rechtlichen Grenzen. In Gefahrensituationen ist die Polizei unsere Schutzmacht. Am Tatort hingegen sind wir oft die „ersten Zerstörer“ von Beweismitteln. Das Ziel dieses Moduls ist es, die taktische Sicherheit des Rettungsteams zu erhöhen und gleichzeitig die rechtsstaatliche Arbeit der Polizei nicht unnötig zu behindern.

1. Unmittelbare Gefahrensituationen (Eigenschutz)

In Lagen mit Gewaltpotenzial (Schießereien, Messerstechereien, aggressive Gruppen) gilt die eiserne Regel: Rettung erst nach Sicherung.

  • Die Bereitstellung: Der Rettungswagen fährt niemals direkt in eine ungesicherte Gefahrenstelle ein. Wir halten in einem Sicherheitsabstand von mindestens 300 bis 500 Meter „außer Sicht“ in Bereitstellung und warten auf die explizite Freigabe durch die Polizei.
  • Die Zonen-Einteilung: Wir unterscheiden zwischen der „Hot Zone“ (unmittelbare Gefahr, nur Polizei/Spezialkräfte), der „Warm Zone“ (indirekte Gefahr, Rettung nur unter Polizeischutz) und der „Cold Zone“ (sicherer Bereich, eigentliche Patientenversorgung). Der Rettungsdienst arbeitet grundsätzlich nur in der gesicherten Cold Zone.
  • Taktischer Rückzug: Eskaliert eine Situation während der Behandlung (Patient oder Angehörige werden bewaffnet/aggressiv), brechen wir die medizinische Maßnahme sofort ab! Wir ziehen uns ohne Rücksicht auf Material zurück, bringen uns in Sicherheit und alarmieren die Polizei über den Notruf oder Funk (Status 5).

2. Verhalten an einem (vermuteten) Tatort

Jeder Ort, an dem ein Verbrechen stattgefunden haben könnte (Tötungsdelikt, Vergewaltigung, schwerer Raub), ist ein Tatort. Hier gilt: „Life over Evidence“ (Leben vor Beweismitteln), aber mit maximaler Vorsicht.

  • Beweismittelschonende Rettung: Die medizinische Rettung hat immer Vorrang! Wenn wir jedoch den Patienten versorgen, nutzen wir nur 1 einzigen Weg (Trampelpfad) in den Raum und zurück, um keine Fußspuren zu zerstören. Wir berühren nur das, was für die Rettung absolut notwendig ist.
  • Umgang mit Kleidung: Müssen wir die Kleidung des Opfers aufschneiden, schneiden wir niemals durch Einschusslöcher, Messerstiche oder Risse! Diese Beschädigungen sind für die Kriminaltechnik extrem wichtig. Wir dokumentieren kurz, wo wir die Kleidung zerschnitten haben.
  • Spurensicherung im Umfeld: Wir nutzen am Tatort niemals die Toilette, das Telefon oder das Waschbecken des Opfers. Wir rauchen nicht und hinterlassen keinen eigenen Müll (Pflasterreste, Verpackungen) am Ort. Alles, was wir verändern, muss der Polizei später mitgeteilt werden.

3. Schweigepflicht vs. Mitteilungspflicht

Dies ist das juristische Minenfeld zwischen Rettungsdienst und Polizei.

  • Die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB): Diese gilt für Notfallsanitäter in gleichem Maße wie für Ärzte. Wir dürfen der Polizei grundsätzlich keine medizinischen Daten oder Details aus dem vertraulichen Gespräch mit dem Patienten mitteilen, außer der Patient entbindet uns von der Schweigepflicht.
  • Ausnahme: Gefahr im Verzug: Nur wenn durch das Schweigen eine schwere Straftat (Mord, Raub, Völkermord) unmittelbar bevorsteht (§ 138 StGB), sind wir zur Meldung verpflichtet. Eine bereits begangene Tat (außer bei Kindern/Jugendlichen in Extremlagen) rechtfertigt meist keinen Bruch der Schweigepflicht gegenüber der Polizei ohne richterlichen Beschluss.
  • Personalien: Die Herausgabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identitätsfeststellung ist für die Polizei meist zulässig, medizinische Diagnosen hingegen bleiben tabu.

