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1.5 Organisation von Gefahrenabwehr und Rettungsdienst in Deutschland

Modul: Organisation der Gefahrenabwehr und der Rettungsdienst

Einleitung: Das große Netz der Sicherheit

Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn ihr im Einsatz seid, fühlt ihr euch oft als Einzelkämpfer auf dem Rettungswagen. Doch in Wirklichkeit seid ihr Teil eines gigantischen, bundesweiten Sicherheitsnetzes.

Dieses Netz nennt man die allgemeine Gefahrenabwehr. Es soll die Bevölkerung vor allen erdenklichen Bedrohungen schützen – vom einfachen Taschendiebstahl über den medizinischen Notfall im Wohnzimmer bis hin zur gewaltigen Naturkatastrophe. In diesem Modul schauen wir uns an, wie dieses System in Deutschland organisiert ist, woher der Rettungsdienst eigentlich historisch stammt und wie die wichtigsten Einrichtungen eures Alltags funktionieren.

1. Polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr

Der Staat hat die Pflicht, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Um diese enorme Aufgabe zu strukturieren, teilt man die Gefahrenabwehr in Deutschland in zwei große Säulen ein.

Die polizeiliche Gefahrenabwehr:Hier geht es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um die Bekämpfung von Kriminalität.

  • Zuständig sind hier die Landespolizeien der Bundesländer, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt.
  • Diese Behörden haben besondere hoheitliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Zwang anwenden, Menschen festnehmen oder den Verkehr regeln.

Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr:Hier geht es um die Rettung von Menschenleben, den Schutz von Sachwerten und die Abwehr von Gefahren, die nicht durch kriminelle Handlungen entstehen (wie zum Beispiel medizinische Notfälle, Brände oder Naturkatastrophen).

  • Die wichtigsten Akteure in diesem Bereich seid ihr! Der Rettungsdienst, die Berufsfeuerwehren, die freiwilligen Feuerwehren und das Technische Hilfswerk bilden diese Säule.
  • Ihr habt in der Regel keine polizeilichen Zwangsrechte. Eure Aufgabe ist die rein medizinische oder technische Hilfeleistung. An vielen Einsatzorten (wie bei einem schweren Verkehrsunfall) arbeiten beide Säulen jedoch Hand in Hand zusammen.

2. Das Bevölkerungsschutzsystem

Wenn ein Schadensereignis so groß wird, dass der normale Rettungsdienst und die örtliche Feuerwehr nicht mehr ausreichen, sprechen wir vom Bevölkerungsschutz. Auch hier gibt es durch unseren föderalen Staat eine klare Aufgabenteilung:

  • Der Katastrophenschutz: Bei großen Unglücken in Friedenszeiten (wie zum Beispiel einem schweren Hochwasser, einem Waldbrand oder einem schweren Zugunglück) greift der Katastrophenschutz. Dieser ist laut Gesetz reine Ländersache. Die Bundesländer und die Landkreise organisieren hierfür spezielle Einsatzeinheiten, die oft von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen besetzt werden.
  • Der Zivilschutz: Der Zivilschutz ist der Schutz der Bevölkerung im Spannungsfall oder im Verteidigungsfall (also im Krieg). Für den Zivilschutz ist ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland (der Bund) zuständig, geregelt durch das Zivilschutzgesetz und Katastrophenhilfegesetz.
  • Da es keinen Sinn ergibt, für den Frieden und für den Krieg völlig unterschiedliche Fahrzeuge und Einheiten vorzuhalten, stellen Bund und Länder ihre Ressourcen gegenseitig zur Verfügung. Man nennt dies das integrierte Hilfeleistungssystem. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

3. Die Geschichte des Rettungsdienstes

Dass heute innerhalb weniger Minuten ein hochmoderner Rettungswagen mit Notfallsanitätern vor der Tür steht, ist eine relativ neue Entwicklung in der Geschichte.

