Einleitung: Psychiatrische Notfälle: Syndromorientierte Akutzustände
Die Psyche im Alarmmodus
Herzlich willkommen in der Akutpsychiatrie! In der Präklinik stellen wir keine endgültigen Diagnosen (wie "Schizophrenie"), sondern arbeiten syndromorientiert. Wir beschreiben, was wir sehen und hören. Das Ziel ist die Gefahrenabwehr für den Patienten und das Team sowie die Stabilisierung des Zustands. Wichtigste Regel: Eigenschutz geht vor! Ein instabiler psychiatrischer Patient kann jederzeit von tiefer Trauer in massive Aggression umschlagen.
1. Angstsyndrom und Panikattacke
Dies ist einer der häufigsten psychiatrischen Einsätze. Der Patient erlebt eine Todesangst, die sich körperlich absolut real anfühlt.
- Die Symptomatik: Herzrasen, Atemnot (Hyperventilation), Brustschmerz und Zittern. Der Patient ist überzeugt, gerade einen Herzinfarkt zu erleiden oder zu sterben.
- Präklinische Taktik: Wir führen zwingend eine somatische Ausschlussdiagnostik durch (12 Kanal EKG, Blutdruck, Blutzucker). Erst wenn der Körper "gesund" ist, widmen wir uns der Psyche.
- Talk Down: Ruhige, klare Anweisungen. Wir führen den Patienten aus der angstauslösenden Situation heraus und nutzen Atemübungen (langes Ausatmen), um das vegetative Nervensystem zu beruhigen.
2. Psychomotorisches Erregungssyndrom
Hierbei handelt es sich um eine massive Steigerung der körperlichen und geistigen Aktivität. Der Patient ist getrieben, kann nicht stillsitzen, redet ununterbrochen und ist oft enthemmt.
- Gefahrenpotenzial: Die Erregung kann in Aggression gegen sich selbst (Autoaggression) oder gegen andere (Fremdaggressivität) umschlagen.
- Taktik: Wir halten eine Armlänge Sicherheitsabstand ein (Schutzzone). Wir vermeiden provokative Gesten oder langes Anstarren. Die Kommunikation erfolgt durch eine einzige Person (Contact Person), um Reizüberflutung zu vermeiden. Bei akuter Fremdgefährdung ist frühzeitig die Polizei zur Unterstützung anzufordern.
3. Verwirrtheitssyndrom (Desorientierung)
Die Desorientierung ist das Leitsymptom. Wir prüfen die Orientierung in 4 Qualitäten: Zur Person, zum Ort, zur Zeit und zur Situation.
- Checkliste: Wer ist der Patient? Weiß er, wo er ist? Kennt er das Datum/die Tageszeit? Versteht er, warum der Rettungsdienst da ist?
- Hintergrund: Verwirrtheit bei jungen Menschen deutet oft auf Drogenkonsum hin; bei Senioren ist es fast immer ein Warnsignal für eine körperliche Erkrankung (Exsikkose, Infekt, Schlaganfall).
4. Hirnorganisches Psychosyndrom (HOPS) und Delir
Das HOPS ist ein Sammelbegriff für psychische Störungen, die eine nachweisbare körperliche (hirnorganische) Ursache haben. Das Delir ist die schwerste, lebensbedrohliche Form davon.
- Das Delirante Syndrom: Ein akuter, fluktuierender Zustand mit Bewusstseinstrübung, Halluzinationen (oft optisch: "weiße Mäuse") und massiven vegetativen Entgleisungen (Schwitzen, Puls über 120, Blutdruckkrisen).
- Ursachen: Häufig Entzug von Alkohol oder Medikamenten, aber auch Sauerstoffmangel oder schwere Stoffwechselstörungen.
- Lebensgefahr: Ein Delir ist ein medizinischer Notfall! Durch die massive sympathikotone Entgleisung droht ein Herz-Kreislauf-Versagen. Diese Patienten gehören zwingend in eine Klinik mit Überwachungsmöglichkeit (Monitor).
💡 MERKE:
Bei jedem Angstsyndrom muss zuerst ein körperlicher Notfall (z.B. Herzinfarkt) ausgeschlossen werden. Das Psychomotorische Erregungssyndrom erfordert strikten Eigenschutz und eine klare Reizabschirmung. Ein Delir (Zittern, Halluzinationen, Tachykardie) ist kein rein psychiatrisches Problem, sondern ein lebensbedrohlicher medizinischer Notfall. Orientierungsstörungen bei älteren Menschen sind oft die Folge von Flüssigkeitsmangel oder beginnenden Infekten (Urosepsis).