4. Dokumentation polizeilicher Relevanz

Da wir oft vor der Polizei am Ort sind, sind unsere Beobachtungen von unschätzbarem Wert für das spätere Gerichtsverfahren.

  • Zustand beim Eintreffen: War die Tür offen oder verschlossen? Wie lag der Patient? Gab es Totenflecke oder Leichenstarre? War die Umgebung warm oder kalt? Diese Details halten wir im Freitextfeld unseres Protokolls fest.
  • Waffen und Gegenstände: Finden wir eine Waffe, lassen wir sie liegen. Müssen wir sie aus Sicherheitsgründen sichern, fassen wir sie nur an Stellen an, die keine Fingerabdrücke tragen (zum Beispiel mit dem Handschuh am strukturierten Griff, nicht am Lauf). Wir übergeben die Waffe sofort der Polizei.

💡 MERKE:

In Gefahrenlagen gilt: Eigenschutz vor Rettung; wir warten in Bereitstellung auf die polizeiliche Freigabe. Am Tatort gilt: Life over Evidence – wir retten das Leben, zerstören dabei aber so wenig Spuren wie möglich (Trampelpfad nutzen).Kleidung niemals durch Einschuss- oder Einstichlöcher zerschneiden! Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber der Polizei; nur bei unmittelbar bevorstehenden schweren Straftaten besteht eine Meldepflicht.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bundeskriminalamt [BKA]. (2021). Leitfaden für den Ersten Angriff an Tatorten.(Anmerkung: Die behördliche Grundlage für das Verhalten der ersten Kräfte am Tatort, um Spurenvernichtung durch Rettungsmaßnahmen zu minimieren).

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Einleitung: Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Zwei Welten, ein Ziel

Herzlich willkommen bei der technischen Rettung! Rettungsdienst und Feuerwehr tragen zwar oft ähnliche Einsatzkleidung, haben aber völlig unterschiedliche Einsatztaktiken. Der Rettungsdienst fokussiert sich mikroskopisch auf den menschlichen Körper und die Vitalfunktionen (Patientenorientierung). Die Feuerwehr blickt makroskopisch auf die Umgebung, die Statik, den Brandschutz und die Gefahrenabwehr (Raumorientierung). Erst wenn diese beiden Perspektiven über die Einsatzleiter (Einsatzleiter Rettungsdienst und Einsatzleiter Feuerwehr) systematisch zusammengeführt werden, hat der Patient bei schweren Unfällen eine Überlebenschance.

1. Technische Rettung (Verkehrsunfälle)

Wenn ein Patient in einem deformierten Fahrzeug eingeklemmt ist, beginnt ein hochkomplexer Wettlauf gegen die Zeit. Wir unterscheiden hier zwingend zwischen medizinischer und technischer Rettung.

  • Der Innere Retter: Das ist unsere primäre Rolle! Während die Feuerwehr das Fahrzeug gegen Wegrollen sichert und den Brandschutz aufbaut, klettert 1 Mitglied des Rettungsdienstes (meist der Notfallsanitäter) in das Unfallwrack zum Patienten. Er stabilisiert die Halswirbelsäule, sichert die Atemwege und schützt den Patienten mit einer Decke oder einem Schutzschild vor Glassplittern.
  • Absprache der Rettungstaktik: Die Feuerwehr schneidet niemals blind los! Der Notarzt oder Notfallsanitäter entscheidet über die Taktik. Ist der Patient stabil, ordnet er eine "Schonende Rettung" an (dauert oft 20 bis 30 Minuten, Dach wird abgenommen). Ist der Patient kreislaufinstabil oder das Auto brennt, ordnet er die "Sofortrettung" (früher Crashrettung) an. Hierbei reißt die Feuerwehr die Tür in unter 5 Minuten auf und der Patient wird ohne Rücksicht auf die Wirbelsäule herausgezogen.
  • Das Kommando: Sobald das Fahrzeug aufgeschnitten ist und der Patient auf dem Spineboard aus dem Wrack gehoben wird, hat ausschließlich der "Innere Retter" (am Kopf des Patienten) das Kommando! Er gibt den Takt zum Heben an.