  • Das neunzehnte Jahrhundert: Lange Zeit gab es keine organisierte Hilfe. Erst Ende des neunzehnten Jahrhunderts gründeten sich erste Samaritervereine und das Rote Kreuz, um Verletzte (oft mit einfachen Handkarren oder Pferdekutschen) in die Krankenhäuser zu transportieren. Eine medizinische Versorgung fand während der Fahrt nicht statt.
  • Das Wirtschaftswunder und die Krise: In den neunzehnhundertfünfziger und neunzehnhundertsechziger Jahren stieg die Zahl der Autos in Deutschland extrem an. Die Folge waren furchtbare Verkehrsunfälle mit tausenden Toten. Oft starben die Menschen, weil der Transport ins Krankenhaus zu lange dauerte oder falsch durchgeführt wurde.
  • Die Wende: Durch privates Engagement (wie die Gründung der Björn Steiger Stiftung) wurden in den neunzehnhundertsiebziger Jahren bundesweit einheitliche Notrufnummern und Sprechfunk in den Fahrzeugen eingeführt. Die ersten Rettungsdienstgesetze wurden verfasst.
  • Die Professionalisierung: Im Jahr neunzehnhundertneunundachtzig wurde mit dem Rettungsassistentengesetz der erste staatlich anerkannte Beruf in der Notfallrettung geschaffen. Im Jahr zweitausendvierzehn wurde dieser durch euer heutiges Notfallsanitätergesetz abgelöst, um den extrem gestiegenen medizinischen Anforderungen gerecht zu werden.

4. Organisationsformen und Finanzierungsformen

Heute ist der Rettungsdienst ein professioneller Milliardenmarkt. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst sicherzustellen. Sie können dies in drei verschiedenen Organisationsformen tun:

  1. Die kommunale Form: Die Stadt betreibt den Rettungsdienst komplett selbst, meistens durch die Beamten der eigenen Berufsfeuerwehr.
  2. Die Subsidiarität: Das ist die häufigste Form in Deutschland. Der Staat überträgt die Aufgabe an gemeinnützige Hilfsorganisationen. Dazu gehören das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfall Hilfe, der Malteser Hilfsdienst und der Arbeiter Samariter Bund.
  3. Die privatwirtschaftliche Form: Die Aufgabe wird europaweit ausgeschrieben und an private, gewinnorientierte Rettungsdienstunternehmen vergeben.

Unabhängig davon, wer den Rettungswagen fährt, bleibt die Finanzierungsform gleich: Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für jeden durchgeführten Einsatz eine festgelegte Gebühr an den Betreiber, die genau so hoch sein muss, dass alle Kosten für Fahrzeuge, Gebäude und das Personal gedeckt sind.

5. Einrichtungen des Rettungsdienstes und die Leitstelle

Um rund um die Uhr einsatzbereit zu sein, braucht der Rettungsdienst eine feste Infrastruktur. Die beiden wichtigsten Einrichtungen für euch sind die Rettungswache und die Leitstelle.

Die Rettungswache:Das ist euer berufliches Zuhause. Hier haltet ihr euch zwischen den Einsätzen auf. Die Wache muss strenge gesetzliche Auflagen erfüllen. Es muss beheizte Fahrzeughallen, Räume zur Medikamentenlagerung, einen Bereich zur Desinfektion der Fahrzeuge sowie Aufenthaltsräume und Ruheräume für das Personal geben.

Die Integrierte Leitstelle:Die Leitstelle ist das absolute Gehirn der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.  Integriert bedeutet, dass hier sowohl die Notrufe für die Feuerwehr als auch für den Rettungsdienst zusammenlaufen.

