Herzlich willkommen zu diesem extrem wichtigen Modul! In eurem Berufsalltag werdet ihr massiv in die Grundrechte fremder Menschen eingreifen. Ihr schneidet Kleidung auf, verabreicht starke Medikamente, erfahrt intimste Geheimnisse und trefft Entscheidungen über Leben und Tod.
Damit ihr diese enorme Verantwortung sicher tragen könnt, gibt euch der Staat klare rechtliche Spielregeln vor. Wer diese Regeln nicht kennt, steht im Einsatz tatsächlich oft mit einem Bein im Gefängnis. In diesem Modul schauen wir uns an, wie unser Staat aufgebaut ist, welche exakten Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch euch schützen und wie das Notfallsanitätergesetz eure tägliche Arbeit auf der Straße prägt.
Bevor wir uns einzelne Gesetze ansehen, müssen wir verstehen, wie die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat funktioniert. Unser Staat basiert auf der Gewaltenteilung, um Machtmissbrauch zu verhindern. Es gibt drei staatliche Gewalten:
Damit Gesetze sich nicht gegenseitig widersprechen, gibt es die sogenannte Normenhierarchie. Das bedeutet, ein niedrigeres Gesetz darf niemals gegen ein höheres Gesetz verstoßen. Ganz oben steht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (unsere Verfassung). Darunter kommen die Bundesgesetze (wie das Strafgesetzbuch oder das Notfallsanitätergesetz). Erst darunter folgen die Landesgesetze (wie das Rettungsdienstgesetz eures Bundeslandes) und ganz unten stehen Verordnungen und kommunale Satzungen.
Das Grundgesetz ist eure oberste Arbeitsgrundlage. Zwei Artikel sind für euch elementar:
Neben dem Grundgesetz gibt es das Zivilrecht, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier geht es meistens um Geld und Schadensersatz. Der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Schadensersatzpflicht. Wenn ihr beim Transport eines Patienten aus purer Unachtsamkeit (Fahrlässigkeit) seine teure Brille zerbrecht oder seine antike Vase in der Wohnung umstoßt, müsst ihr (oder die Versicherung eures Arbeitgebers) diesen materiellen Schaden ersetzen.
Das Strafgesetzbuch regelt das Verhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat. Wer hiergegen verstößt, wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bestraft. Folgende Paragrafen müsst ihr zwingend auswendig kennen:
Die höchste nichtärztliche Qualifikation in Deutschland ist durch ein Bundesgesetz geregelt: das Notfallsanitätergesetz.
(Hinweis: Der Rettungssanitäter wird übrigens nicht in diesem Bundesgesetz geregelt, sondern durch die landesrechtlichen Ausbildungsordnungen der einzelnen Bundesländer. Seine Ausbildung umfasst lediglich fünfhundertzwanzig Stunden).
Der wichtigste Teil eurer Ausbildung dreht sich um die Frage, was ihr auf der Straße medizinisch eigenständig entscheiden dürft.
Dieser Paragraf hat den Rettungsdienst revolutioniert. Er erlaubt euch ganz offiziell die Ausübung der Heilkunde. Das Gesetz sagt: Wenn ein Patient in Lebensgefahr schwebt oder schwere Folgeschäden drohen, dürft ihr bis zum Eintreffen des Notarztes eigenständig heilkundliche Maßnahmen (wie das Spritzen von Medikamenten) durchführen. Die Voraussetzung ist, dass ihr diese Maßnahmen in der Ausbildung erlernt habt und sie sicher beherrscht.
Ihr dürft jedoch nicht völlig frei experimentieren. Dieser Paragraf besagt, dass ihr nach standardisierten ärztlichen Vorgaben arbeiten müsst. In jedem Landkreis gibt es einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Dieser gibt sogenannte Standardarbeitsanweisungen (Algorithmen) heraus. Er schreibt genau auf, welches Medikament ihr bei welchem Krankheitsbild in welcher Dosis geben dürft. Wenn ihr euch exakt an diese Checklisten haltet, arbeitet ihr im Rahmen der sogenannten ärztlichen Delegation und seid rechtlich maximal abgesichert.
Seit kurzem gibt es auch eine extrem wichtige Änderung im Betäubungsmittelgesetz. Früher durften nur Ärzte starke Opiate (wie Fentanyl oder Morphin) zur Schmerzlinderung geben. Heute erlaubt das Betäubungsmittelgesetz, dass ihr als Notfallsanitäter unter bestimmten Voraussetzungen und strengen Dokumentationspflichten diese Medikamente eigenständig verabreichen dürft, wenn ein Patient schwerste Schmerzen leidet.
💡 MERKE:
Der Rettungsdienst arbeitet eingebettet im demokratischen Rechtsstaat, wobei das Grundgesetz (insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit) über allem steht.