2. Tragehilfe und Drehleiterrettung

Der Rettungsdienst ist für normale Transporte ausgelegt. Bei extrem adipösen Patienten oder extrem engen Treppenhäusern brauchen wir die Muskelkraft und die Technik der Feuerwehr.

  • Die Manpower: Wenn 4 oder 6 Feuerwehrleute anpacken, um einen Patienten im Tragetuch aus dem 4 Stockwerk zu tragen, bleibt die medizinische Führung zu 100 Prozent beim Rettungsdienst. Wir überwachen die Atmung und den Kreislauf während des Tragens.
  • Die Drehleiterrettung: Passt der Patient nicht durch das Treppenhaus, fordert der Rettungsdienst eine Drehleiter an. Der Patient wird in einer speziellen Schleifkorbtrage auf dem Korb der Leiter fixiert. WICHTIG: Die Bedienung der Drehleiter und die Entscheidung, ob das Anleitern statisch überhaupt sicher ist, obliegt zu 100 Prozent dem Einsatzleiter der Feuerwehr. Wenn die Feuerwehr sagt "Das geht hier nicht", ist das Gesetz.

3. Gefahrgut und ABC-Lagen (CBRN)

Bei Unfällen mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen (ABC-Lagen) wird die Zusammenarbeit strikt räumlich getrennt, um das Überleben der Retter zu sichern.

  • Die GAMS-Regel: Dies ist die wichtigste Regel für den erst-eintreffenden Rettungswagen! Gefahr erkennen, Absperren (Abstand von mindestens 50 Meter halten), Menschenrettung durchführen (nur wenn ohne Eigenschutzgefährdung möglich!), Spezialkräfte (Feuerwehr) nachfordern.
  • Die Zoneneinteilung: Die Feuerwehr arbeitet in schweren, gasdichten Chemikalienschutzanzügen (CSA) in der sogenannten Gefahrenzone (Hot Zone). Der Rettungsdienst betritt diese Zone NIEMALS! Wir warten in der sicheren Zone (Cold Zone).
  • Die Dekontamination: Ein kontaminierter Patient darf auf keinen Fall sofort vom Rettungsdienst behandelt oder in den Rettungswagen verladen werden! Er würde das gesamte Team und das Fahrzeug vergiften. Die Feuerwehr baut einen Dekontaminationsplatz auf. Erst wenn der Patient dort von der Feuerwehr entkleidet und abgeduscht wurde, übernimmt ihn der Rettungsdienst.

4. Brandeinsätze und Atemschutzüberwachung

Bei Wohnungsbränden ist der Rettungsdienst oft zum Eigenschutz der eingesetzten Feuerwehrkräfte oder zur Behandlung von Rauchgasopfern vor Ort.

  • Rauchgasintoxikation: Die häufigste Todesursache bei Bränden ist nicht das Feuer, sondern das Kohlenmonoxid (CO) und die Blausäure im Rauch. Die Standard-Pulsoximetrie am Finger zeigt bei einer CO-Vergiftung falsche 100 Prozent Sauerstoffsättigung an! Jeder Patient, der aus dem Rauch gerettet wird, bekommt vom Rettungsdienst sofort 15 Liter reinen Sauerstoff über eine Maske mit Reservoir, um das Kohlenmonoxid aus dem Blut zu verdrängen.
  • Eigenschutz vor Rauch: Ein Rettungsdienstmitarbeiter ohne umluftunabhängiges Atemschutzgerät rennt niemals in ein verqualmtes Treppenhaus, auch nicht, wenn er dort jemanden schreien hört! Ein 1 einziger tiefer Atemzug von hochgiftigem Brandrauch kann zur sofortigen Bewusstlosigkeit führen. Wir warten an der Rauchgrenze, bis die Feuerwehr uns den Patienten bringt.