Literatur und Quellen für dieses Modul
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde [DGPPN]. (2019). S3-Leitlinie: Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen. (AWMF-Registernummer: 038-022).(Anmerkung: Die zentrale Leitlinie für den Umgang mit erregten und aggressiven Patienten, die Deeskalation und "Talk Down" als primäre Maßnahmen festlegt).
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Einleitung: Psychiatrische Notfälle: Demenzen
Das Chamäleon im Notfall
Herzlich willkommen in der Gerontopsychiatrie! Bei Patienten mit einer Demenz (z. B. Alzheimer-Demenz) sind die neuronalen Reserven nahezu aufgebraucht. Schon geringe körperliche Belastungen, wie eine leichte Infektion (Harnwegsinfekt), ein Flüssigkeitsmangel oder eine ungewohnte Umgebung, führen bei diesen Patienten sofort zu einem massiven Verlust der Orientierung und der kognitiven Kontrolle. Wir behandeln hier nicht die Demenz selbst, sondern den akuten Notfall, der zur Dekompensation geführt hat.
1. Demenz vs. Delir (Der entscheidende Unterschied)
Dies ist die wichtigste Unterscheidung für unser rettungsdienstliches Handeln.
- Chronische Demenz: Der Abbau der kognitiven Fähigkeiten geschieht schleichend über Jahre. Die Patienten sind oft in ihrer vertrauten Umgebung noch relativ gut orientiert, wirken aber bei Stress (wie dem Eintreffen des Rettungsdienstes) schnell überfordert.
- Akutes Delir (Exazerbierte Demenz): Dies ist der Notfall! Tritt eine plötzliche, deutliche Verschlechterung des Bewusstseins und der Orientierung innerhalb von Stunden auf, liegt immer eine körperliche Ursache vor. Wir suchen gezielt nach: Infekten (Fieber?), Exsikkose (Hautturgor?), Schmerzen oder neuen Medikamenten.
- Die Taktik: Wir gehen bei jeder akuten Verschlechterung einer bekannten Demenz von einer lebensbedrohlichen somatischen Ursache aus. Ein "das ist halt die Demenz" darf es als Diagnose im Rettungsdienst nicht geben.
2. Kommunikation und Deeskalation
Ein Patient mit Demenz versteht die Welt um sich herum oft nicht mehr. Der Rettungsdienst wirkt auf diese Menschen oft bedrohlich oder verwirrend.
- Ansprache: Wir nutzen kurze, einfache Sätze. Wir sprechen den Patienten direkt an, halten Blickkontakt und stellen uns bei jedem Einsatzbeginn erneut vor, auch wenn wir schon mehrmals vor Ort waren. Wir vermeiden Ironie oder komplexe Zusammenhänge.
- Validierung: Wir widersprechen dem Patienten nicht, wenn er zeitlich oder örtlich desorientiert ist (z. B. wenn er glaubt, er müsse zur Arbeit). Wir validieren sein Gefühl, bieten Sicherheit und lenken behutsam auf die notwendigen Maßnahmen (Transport) um.
- Reizabschirmung: Ein helles Blaulicht, lautes Sprechen oder viele Personen im Raum steigern den Stresspegel und führen zur Aggression. Wir versuchen, die Umgebung so ruhig wie möglich zu halten.
3. Somatische Ausschlussdiagnostik
Da der demente Patient seine Schmerzen oder Beschwerden oft nicht mehr präzise artikulieren kann, müssen wir sie aktiv suchen.
- Blutzucker-Check: Eine Unterzuckerung bei einem Diabetiker mit Demenz präsentiert sich oft als akute Verwirrtheit oder Aggressivität. Dies ist in Sekunden behandelbar.
- Vitalparameter: Wir messen konsequent Blutdruck, Puls und Sauerstoffsättigung. Ein niedriger Blutdruck deutet bei diesen Patienten auf eine beginnende Sepsis oder Exsikkose hin.
- Schmerz-Assessment: Da der demente Patient "Aua" vielleicht nicht mehr sagen kann, achten wir auf Verhaltensänderungen. Grimassieren, Unruhe, Schonhaltung oder plötzliche Aggression sind oft Anzeichen für einen akuten Schmerz (z. B. Hüftbruch nach Sturz, Bauchschmerzen).