Im Einsatz seid ihr durch die Garantenstellung nach Paragraf dreizehn des Strafgesetzbuches zum Handeln verpflichtet und unterliegt der strengen Schweigepflicht. Eure dreijährige Ausbildung und eure Kompetenzen werden durch das Notfallsanitätergesetz geregelt. Besonders wichtig ist hier der Paragraf zwei a, der euch bei Lebensgefahr die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde und die Gabe von Medikamenten erlaubt.
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Herzlich willkommen zu diesem Modul! Im letzten Teil haben wir uns das Fundament unseres Rechtsstaates und das Strafgesetzbuch angesehen. Jetzt brechen wir das Recht auf euren ganz konkreten Alltag auf dem Rettungswagen herunter.
Wer seid ihr eigentlich rechtlich gesehen, wenn ihr eure Dienstkleidung anzieht? Welche konkreten Pflichten müsst ihr erfüllen, um euch nicht strafbar zu machen? Und wie genau sieht das rechtliche Zusammenspiel aus, wenn der Notarzt am Einsatzort eintrifft und plötzlich zwei verschiedene Berufsgruppen den gleichen Patienten behandeln wollen? In diesem Modul klären wir eure exakte rechtliche Stellung, eure Pflichten und die strengen Regeln der ärztlichen Zusammenarbeit.
Wenn ihr auf dem Rettungswagen sitzt, handelt ihr nie als reine Privatperson. Ihr seid in eine feste arbeitsrechtliche und organisationsrechtliche Struktur eingebunden. Grundsätzlich gibt es im deutschen Rettungsdienst zwei verschiedene rechtliche Stellungen für das Personal:
Unabhängig davon, ob ihr Beamte oder Angestellte seid, unterliegt ihr dem Direktionsrecht eures Arbeitgebers. Er darf euch vorschreiben, auf welcher Wache ihr arbeitet und welche Dienstkleidung ihr tragt. Aber: Bei rein medizinischen Entscheidungen am Patienten (wie der Gabe eines Medikaments bei Lebensgefahr) greift das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht. Hier seid ihr an das Notfallsanitätergesetz und die Vorgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst gebunden.
Mit eurer staatlichen Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung übernehmt ihr enorme Pflichten. Wer diese Pflichten verletzt, kann arbeitsrechtlich (Abmahnung, Kündigung), zivilrechtlich (Schadensersatz) oder strafrechtlich (Gefängnis) belangt werden.
Auf der Wache gilt der Leitsatz: „Wer schreibt, der bleibt.“ Ihr seid gesetzlich verpflichtet, jeden Einsatz lückenlos zu protokollieren.
Ihr müsst stets nach den aktuell anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft handeln. Gleichzeitig warnt euch das Recht vor dem sogenannten Übernahmeverschulden. Das bedeutet: Ihr dürft niemals eine medizinische Maßnahme an einem Patienten durchführen, die ihr nicht sicher beherrscht. Wenn ihr in der Ausbildung das Legen einer Magensonde nicht ausreichend geübt habt, dürft ihr es draußen auf der Straße nicht am Patienten versuchen. Wer eine Aufgabe übernimmt, der er nicht gewachsen ist, handelt extrem fahrlässig.
Euer Lernen endet nicht mit dem bestandenen Examen. Die Medizin entwickelt sich rasant weiter. Fast alle Rettungsdienstgesetze der Bundesländer (wie zum Beispiel in Nordrhein Westfalen) schreiben dem Rettungsfachpersonal eine gesetzliche Fortbildungspflicht von meistens dreißig Stunden pro Jahr vor. Wer diese Stunden nicht nachweist, darf nicht mehr auf dem Rettungswagen eingesetzt werden.
Was ihr dürft, leitet sich aus dem Notfallsanitätergesetz ab. Wir unterscheiden hier streng nach der Art eurer Handlungsweise.
Ihr seid verpflichtet, den Zustand des Patienten zu beurteilen und lebensrettende Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes eigenverantwortlich durchzuführen. Das schließt die sogenannte Ausübung der Heilkunde bei absoluter Lebensgefahr ein. Ihr trefft die Entscheidung, ihr führt die Maßnahme durch und ihr tragt die volle juristische Verantwortung für euer Handeln.
Ihr handelt nach den standardisierten Vorgaben (den Standardarbeitsanweisungen) eures Ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Ihr prüft, ob die Kriterien für den Algorithmus erfüllt sind. Ist dies der Fall, gebt ihr das freigegebene Medikament. Hierbei handelt ihr rechtlich im Rahmen der Delegation (dazu gleich mehr unter Punkt vier).
Der Rettungsdienst ist Teamarbeit. Doch sobald ein Arzt die Bühne betritt, ändern sich die juristischen Verantwortlichkeiten schlagartig.