💡 MERKE:

Bei Verkehrsunfällen übernimmt 1 Retter die Rolle des Inneren Retters, stabilisiert den Patienten und gibt das Kommando beim Heben. Die Entscheidung zwischen Schonender Rettung und Sofortrettung obliegt dem medizinischen Zustand (Rettungsdienst entscheidet taktisch mit der Feuerwehr).Bei Gefahrgut-Lagen (ABC) übernimmt der Rettungsdienst den Patienten erst NACH der erfolgreichen Dekontamination durch die Feuerwehr. Bei Brandeinsätzen gilt absolutes Verbot zum Betreten verqualmter Bereiche; Kohlenmonoxid erfordert die sofortige Gabe von maximalem Sauerstoff.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung [AFKzV]. (2019). Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3): Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz.(Anmerkung: Die rechtlich bindende Dienstvorschrift für die taktische Aufgabentrennung bei der technischen Hilfeleistung, die auch die Schnittstellen zum anwesenden Rettungsdienst definiert).
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. [AWMF] (2022). S3-Leitlinie Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung. (AWMF-Registernummer: 012-019).(Anmerkung: Die evidenzbasierte medizinische Grundlage, die die Zeitfenster für die technische Rettung und die Entscheidungskriterien zwischen "Sofortrettung" und "Schonender Rettung" vorgibt).

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Einleitung: Zusammenarbeit mit Hebammen und Therapeuten

Das erweiterte Expertennetzwerk

Herzlich willkommen in der multiprofessionellen Grauzone! Wenn wir zu einem Notfall in eine Praxis oder zu einer Hausgeburt gerufen werden, treffen wir auf medizinisches oder therapeutisches Fachpersonal. Diese Kollegen haben eine völlig andere Ausbildung als wir, aber in ihrem spezifischen Bereich sind sie uns fachlich oft meilenweit überlegen. Die Kunst der modernen präklinischen Notfallmedizin besteht darin, das eigene Notfall-Wissen mit diesem tiefen Spezialwissen nahtlos zu verschmelzen, ohne dass Eitelkeiten den Einsatz stören.

1. Zusammenarbeit mit Hebammen (Präklinische Geburtshilfe)

Die Begegnung zwischen Rettungsdienst und Hebamme (zum Beispiel im Geburtshaus oder bei einer geplanten Hausgeburt) ist ein klassischer Schnittstellen-Moment.

  • Kompetenzabgrenzung: Die eiserne Regel lautet: Die Hebamme ist die absolute Expertin für die physiologische (normale) Geburt! Der Rettungsdienst ist der Experte für die Pathologie (den lebensbedrohlichen Notfall). Solange die Geburt normal verläuft, hat die Hebamme die Leitung. Wir drängen uns nicht auf, sondern assistieren (zum Beispiel durch das Anreichen von warmen Tüchern oder das Vorheizen des Rettungswagens).
  • Der Notfall (Pathologie): Wenn Komplikationen eintreten (wie eine starke Nachblutung, eine Schulterdystokie oder ein reanimationspflichtiges Neugeborenes), kippt die Einsatzleitung. Jetzt übernimmt der Rettungsdienst (und der Notarzt) die medizinische Führung.
  • Die goldene Brücke: Auch im Notfall binden wir die Hebamme zwingend in unser Crew Resource Management ein. Sie kennt den bisherigen Geburtsverlauf, die Herztöne des Kindes und die Blutgruppe der Mutter. Ihre Hände und ihre Erfahrung sind bei einer Neugeborenen-Reanimation von unschätzbarem Wert.