💡 MERKE:
Eine akute Verschlechterung bei einem dementen Patienten ist immer ein medizinischer Notfall (Delir), niemals nur die Demenz selbst. Die somatische Ursache (Infekt, Exsikkose, Blutzucker) muss immer als Erstes gesucht werden. Validierung statt Korrektur: Wir holen den Patienten in seiner Realität ab, statt ihn durch logische Argumente zu frustrieren. Jede plötzliche Aggression bei einem Demenzpatienten ist ein Hinweis auf Schmerz oder Angst durch Überforderung.
Literatur und Quellen für dieses Modul
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde [DGPPN] (2021). S3-Leitlinie: Demenzen. (AWMF-Registernummer: 038-013).(Anmerkung: Die medizinische Richtlinie, die die Unterscheidung zwischen chronischer Demenz und akutem Delir als zentrale notfallmedizinische Differenzierung festlegt).
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Einleitung: Psychiatrische Notfälle: Demenzen (Vertiefung Recht und Taktik)
Einleitung: Wenn der Patient nicht mehr entscheiden kann
Herzlich willkommen in der juristischen und taktischen Grauzone des Rettungsdienstes! Einer der schwierigsten Momente bei der Versorgung eines schwer demenzkranken Patienten ist die Frage der Einwilligungsfähigkeit. Darf der Patient die rettende Fahrt ins Krankenhaus verweigern? Wer darf für ihn entscheiden? Und wie kommen wir an die lebenswichtigen Informationen, wenn der Patient uns nicht einmal seinen eigenen Namen nennen kann?
1. Die Fremdanamnese (Das externe Gedächtnis)
Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Demenz ist eine klassische Eigenanamnese (Befragung des Patienten) oft völlig unmöglich. Wir sind zu 100 Prozent auf externe Informationsquellen angewiesen.
- Der Referenzzustand: Das Wichtigste, was wir von Angehörigen oder dem Pflegepersonal wissen müssen, ist der "Normalzustand" von gestern. Konnte der Patient gestern noch laufen? Hat er gestern noch normal gegessen? Nur durch diesen Vergleich können wir ein akutes, lebensbedrohliches Delir von der chronischen Demenz unterscheiden.
- Die Medikamentenliste: Demenzpatienten nehmen oft unzählige Medikamente ein (Polypharmazie). Ein genauer Blick in den Medikamentenplan oder auf die Blisterverpackungen liefert uns sofort Hinweise auf kardiale Vorerkrankungen, Diabetes oder Blutgerinnungsstörungen.
- Die Dokumentenmappe: In Pflegeheimen oder bei gut betreuten Patienten zu Hause gibt es oft eine Notfallmappe. Diese Mappe ist unser heiliger Gral und muss zwingend mit in die Klinik genommen werden.
2. Rechtliche Hürden und Einwilligungsfähigkeit
Ein Patient, der zeitlich, örtlich und situativ desorientiert ist, gilt im juristischen Sinne in der Regel als nicht einwilligungsfähig in komplexe medizinische Maßnahmen.
- Die Transportverweigerung: Ein schwer demenzkranker Patient, der einen akuten Herzinfarkt hat, aber sagt "Ich bleibe hier auf meinem Sofa", darf nicht einfach zu Hause gelassen werden! Da er die Tragweite seiner Entscheidung krankheitsbedingt nicht überblickt, handeln wir bei akuter Lebensgefahr nach dem Prinzip der mutmaßlichen Einwilligung (rechtfertigender Notstand).
- Die Vorsorgevollmacht: Gibt es einen Angehörigen mit einer gültigen, schriftlichen Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesundheitsfürsorge, tritt dieser rechtlich an die Stelle des Patienten. Der Bevollmächtigte entscheidet dann (im Sinne des Patienten) über den Transport und die Maßnahmen.
- Die Patientenverfügung: Diese greift meist nur in Situationen, in denen der Tod unmittelbar bevorsteht oder ein irreversibler Koma-Zustand vorliegt. Für den akuten Rettungsdiensteinsatz (zum Beispiel bei einer Lungenentzündung) bedeutet eine Patientenverfügung fast nie ein generelles Behandlungsverbot, es sei denn, sie ist extrem spezifisch auf diese Akutsituation formuliert.
3. Die Betreuung der Angehörigen
Die Demenz ist eine Krankheit, an der nicht nur der Patient, sondern die ganze Familie leidet. Der Rettungsdiensteinsatz ist für Angehörige oft der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
- Erschöpfung erkennen: Pflegende Angehörige sind oft chronisch überlastet und befinden sich in einem ständigen Alarmzustand. Wir begegnen ihnen mit absolutem Respekt und maximaler Empathie.
