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1.4 Organisation des Gesundheitswesens in Deutschland

Modul: Das deutsche Gesundheitswesen im Sozialstaat

Einleitung: Die unsichtbaren Regeln eures Alltags

Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn ihr in eurer Ausbildung lernt, wie man ein Elektrokardiogramm schreibt oder einen venösen Zugang legt, geht es um reine Medizin. Doch sobald ihr im Einsatz eine Ampulle eines teuren Medikaments öffnet oder entscheidet, in welches Krankenhaus ihr fahrt, verlasst ihr die reine Medizin und betretet die Welt der Gesundheitsökonomie.

Das Rettungswesen ist ein Milliardenmarkt. Ihr bewegt euch jeden Tag in einem hochkomplexen System aus Gesetzen, Kassen und Kostenträgern. Um zu verstehen, wer die Regeln aufstellt, wer euer Gehalt bezahlt und warum das System aktuell an seine Grenzen stößt, werfen wir nun einen detaillierten Blick hinter die Kulissen unseres Sozialstaates.

1. Verfassungsrecht und das Sozialstaatsprinzip

Warum überlassen wir die Notfallrettung nicht einfach privaten Firmen, die ihre Rechnungen direkt an die Unfallopfer schicken? Die rechtliche Basis unseres gesamten Gesundheitssystems liegt in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz.

  • Das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 des Grundgesetzes): Das Grundgesetz legt fest, dass Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Der Staat hat dadurch den bindenden Auftrag, für einen sozialen Ausgleich zu sorgen. Er darf Schwache, Kranke und Verletzte nicht sich selbst überlassen. Er muss eine grundlegende Infrastruktur bereitstellen. Man nennt dies in der Rechtswissenschaft die „Daseinsvorsorge“. Der öffentliche Rettungsdienst ist ein zentraler Teil dieser staatlichen Daseinsvorsorge.
  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 des Grundgesetzes): Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wenn jemand in Lebensgefahr schwebt, muss der Staat garantieren, dass qualifizierte Hilfe kommt – unabhängig davon, ob die Person reich oder arm ist.

2. Besonderheiten von Gesundheitsgütern und Marktversagen

In der normalen Wirtschaft funktioniert der freie Markt sehr gut: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Wer kein Geld für ein teures Auto hat, muss ein günstiges kaufen oder zu Fuß gehen. Bei dem Gut „Gesundheit“ funktioniert dieser freie Markt jedoch überhaupt nicht. Man spricht in der Volkswirtschaftslehre vom sogenannten Marktversagen.  Das hat drei Hauptgründe:

  1. Die fehlende Konsumentensouveränität: Im Notfall habt ihr es mit Menschen zu tun, die keine Wahl haben. Wer einen Herzinfarkt hat, kann nicht auf dem Boden liegend verschiedene Rettungsdienste anrufen, um Preise für die Fahrt ins Krankenhaus zu vergleichen. Die Nachfrage nach Hilfe ist akut und unausweichlich.
  2. Die Informationsasymmetrie: Das Wissen ist extrem ungleich verteilt. Der Patient (der Konsument) hat meist kein medizinisches Fachwissen. Er muss darauf vertrauen, dass ihr als Notfallsanitäter (die Anbieter) die beste und nicht einfach die teuerste Behandlung wählt. Der Anbieter bestimmt hier also faktisch die Nachfrage.
  3. Die externen Effekte: Gesundheit hat Auswirkungen auf Dritte. Ein gutes Beispiel sind Impfungen gegen Infektionskrankheiten. Wenn sich eine Person impfen lässt, schützt sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor der Ansteckung. Ein rein privater Markt würde diesen gesellschaftlichen Nutzen ignorieren.

Weil der Markt hier versagt, muss der Staat massiv eingreifen, Preise streng regulieren und feste Spielregeln vorgeben.

3. Sozialversicherungen und Krankenversicherungen

Um dieses teure System zu finanzieren, setzen wir in Deutschland auf die Sozialversicherungen. Dieses System wurde bereits Ende des neunzehnten Jahrhunderts unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Die für euch wichtigste Säule ist die Gesetzliche Krankenversicherung.