Delegation bedeutet, dass ein Arzt eine ärztliche Aufgabe an euch überträgt. Dies kann vorab schriftlich (durch die Standardarbeitsanweisungen des Ärztlichen Leiters) oder mündlich (durch den Telenotarzt am Funk oder den Notarzt am Einsatzort) geschehen. Bei der Delegation spaltet sich die Verantwortung:
Solange ihr allein seid, seid ihr die medizinischen Einsatzleiter. In der Sekunde, in der der Notarzt (mit seinem Notarzteinsatzfahrzeug) oder der Telenotarzt (über den Bildschirm) den Einsatz übernimmt, ändert sich das.
💡 MERKE:
Ihr seid rechtlich entweder über das Beamtenrecht oder das Tarifrecht angestellt.
Zu euren wichtigsten Pflichten gehören die Sorgfaltspflicht, die jährliche Fortbildungspflicht (oft dreißig Stunden) und die extrem wichtige Dokumentationspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Im Rahmen der ärztlichen Zusammenarbeit arbeitet ihr oft unter Delegation. Der Arzt trägt die Anordnungsverantwortung, ihr tragt die Durchführungsverantwortung. Sobald der Notarzt eintrifft, übernimmt er rechtlich die alleinige medizinische Gesamtverantwortung.
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Herzlich willkommen zu diesem fundamentalen Modul! Das Strafrecht ist das schärfste Schwert, das unser Rechtsstaat besitzt. Es geht hier nicht mehr um Schadensersatz in Form von Geld, sondern um Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Als Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter bewegt ihr euch täglich in einem juristischen Minenfeld. Ihr führt Maßnahmen durch, die bei einem gesunden Menschen eine schwere Straftat wären. Damit ihr wisst, wo die roten Linien des Gesetzes verlaufen, schauen wir uns nun eure strafrechtliche Verantwortung, die Tötungsdelikte und Körperverletzungsdelikte, die Tücken der unterlassenen Hilfeleistung sowie die absolute Schweigepflicht ganz genau an.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet streng, mit welcher inneren Einstellung ihr eine Tat begeht. Der §15 Strafgesetzbuches regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, es sei denn, das Gesetz bestraft ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln.
Euer größtes Risiko ist der §13 des Strafgesetzbuches. Er besagt, dass jemand, der es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, genauso bestraft wird, als hätte er die Tat aktiv begangen. Da ihr als diensthabendes Rettungspersonal eine sogenannte Garantenstellung für euren Patienten habt, seid ihr gesetzlich verpflichtet, ihn vor Schaden zu bewahren. Wenn ihr einen leblosen Patienten findet und nicht reanimiert, obwohl ihr es könntet, ist das rechtlich so, als hättet ihr ihn aktiv getötet.
Jede medizinische Maßnahme, die in die körperliche Unversehrtheit eingreift, erfüllt zunächst den Tatbestand einer Straftat.
Warum landet ihr also nicht jeden Tag im Gefängnis? Die Antwort steht im §228 des Strafgesetzbuches (Einwilligung).Wer eine Körperverletzung mit der Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nicht rechtswidrig. Wenn der Patient zustimmt, dass ihr ihm eine Nadel legt, ist die Straftat gelöscht. Ist der Patient bewusstlos, greift die mutmaßliche Einwilligung. Ihr handelt dann so, wie der Patient vermutlich entscheiden würde, wenn er wach wäre (nämlich, dass er gerettet werden möchte).
Der §323c des Strafgesetzbuches (Unterlassene Hilfeleistung) ist weithin bekannt. Er besagt, dass jeder Bürger bei Unglücksfällen Hilfe leisten muss, sofern ihm das ohne erhebliche eigene Gefahr zumutbar ist. Wer einfach vorbeifährt, macht sich strafbar.
Achtung für Rettungskräfte: Für euch gilt dieser Paragraf eigentlich nur dann, wenn ihr in eurer Freizeit (ohne Dienstkleidung) an einem Unfall vorbeikommt. Sobald ihr im Dienst seid, seid ihr Garanten (siehe oben). Ein unterlassenes Handeln im Dienst wird fast immer als gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen oder Totschlag durch Unterlassen bestraft, weil von euch aufgrund eurer Ausbildung viel mehr erwartet wird als von einem Laien!
Das Vertrauensverhältnis zwischen euch und dem Patienten ist heilig. Dies wird durch den §203 des Strafgesetzbuches (Verletzung von Privatgeheimnissen) geschützt.
Es gibt im Rettungsdienst noch weitere Paragrafen, die ihr unbedingt auf dem Schirm haben müsst:
💡 MERKE:
Im Strafrecht unterscheidet man zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Als Retter habt ihr eine Garantenstellung.
Jeder invasive Eingriff ist zunächst eine Körperverletzung, die nur durch die ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten nach Paragraf zweihundertachtundzwanzig des Strafgesetzbuches straffrei wird. Ihr unterliegt zudem der strengen, gesetzlich verankerten Schweigepflicht (Paragraf zweihundertdrei des Strafgesetzbuches). Ein Bruch dieser Pflicht ist eine handfeste Straftat.
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