  • Die Notrufannahme: Wenn ein Bürger die europaweite Notrufnummer einhundertzwölf wählt, landet er bei einem Disponenten in der Leitstelle. Dieser erfragt nach einem strukturierten Schema den genauen Notfallort und das medizinische Problem.
  • Die Disposition: Ein spezielles Computersystem schlägt dem Disponenten vor, welches Rettungsmittel am schnellsten am Einsatzort sein kann. Der Disponent alarmiert euch dann über digitale Funkmeldeempfänger.
  • Die Einsatzbegleitung: Während ihr auf dem Weg seid, gibt euch die Leitstelle über den Digitalfunk weitere Informationen. Wenn ihr am Einsatzort feststellt, dass ihr einen Notarzt oder die Polizei benötigt, fordert die Leitstelle diese für euch an. Sie meldet zudem euren Patienten im passenden Krankenhaus an, damit die Notaufnahme vorbereitet ist.

💡 MERKE:

Der Rettungsdienst ist die wichtigste Säule der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

Die Organisation und Beauftragung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Landkreise und Städte (oft durch die Übergabe an anerkannte Hilfsorganisationen oder Berufsfeuerwehren). Das absolute Zentrum, welches alle Notrufe der Nummer einhundertzwölf entgegennimmt und euch zum Einsatzort alarmiert, ist die Integrierte Leitstelle.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. (ohne Datum). Das Hilfeleistungssystem in Deutschland. https://www.bbk.bund.de/
  • Bundesministerium der Justiz. (zweitausendneun, fünfundzwanzigster März). Zivilschutzgesetz und Katastrophenhilfegesetz. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/zsg/
  • Ministerium des Innern des Landes Nordrhein Westfalen. (neunzehnhundertzweiundneunzig, vierundzwanzigster November). Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer. Recht Nordrhein Westfalen. https://recht.nrw.de/

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Modul: Einrichtungen, Personal und regionale Strukturen im Rettungsdienst

Einleitung: Euer Arbeitsumfeld und eure Partner

Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn ihr euren Dienst auf dem Rettungswagen beginnt, bewegt ihr euch in einem komplexen Netzwerk. Euer Einsatz beginnt auf der Wache, führt euch in private Wohnungen oder Pflegeheime und endet meistens in einem Krankenhaus.

Damit ihr Patienten nicht blind von einem Ort zum anderen fahrt, gibt es im Hintergrund ausgeklügelte digitale Systeme und ein breites Netz an Partnern, die euch unterstützen. In diesem Modul schauen wir uns die wichtigsten Einrichtungen, die verschiedenen Akteure vor Ort und die digitalen Hilfsmittel eures Alltags genau an.

1. Zentraler Bettennachweis und das Informationssystem Gefahrenabwehr

Stellt euch vor, ihr habt einen Patienten mit einem schweren Herzinfarkt im Rettungswagen. Die Zeit drängt. Früher musstet ihr über Funk die Leitstelle bitten, mühsam per Telefon bei verschiedenen Krankenhäusern anzufragen, ob noch ein Bett auf der Intensivstation frei ist. Das kostete wertvolle Minuten.

Heute läuft das digital. Viele Bundesländer haben dafür einen Zentralen Bettennachweis eingeführt.

  • Wie es funktioniert: Jedes Krankenhaus muss mehrmals täglich seine aktuellen Kapazitäten in ein Computersystem eintragen. Sind die Operationssäle besetzt? Ist der Computertomograph defekt? Gibt es freie Beatmungsplätze auf der Intensivstation?
  • Das Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen: Ein herausragendes Beispiel für solch ein System ist das Informationssystem Gefahrenabwehr des Landes Nordrhein-Westfalen.  Hier fließen alle Daten der Krankenhäuser zentral zusammen.
  • Der Nutzen für euch: Eure Leitstelle (und auf modernen Fahrzeugen auch ihr selbst über ein Tablet) kann in Echtzeit auf einer digitalen Landkarte sehen, welches Krankenhaus für euren speziellen Notfallpatienten aktuell aufnahmebereit ist. Das spart lebensrettende Zeit und verhindert, dass ihr ein Krankenhaus ansteuert, welches euch dann an der Tür abweisen muss.