Die Gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip:

  • Die Einzahlung: Die Beiträge richten sich ausschließlich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, also dem Einkommen. Wer viel verdient, zahlt hohe Beiträge. Wer wenig verdient, zahlt geringe Beiträge. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind oft beitragsfrei mitversichert.
  • Die Leistung: Im Krankheitsfall bekommt jeder genau die medizinische Leistung, die medizinisch notwendig ist. Der Millionär bekommt auf dem Rettungswagen exakt die gleiche Schmerztherapie wie der Arbeitslose. Der Gesunde finanziert somit den Kranken, der Besserverdienende den Geringverdienenden.

Das Gegenstück dazu ist die Private Krankenversicherung. Diese funktioniert nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Hier richten sich die monatlichen Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem gewählten Leistungstarif und dem persönlichen Gesundheitsrisiko.

Wichtig für euch in der Praxis: Vor Ort auf der Straße behandelt ihr jeden Menschen nach den gleichen medizinischen Standards. Erst im Hintergrund, bei der Abrechnung des Einsatzprotokolls auf der Rettungswache, ist es für die Verwaltung entscheidend, bei welcher Kasse der Patient versichert ist.

4. Der Gemeinsame Bundesausschuss

Das deutsche Gesundheitswesen ist nicht direkt vom Staat gesteuert, sondern organisiert sich zu großen Teilen selbst. Das nennt man „gemeinsame Selbstverwaltung“. Das mit Abstand mächtigste Gremium in diesem System ist der Gemeinsame Bundesausschuss.

  • Die Zusammensetzung: Hier sitzen Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenhäuser, der gesetzlichen Krankenkassen und Vertreter der Patienten an einem Tisch.
  • Die Aufgabe: Der Ausschuss entscheidet verbindlich, welche medizinischen Leistungen und Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und welche nicht. Er legt die Richtlinien fest, wie Behandlungen ablaufen müssen.
  • Die Bedeutung: Weil seine Entscheidungen so weitreichende finanzielle und medizinische Folgen für Millionen von Versicherten haben, wird der Gemeinsame Bundesausschuss oft auch als der „kleine Gesetzgeber“ des Gesundheitswesens bezeichnet.

5. Wirtschaftlichkeitsgebot und Qualitätssicherung

Weil die finanziellen Mittel der Solidargemeinschaft begrenzt sind, dürft ihr das Geld der Beitragszahler nicht verschwenden. Das ist gesetzlich im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 12) verankert. Dort steht das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot.

Dieses Gebot hat einen berühmten Wortlaut, den ihr kennen müsst:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

  • Was bedeutet das für euren Einsatz? Wenn ihr einen Patienten mit einem leicht verdrehten Knöchel behandelt, ist der Transport mit einem normalen Rettungswagen zweckmäßig und ausreichend. Würdet ihr für diesen Patienten einen extrem teuren Rettungshubschrauber anfordern, wäre das vielleicht für den Patienten sehr komfortabel, aber es überschreitet das Maß des medizinisch Notwendigen bei Weitem. Es wäre unwirtschaftlich und die Krankenkasse würde die Bezahlung verweigern.

Damit dieses Sparen aber nicht auf Kosten der Patienten geht, gibt es das Gegengewicht der Qualitätssicherung. Im Rettungsdienst geschieht dies durch streng vorgegebene Standardarbeitsanweisungen, durch regelmäßige Fortbildungspflichten für das Personal und durch die lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes.

6. Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen und Rettungsdienst

Zum Abschluss blicken wir auf die aktuellen Herausforderungen. Das deutsche Gesundheitswesen wird jedes Jahr teurer. Die Ausgaben steigen rasant an. Dafür gibt es drei wesentliche Kostentreiber:

  1. Der demografische Wandel: Die Gesellschaft überaltert. Menschen leben länger, leiden im hohen Alter aber oft an chronischen und mehrfachen Erkrankungen. Dadurch benötigen sie viel häufiger pflegerische und medizinische Hilfe.
  2. Der medizinisch-technische Fortschritt: Neue Medikamente, hochmoderne Beatmungsgeräte auf den Fahrzeugen und innovative Operationsmethoden können Leben retten, die früher verloren waren. Aber diese Technologien sind in der Entwicklung und Beschaffung extrem kostspielig.
  3. Verändertes Patientenverhalten und Bagatelleinsätze: Genau das werdet ihr in euren Schichten massiv spüren. Die Einsatzzahlen der Rettungsdienste brechen jedes Jahr neue Rekorde. Viele Menschen rufen jedoch den Notruf, obwohl keine lebensbedrohliche Situation vorliegt (zum Beispiel bei leichten Rückenschmerzen, leichtem Fieber oder aus reiner Unsicherheit). Sie finden oft keine offenen Hausarztpraxen oder wissen sich nicht anders zu helfen.