- Schuldgefühle nehmen: Wenn der demente Patient gestürzt ist oder dehydriert ist, machen sich die Angehörigen oft massive Vorwürfe. Ein einfacher, professioneller Satz wie "Sie haben genau richtig gehandelt, als Sie uns gerufen haben, solche Situationen sind extrem schwer" wirkt oft wahre Wunder und deeskaliert die Situation.
💡 MERKE:
Bei Demenz ist die Fremdanamnese (der Vergleich zum Zustand von gestern) unsere wichtigste diagnostische Waffe. Ein Patient im akuten Delir oder mit schwerer Demenz ist in der Regel nicht einwilligungsfähig; bei Lebensgefahr handeln wir nach dem mutmaßlichen Willen. Existiert ein Vorsorgebevollmächtigter für Gesundheitsfragen, entscheidet dieser für den Patienten. Pflegende Angehörige stehen unter Dauerstress; Empathie und Entlastung sind hier fester Bestandteil unserer rettungsdienstlichen Arbeit.
Literatur und Quellen für dieses Modul
- Bundesministerium der Justiz [BMJ] (2023). Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung.(Anmerkung: Die juristische Grundlage, die regelt, wer im Notfall Entscheidungen für nicht einwilligungsfähige Patienten treffen darf).
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Einleitung: Psychiatrische Notfälle: Depressionen und Suizidalität
Die unsichtbare Lebensgefahr
Herzlich willkommen in der Krisenintervention! Die schwere Episode einer Depression raubt dem Patienten jeglichen Antrieb, jede Hoffnung und oft den gesamten Lebenswillen. Der emotionale Schmerz ist für diese Menschen so unerträglich, dass der Suizid als der einzige logische Ausweg erscheint. Etwa 90 Prozent aller Suizide geschehen vor dem Hintergrund einer psychiatrischen Erkrankung, meist einer unerkannten oder unzureichend behandelten Depression. Unser präklinisches Ziel ist nicht die Heilung der Psyche, sondern das Überleben des heutigen Tages.
1. Die akute Krise (Das Suizidrisiko)
Jeder Patient mit einer schweren Depression ist potenziell suizidgefährdet. Wir müssen dieses Risiko aktiv, offensiv und professionell einschätzen.
- Der gefährliche Mythos: "Wenn ich ihn auf Suizid anspreche, bringe ich ihn erst auf die Idee!" Das ist absolut falsch und ein fataler Irrglaube. Ein offenes, direktes und wertfreies Ansprechen von Suizidgedanken entlastet den Patienten massiv, da er sein bedrohlichstes Geheimnis endlich aussprechen darf.
- Die direkte Frage: Wir fragen klar und unmissverständlich: "Haben Sie daran gedacht, sich das Leben zu nehmen?" Wenn die Antwort "Ja" lautet, fragen wir weiter: "Haben Sie schon einen konkreten Plan, wie Sie das tun wollen?" Je konkreter der Plan (bereits gesammelte Tabletten, ausgewählter Ort), desto akuter ist die absolute Lebensgefahr!
- Die trügerische Ruhe: Wenn ein schwer depressiver Patient, der wochenlang antriebslos war, plötzlich völlig ruhig, aufgeräumt und fast schon entspannt wirkt, ist höchste Alarmbereitschaft geboten (Entschluss-Ruhe). Er hat oft den festen Entschluss zum Suizid gefasst und spürt dadurch eine trügerische Erleichterung.
2. Somatische Ausschlussdiagnostik (Die Intoxikation)
Ein depressiver Notfall ist erst dann "nur" psychiatrisch, wenn wir körperliche Ursachen und vor allem Vergiftungen ausgeschlossen haben.
- Der Medikamenten-Check: Wir suchen die Umgebung (Nachttisch, Mülleimer, Bad) extrem gründlich nach leeren Blistern oder Tablettendosen ab. Medikamentöse Überdosierungen (Intoxikationen mit Antidepressiva, Schlafmitteln oder Schmerzmitteln) sind der häufigste Suizidversuch.
- Vitalparameter: Wir schreiben zwingend ein 12 Kanal EKG! Viele Psychopharmaka (besonders trizyklische Antidepressiva) verlängern die QT-Zeit im EKG massiv oder verursachen lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen, lange bevor der Patient eintrübt. Sauerstoffsättigung, Blutdruck und Blutzucker sind absolute Pflicht.