2. Die Rettungswache

Die Rettungswache ist euer Startpunkt und euer Rückzugsort zwischen den Einsätzen. Sie ist nicht einfach nur eine Garage, sondern eine Arbeitsstätte mit strengen gesetzlichen und hygienischen Vorgaben.

  • Die Schwarz-Weiß-Trennung: Das ist das wichtigste hygienische Prinzip auf eurer Wache. Es gibt einen „schwarzen“ (unreinen) Bereich und einen „weißen“ (reinen) Bereich. Wenn ihr von einem blutigen Einsatz oder einem Patienten mit einer Infektionskrankheit zurückkommt, betretet ihr die Wache durch eine spezielle Schleuse. Dort legt ihr eure kontaminierte Einsatzkleidung ab, desinfiziert euch und duscht, bevor ihr in eurer privaten Kleidung den sauberen Bereich (die Aufenthaltsräume) betretet. So wird verhindert, dass Krankheitserreger verschleppt werden.
  • Weitere Räumlichkeiten: Eine Wache verfügt zudem über Fahrzeughallen mit speziellen Abgasabsauganlagen, ein gesichertes Medikamentenlager (oft mit Tresoren für Betäubungsmittel), Desinfektionsräume für das Material sowie Ruheräume, da ihr auch nachts in Bereitschaft seid.

3. Das Krankenhaus

Das Krankenhaus ist der Ort, an dem eure Arbeit in der Präklinik endet und die klinische Weiterbehandlung beginnt.

  • Die Zentrale Notaufnahme: Hier übergebt ihr euren Patienten an die Ärzte und das Pflegepersonal. Ihr erstattet einen strukturierten Bericht über das, was vorgefallen ist, und übergebt euer Einsatzprotokoll.
  • Spezialisierte Zentren: Nicht jedes Krankenhaus kann alles behandeln. Deshalb gibt es Spezialisierungen. Ein Patient mit einem Schlaganfall muss in ein Krankenhaus mit einer Spezialstation für Schlaganfälle (einer sogenannten Stroke Unit). Ein schwer verletzter Patient nach einem Verkehrsunfall muss in ein zertifiziertes regionales oder überregionales Traumazentrum, wo rund um die Uhr Unfallchirurgen und Blutkonserven bereitstehen. Genau für diese Auswahl benötigt ihr den zuvor erwähnten Zentralen Bettennachweis.

4. Ambulante Pflegedienste, betreutes Wohnen und Pflegeheime

Der demografische Wandel führt dazu, dass ihr sehr oft zu älteren und pflegebedürftigen Menschen gerufen werdet. Diese leben in unterschiedlichen Versorgungsformen:

  • Ambulante Pflegedienste: Der Patient lebt in seiner eigenen Wohnung. Der Pflegedienst kommt ein- oder mehrmals am Tag vorbei, um bei der Körperpflege zu helfen oder Medikamente zu geben. Wenn hier ein Notfall passiert, seid ihr meistens mit den Angehörigen oder dem Patienten allein.
  • Betreutes Wohnen: Das sind spezielle Wohnanlagen für Senioren. Jeder hat seine eigene Wohnung, aber es gibt einen Hausnotruf und oft einen Ansprechpartner im Haus.
  • Pflegeheime (Stationäre Pflegeeinrichtungen): Hier leben Menschen, die rund um die Uhr pflegerische Betreuung benötigen. Wenn ihr hierhin alarmiert werdet, ist die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal essenziell. Die Pflegekräfte vor Ort kennen die Patienten am besten. Sie übergeben euch den sogenannten Pflegeüberleitungsbogen, auf dem alle Vorerkrankungen, Medikamente und oft auch Patientenverfügungen dokumentiert sind.