2. Zusammenarbeit mit Logopäden (Sprach- und Schlucktherapie)

Logopäden behandeln oft Patienten nach schweren Schlaganfällen oder mit neurologischen Erkrankungen. Wir treffen sie meist bei Notfällen durch Aspiration (Verschlucken).

  • Die Anatomie-Experten: Wenn ein Patient während der Schlucktherapie erstickt (A-Problem), ist der Logopäde unser bester Informationsgeber. Er weiß exakt, welche Teile der Schlundmuskulatur gelähmt sind und wie massiv die Schluckstörung (Dysphagie) ausgeprägt ist.
  • Das Absaugen: Oft hat der Logopäde bereits professionell mit der Absaugung begonnen, wenn wir eintreffen. Wir reißen ihm nicht den Absaugkatheter aus der Hand, sondern übernehmen fließend und bereiten parallel unsere Intubationsbereitschaft vor.
  • Neurologischer Status: Bei einem erneuten Schlaganfall in der Praxis kann uns der Logopäde exakt sagen, ob die verwaschene Sprache neu ist oder bereits als Restsymptom vom letzten Schlaganfall bestand. Das ist für die Entscheidung in der Stroke Unit (Time is Brain) essenziell.

3. Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

In Reha-Kliniken oder Physiotherapie-Praxen kommt es regelmäßig zu kardiologischen oder orthopädischen Notfällen durch körperliche Belastung.

  • Der Baseline-Vergleich: Niemand kennt den muskulären und motorischen Normalzustand des Patienten besser als sein Physiotherapeut. Er kann uns sofort beantworten, ob die Schwäche im linken Bein neu aufgetreten ist (Verdacht auf Schlaganfall) oder zum bekannten Krankheitsbild gehört.
  • Schmerz- und Bewegungsexpertise: Wenn ein Patient nach einer frischen Hüftoperation gestürzt ist, weiß der Therapeut genau, welche Bewegungen jetzt luxieren (auskugeln) können und wie der Patient am schonendsten auf unsere Trage gelagert werden muss. Wir nutzen dieses Wissen aktiv für eine schmerzfreie Rettung.

4. Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten

Einsätze in psychotherapeutischen Praxen erfordern extrem viel Fingerspitzengefühl. Wir werden oft zu Panikattacken, Hyperventilation oder akuter Suizidalität gerufen.

  • Den Rapport nicht zerstören: Der Therapeut hat eine oft monatelange Vertrauensbasis (Rapport) zu seinem Patienten aufgebaut. Wenn wir mit schweren Stiefeln hereinpoltern und lautstark das Kommando übernehmen, zerstören wir diese Basis. Wir verhalten uns ruhig, defensiv und lassen den Therapeuten das Gespräch führen.
  • Arbeitsteilung: Der Therapeut übernimmt die verbale Deeskalation und psychologische Führung. Der Rettungsdienst schließt still und leise die somatischen (körperlichen) Gefahren aus. Wir schreiben ein EKG und messen die Vitalwerte, um sicherzustellen, dass sich hinter der Panikattacke nicht doch eine Lungenembolie oder ein Herzinfarkt verbirgt.

💡 MERKE:

Die Hebamme führt die physiologische Geburt; der Rettungsdienst führt bei Notfällen (unter strikter Einbindung der Hebammen-Expertise).Logopäden liefern uns bei Erstickungsnotfällen und Schlaganfällen lebenswichtige anatomische Baseline-Daten. Physiotherapeuten kennen die exakte Motorik des Patienten und helfen bei der schonenden und schmerzfreien Lagerung. n der Psychotherapie schließt der Rettungsdienst somatische Ursachen aus, während der Therapeut die psychologische Gesprächsführung behält.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe [DGGG] (2020). S2k-Leitlinie: Die vaginale Geburt am Termin. (AWMF-Registernummer: 015-083).(Anmerkung: Diese Leitlinie definiert die klaren Rollenverteilungen zwischen Hebammen und Ärzten/Rettungsdienst, insbesondere den Übergang von der physiologischen Geburtshilfe in die notfallmedizinische Pathologie).

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