3. Die Kommunikation (Talk Down und Empathie)
Die Art und Weise, wie wir in den ersten 3 Minuten mit dem Patienten sprechen, entscheidet oft über den gesamten weiteren Verlauf des Einsatzes.
- Aktiv zuhören: Wir nehmen den Patienten absolut ernst. Wir validieren seinen Schmerz ("Ich sehe, dass es Ihnen gerade unerträglich schlecht geht"), ohne seine verzerrte Realität (z. B. "alles ist sinnlos") zu bestätigen.
- Keine toxische Positivität: Floskeln wie "Das wird schon wieder", "Kopf hoch" oder "Sie haben doch eine tolle Familie" sind bei echten Depressionen strengstens verboten! Sie geben dem Patienten das Gefühl, nicht verstanden zu werden, und verstärken seine enormen Schuldgefühle.
- Die Brücke bauen: Wir bieten uns als temporären Anker an. "Ich bin jetzt hier, um sicherzustellen, dass Sie diese Krise heute überleben. Wir gehen diesen Weg jetzt gemeinsam bis in die Klinik."
4. Die rechtliche Komponente (Zwangseinweisung)
Depressive Patienten in einer akuten suizidalen Krise haben oft keine Krankheitseinsicht und verweigern den Transport in die Klinik.
- Der rechtfertigende Notstand: Bei einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben (z. B. Patient steht auf dem Balkongeländer oder hat Tabletten geschluckt) handeln wir sofort zur Gefahrenabwehr.
- Das PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz): Wenn der Patient physisch unverletzt ist, aber akut und glaubhaft suizidal ist und nicht freiwillig mitkommt, fordern wir zwingend den Notarzt und die Polizei an. Der Patient muss dann nach dem Unterbringungsrecht des jeweiligen Bundeslandes gegen seinen Willen in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen werden (Fremd- oder Eigengefährdung). Er darf auf keinen Fall zu Hause belassen werden!
💡 MERKE:
Suizidalität muss im Rettungsdienst immer aktiv, direkt und ohne falsche Scheu angesprochen werden. Toxische Positivität ("Kopf hoch") verstärkt die Schuldgefühle; aktives, wertfreies Zuhören ist das Mittel der Wahl. Bei jedem psychiatrischen Notfall ist eine Intoxikation (Tabletten) durch ein 12 Kanal EKG und Umfeldsuche auszuschließen. Bei akuter Eigengefährdung (konkreter Suizidplan) und fehlender Einsicht ist eine Zwangseinweisung mit Polizei zwingend erforderlich.
Literatur und Quellen für dieses Modul
- Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung & Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (2022). Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression. (AWMF-Registernummer: nvl-005).(Anmerkung: Die wichtigste deutsche Versorgungsleitlinie, die das direkte Ansprechen von Suizidalität und die Unzulässigkeit von verharmlosenden Floskeln evidenzbasiert vorschreibt).
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Einleitung: Psychiatrische Notfälle: Suizidalität und Krisenintervention
Das transdiagnostische Symptom
Herzlich willkommen in der extremsten Form der Akutpsychiatrie! Suizidalität ist ein Prozess, der oft mit vagen Lebensmüdigkeitsgedanken beginnt und in der konkreten Handlungsplanung gipfelt. In der Notfallmedizin begegnen uns Patienten meist am absoluten Höhepunkt dieser Krise. Unsere präklinische Aufgabe ist die messerscharfe Risikobeurteilung, die Deeskalation und der zwingende Eigenschutz vor der Unberechenbarkeit des Ausnahmezustands.
1. Die Formen der Suizidalität
Wir müssen einsatztaktisch unterscheiden, aus welchem Antrieb heraus der Patient handeln will, da dies unsere Gefährdung und unsere Vorgehensweise diktiert.
- Der impulsive Suizidversuch: Tritt häufig bei emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen (Borderline) oder unter massivem Alkohol- und Drogeneinfluss auf. Die Handlung geschieht oft im Affekt, ist unberechenbar und kann bei Einmischung sofort in Fremdaggressivität umschlagen.
- Der psychotische Suizid: Der Patient leidet unter Wahnvorstellungen oder imperativen (befehlenden) Stimmen, die ihm befehlen, sich aus dem Fenster zu stürzen. Diese Patienten sind rational absolut nicht mehr erreichbar. Die Gefahr für den Patienten und das Team ist extrem hoch!