5. Das Rettungsdienstpersonal

Auf dem Rettungswagen arbeitet ihr im Team. Die rechtliche Verantwortung und die Aufgaben sind dabei klar verteilt:

  • Die Notfallsanitäterin oder der Notfallsanitäter: Das seid ihr. Ihr habt die dreijährige Ausbildung absolviert, seid die medizinischen Transportführer und übernehmt die Verantwortung für den Patienten. Ihr trefft die Entscheidungen und führt lebensrettende Maßnahmen durch.
  • Die Rettungssanitäterin oder der Rettungssanitäter: Sie haben den mehrmonatigen Qualifizierungslehrgang absolviert. Sie fahren den Rettungswagen sicher durch den Straßenverkehr und assistieren euch bei allen medizinischen Maßnahmen.
  • Die Notärztin oder der Notarzt: Bei besonders lebensbedrohlichen Einsatzstichworten (zum Beispiel bei einer Wiederbelebung oder einem schweren Verkehrsunfall) kommt ein Notarzt mit einem separaten Notarzteinsatzfahrzeug hinzu. Sobald der Arzt vor Ort ist, übernimmt er die medizinische Gesamtverantwortung.

6. First Responder, Helfer vor Ort und Notfallhilfe

Manchmal dauert es auf dem Land zehn bis fünfzehn Minuten, bis der Rettungswagen eintrifft. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ist das zu lang. Für diese Fälle gibt es das System der sogenannten First Responder (übersetzt: Ersteintreffende) oder Helfer vor Ort.

  • Wer ist das? Das sind speziell ausgebildete ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Oft handelt es sich um Mitglieder der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr oder der lokalen Hilfsorganisationen, die in der direkten Nachbarschaft wohnen oder arbeiten.
  • Was ist ihre Aufgabe? Sie werden von der Leitstelle zeitgleich mit euch über einen Melder oder eine Smartphone-App alarmiert. Da sie sich direkt im selben Ort befinden, sind sie oft Minuten vor euch beim Patienten. Sie beginnen sofort mit der Herzdruckmassage, nutzen einen automatisierten Defibrillator oder stoppen starke Blutungen.
  • Wichtig: Sie führen keinen Transport durch. Sobald ihr mit dem Rettungswagen eintrefft, übergeben sie euch den Patienten und unterstützen euch weiter als helfende Hände.

7. Regionale Besonderheiten

Der Rettungsdienst sieht nicht überall in Deutschland gleich aus. Die geografischen Gegebenheiten erfordern oft spezielle Lösungen.

  • Stadt versus Land: In einer Großstadt habt ihr kurze Anfahrtswege, seid schnell in einem Spezialkrankenhaus und fahrt viele Einsätze in einer Schicht. In ländlichen Gebieten sind die Anfahrtswege viel länger. Ihr seid länger mit dem Patienten allein und müsst längere Transportzeiten in die nächste Klinik überbrücken.
  • Die Luftrettung: In dünn besiedelten Gebieten oder bei schweren Unfällen auf Autobahnen kommt oft der Rettungshubschrauber zum Einsatz. Er bringt den Notarzt schnell zum Patienten und kann den Patienten schonend in weit entfernte Spezialkliniken fliegen.
  • Die Bergrettung und Wasserrettung: Im alpinen Gelände übernimmt die Bergwacht die Rettung von verunglückten Wanderern oder Skifahrern. An großen Seen oder an den Küsten ist die Wasserwacht beziehungsweise die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft zuständig. Diese Spezialkräfte retten die Patienten aus dem unwegsamen Gelände oder dem Wasser und übergeben sie dann an euch am Rettungswagen.

💡 MERKE:

Der Rettungsdienst ist Teamarbeit. Ein erfolgreicher Einsatz beginnt mit der perfekten Information durch den Zentralen Bettennachweis, wird unterstützt durch engagierte Helfer vor Ort zur Überbrückung der Hilfsfrist und endet mit der gezielten Übergabe in der spezialisierten Zentralen Notaufnahme des passenden Krankenhauses.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. (zweitausendsiebzehn). Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Recht Nordrhein-Westfalen. https://recht.nrw.de/
  • Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. (neunzehnhundertzweiundneunzig, vierundzwanzigster November). Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer. Recht Nordrhein-Westfalen. https://recht.nrw.de/
  • Bundesministerium der Justiz. (neunzehnhundertvierundneunzig, sechsundzwanzigster Mai). Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/

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Modul: Aktuelle Entwicklungen, Telenotfallmedizin und Versorgung im ländlichen Raum

Einleitung: Der Rettungsdienst der Zukunft

Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn ihr euch mit älteren Kolleginnen und Kollegen auf der Rettungswache unterhaltet, werdet ihr oft den Satz hören: „Früher war alles anders.“ Und das stimmt. Der Rettungsdienst befindet sich aktuell in der größten Umbruchphase seiner Geschichte.

Die Gesellschaft wird immer älter, die Einsatzzahlen steigen unaufhaltsam an und gleichzeitig mangelt es an ärztlichem Personal. Um dieses System vor dem Zusammenbruch zu bewahren, müssen neue, hochmoderne Wege gegangen werden. In diesem Modul schauen wir uns an, welche spannenden Entwicklungen euren zukünftigen Berufsalltag prägen werden und wie die Digitalisierung dabei hilft, auch Menschen in den entlegensten Dörfern das Leben zu retten.

1. Aktuelle Entwicklungen: Wenn der Rettungswagen an seine Grenzen stößt

Das größte Problem des heutigen Rettungsdienstes ist die schiere Masse an Einsätzen. Ein großer Teil der Notrufe über die Nummer einhundertzwölf sind heute keine lebensbedrohlichen Notfälle mehr, sondern medizinische Bagatellen.

Menschen rufen den Rettungswagen wegen leichter Rückenschmerzen oder weil sie am Wochenende keinen offenen Hausarzt finden. Dies führt dazu, dass die Fahrzeuge für echte Notfälle oft blockiert sind. Um dieses Problem zu lösen, werden aktuell neue Versorgungsformen erprobt und eingeführt:

  • Der Gemeindenotfallsanitäter: Das ist ein sehr spannendes Konzept. Es handelt sich um sehr erfahrene Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die mit einem kleinen Einsatzfahrzeug ohne Transportmöglichkeit zu Patienten mit leichten Erkrankungen fahren. Sie untersuchen den Patienten zu Hause, beraten ihn, organisieren Termine beim Hausarzt oder vernetzen sich mit dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Das Ziel ist es, den Patienten sicher zu Hause zu belassen und unnötige Transporte in die überfüllten Notaufnahmen der Krankenhäuser zu vermeiden.
  • Erweiterte telefonische Abfrage: Die Integrierten Leitstellen arbeiten zunehmend mit strukturierten Abfragesystemen. Wenn der Disponent am Telefon feststellt, dass keine Lebensgefahr besteht, darf er den Anrufer an die Nummer einhundertsechzehn einhundertsiebzehn (den ärztlichen Bereitschaftsdienst) weiterleiten, anstatt sofort einen Rettungswagen mit Blaulicht loszuschicken.

2. Der Telenotarzt: Medizinische Expertise auf Knopfdruck

Eine der wichtigsten und revolutionärsten Entwicklungen eurer Zeit ist der Telenotarzt.  Da es in Deutschland immer schwieriger wird, genügend Notärztinnen und Notärzte für die Einsatzfahrzeuge auf der Straße zu finden, bringt man den Arzt nun digital in den Rettungswagen.