- Der erweiterte Suizid (Die Maximalgefahr): Der Patient hat beschlossen zu sterben, will aber aus einer wahnhaften "Fürsorge" heraus oder aus Rache seine Angehörigen (oft Kinder oder Partner) mit in den Tod nehmen. Hier herrscht absolute Lebensgefahr für das gesamte Rettungsteam!
2. Taktik in extremen Gefahrenlagen (Der Springer)
Wenn wir zu einem Patienten gerufen werden, der sich bereits in einer akuten Umsetzungshandlung befindet (z. B. auf einer Brücke steht oder ein Messer hält), ändern sich alle Regeln.
- Eigenschutz zuerst: Wir spielen keine Helden. Wir nähern uns dem Patienten niemals ungesichert an Abgründen. Wenn der Patient bewaffnet ist, ziehen wir uns sofort zurück und überlassen die Sicherung der Polizei.
- Das absolute Greif-Verbot: Wenn ein Patient auf einem Geländer oder Dachsims steht, versuchen wir NIEMALS, ihn im letzten Moment physisch zu greifen oder festzuhalten! Durch das Erschrecken oder eine Abwehrreaktion stürzt er unweigerlich ab und zieht den Retter im schlimmsten Fall mit in die Tiefe.
- Die Kommunikation: Wir halten Abstand, setzen uns (um kleiner und weniger bedrohlich zu wirken) und stellen eine ruhige, klare Gesprächsverbindung her. Wir versuchen Zeit zu gewinnen, bis Spezialkräfte der Polizei (Verhandlungsgruppen, Höhenrettung) eintreffen.
3. Die Risikoeinschätzung (Nach dem Versuch)
Wenn wir zu einem Patienten gerufen werden, der den Versuch (z. B. durch Tabletten oder Schnitte) bereits unternommen oder angekündigt hat, müssen wir das verbleibende Risiko evaluieren.
- Harte Kriterien für akute Lebensgefahr: Der Patient hat einen konkreten, detaillierten Plan. Er hat bereits Vorbereitungen getroffen (Abschiedsbrief, Testament, Strick geknüpft). Er lebt völlig isoliert und drückt absolute Hoffnungslosigkeit aus.
- Der Appell (Parasuizidalität): Manche Handlungen dienen (oft unbewusst) als extremer Hilferuf. Der Patient nimmt 3 harmlose Tabletten und ruft sofort selbst den Rettungsdienst. Auch wenn die medizinische Lebensgefahr hier gering ist, nehmen wir diese Patienten absolut ernst! Ein nicht ernst genommener Appell führt oft zum nächsten, dann tödlichen Versuch.
- Die Überwachung: Ein Patient, der als suizidal eingestuft wurde, darf ab dem Eintreffen des Rettungsdienstes keine Sekunde mehr aus den Augen gelassen werden. Weder für ein kurzes Telefonat im Nebenraum noch für den Gang zur Toilette!
4. Rechtliche Durchsetzung (PsychKG)
Wie bereits bei der Depression angeschnitten, ist die rechtliche Absicherung essenziell. Wer akut eigen- oder fremdgefährdet ist, muss in die Klinik.
- Zuständigkeit: Der Notarzt stellt die medizinische Indikation zur Zwangseinweisung. Die Durchsetzung dieses Zwangs (die körperliche Gewaltanwendung zur Fixierung oder zum Transport) obliegt jedoch primär der Polizei und der zuständigen Ordnungsbehörde!
- Dokumentation: Jede suizidale Äußerung und die Begründung für den unfreiwilligen Transport müssen lückenlos und wortwörtlich im Notfallprotokoll dokumentiert werden, da dies einen massiven Grundrechtseingriff (Freiheitsentzug) darstellt.
💡 MERKE:
Bei Wahn, Drogen oder dem Verdacht auf einen erweiterten Suizid herrscht extreme Fremdgefährdung; Eigenschutz vor Patientenschutz! Patienten an Abgründen werden niemals physisch gegriffen; wir gewinnen Zeit durch Kommunikation und fordern Spezialkräfte an. Ein suizidaler Patient darf ab dem Erstkontakt niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Durchsetzung einer Zwangseinweisung gegen massiven körperlichen Widerstand erfordert zwingend die Polizei.
Literatur und Quellen für dieses Modul
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde [DGPPN] (2015). S2k-Leitlinie Notfallpsychiatrie. (AWMF-Registernummer: 038-017).(Anmerkung: Die zentrale Leitlinie, welche die verschiedenen Formen der Suizidalität (psychotisch, impulsiv) und die Kriterien zur akuten Risikoeinschätzung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zwangseinweisung definiert).