  • Wie funktioniert das System? Wenn ihr bei einem Patienten seid und ärztlichen Rat oder die rechtliche Freigabe für ein starkes Schmerzmittel benötigt, müsst ihr nicht mehr zwanzig Minuten auf das Eintreffen eines Notarztes warten. Ihr drückt einen Knopf auf eurem Monitor und seid über eine gesicherte Mobilfunkverbindung sofort mit einem erfahrenen Notarzt verbunden, der in einer Zentrale am Computer sitzt.
  • Der Datenaustausch: Der Telenotarzt sieht auf seinen Bildschirmen in Echtzeit exakt das, was ihr messt. Er sieht das vollständige Elektrokardiogramm eures Patienten, den Blutdruck, die Sauerstoffsättigung und auf Wunsch sogar ein Live-Videobild aus dem Rettungswagen.
  • Der rechtliche Rahmen: Der Telenotarzt darf aus der Ferne Diagnosen stellen und euch anweisen, bestimmte Medikamente zu verabreichen. Diese Maßnahme ist im Rahmen der sogenannten ärztlichen Delegation rechtlich vollständig abgesichert. So bekommt der Patient innerhalb von Sekunden die höchste medizinische Expertise, auch wenn der physische Arzt viele Kilometer entfernt sitzt.

3. Notfallmedizinische Versorgung in abseits gelegenen Gebieten

In einer Großstadt ist der Rettungswagen oft nach fünf bis acht Minuten am Einsatzort. In ländlichen, stark bewaldeten oder gebirgigen Gebieten sieht das völlig anders aus. Hier ist die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist eine enorme Herausforderung. Um Menschen fernab der großen Städte zu schützen, gibt es spezielle Konzepte:

  • Smartphone-basierte Ersthelfer-Systeme:  Das ist ein Lebensretter für den ländlichen Raum. Wenn in einem abgelegenen Dorf ein Mensch einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet, alarmiert die Leitstelle nicht nur den weit entfernten Rettungswagen. Das System sucht über das globale Positionsbestimmungssystem automatisch nach registrierten, medizinisch geschulten Ersthelfern, die sich zufällig in der Nähe aufhalten. Diese bekommen einen Alarm auf ihr Smartphone und können oft Minuten vor euch mit der Herzdruckmassage beginnen.
  • Ausbau der Luftrettung: Rettungshubschrauber waren lange Zeit fast ausschließlich am Tag im Einsatz. Um ländliche Gebiete auch in der Nacht sicher abzudecken, werden immer mehr Hubschrauberstationen für den Nachtflugbetrieb umgerüstet. Die Piloten fliegen dabei mit hochmodernen Nachtsichtgeräten.
  • Spezialisierte Transportkonzepte: In sehr ländlichen Regionen verschmelzen manchmal die Grenzen. Dort werden Arztpraxen in rollende Behandlungszentren umgebaut oder es kommen spezielle arztbesetzte Rettungshubschrauber zum Einsatz, die Patienten nicht in das nächste kleine Kreiskrankenhaus fliegen, sondern direkt über weite Strecken in hochspezialisierte Universitätskliniken bringen.

💡 MERKE:

Der Rettungsdienst der Zukunft wird digitaler und vernetzter.

Durch Systeme wie den Telenotarzt habt ihr sofortige ärztliche Rückendeckung, ohne auf das physische Eintreffen eines Notarztes warten zu müssen.

Gleichzeitig helfen Gemeindenotfallsanitäter und Smartphone-basierte Ersthelfer-Systeme dabei, die Versorgungslücken in abseits gelegenen Gebieten zu schließen und die knappe Ressource Rettungswagen für die wirklich lebensbedrohlichen Notfälle freizuhalten.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bundesministerium für Gesundheit. (zweitausenddreiundzwanzig, achtundzwanzigster September). Reform der Notfallversorgung: Eckpunktepapier zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
  • Gemeinsamer Bundesausschuss. (ohne Datum). Zentrumszuschläge und Sicherstellung der Notfallstrukturen. https://www.g-ba.de/
  • Bundesministerium der Justiz. (neunzehnhundertachtundachtzig, zwanzigster Dezember). Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Alles verstanden?