Diese sogenannten Bagatelleinsätze binden teure Rettungswagen und hoch qualifiziertes Personal für Situationen, die eigentlich kein Fall für die Notfallrettung sind. Genau deshalb diskutiert die Politik intensiv über neue Versorgungsformen wie den Gemeindenotfallsanitäter, um das System vor dem finanziellen und personellen Kollaps zu bewahren.

💡 MERKE:

Das deutsche Gesundheitswesen basiert auf dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 des Grundgesetzes) und dem Solidaritätsprinzip der Krankenkassen: Jeder zahlt nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, jeder bekommt medizinische Hilfe nach seiner Bedürftigkeit.

Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, unterliegt jede Maßnahme dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus dem Fünften Sozialgesetzbuch. Sie muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen aber nicht überschreiten.

Literatur & Quellen für dieses Modul

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Modul: Struktur und Finanzierung der Notfallversorgung in Deutschland

Einleitung: Das deutsche Rettungs-Puzzle

Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn ihr mit dem Rettungswagen zu einem Einsatz fahrt, seid ihr nicht allein auf der Welt. Ihr seid ein kleines, aber extrem wichtiges Puzzleteil in einem riesigen System der Notfallversorgung.

In Deutschland ist dieses System historisch gewachsen und deshalb manchmal etwas unübersichtlich. Es gibt verschiedene Töpfe für das Geld, unterschiedliche Zuständigkeiten in der Politik und strenge Grenzen zwischen den verschiedenen Bereichen der Medizin. In diesem Modul lernt ihr, wie dieses Puzzle zusammengesetzt ist und nach welchen rechtlichen und finanziellen Regeln ihr arbeitet.

1. Föderalismus und Zuständigkeit

Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet, dass die politische Macht zwischen der Bundesrepublik (dem Bund) und den sechzehn Bundesländern aufgeteilt ist. Diese Aufteilung spürt ihr im Rettungsdienst jeden Tag.

  • Der Bund (Die Bundesrepublik): Der Bund ist zuständig für die allgemeinen Regeln im Gesundheitswesen. Er erlässt zum Beispiel das Fünfte Sozialgesetzbuch, welches die Finanzierung durch die Krankenkassen regelt. Auch euer Beruf, der Notfallsanitäter, ist durch das bundesweite Notfallsanitätergesetz geregelt.
  • Die Länder (Die sechzehn Bundesländer): Der Rettungsdienst selbst ist jedoch reine Ländersache! Jedes der sechzehn Bundesländer hat sein eigenes Rettungsdienstgesetz. Ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Berlin: Die Bundesländer entscheiden, wie schnell ein Rettungswagen am Einsatzort sein muss (die sogenannte Hilfsfrist) und wie die Rettungswachen über das Land verteilt werden.
  • Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte): Die praktische Umsetzung findet ganz unten auf der kommunalen Ebene statt. Die Landkreise und Städte sind die sogenannten Träger des Rettungsdienstes. Sie beauftragen Hilfsorganisationen, private Unternehmen oder die eigene Feuerwehr damit, die Rettungswagen zu besetzen und zu fahren.

2. Die sektorale Trennung des Gesundheitswesens

Das deutsche Gesundheitssystem ist durch eine dicke, unsichtbare Mauer geteilt. Man nennt dies die sektorale Trennung.  Es gibt zwei große Bereiche, die finanziell und organisatorisch streng voneinander getrennt sind:

  1. Der ambulante Sektor: Das sind alle niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte in ihren eigenen Praxen.
  2. Der stationäre Sektor: Das sind die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken.

Das Problem für den Rettungsdienst: Ihr als Rettungsdienst passt in keine dieser beiden Schubladen richtig hinein. Ihr seid das Bindeglied, das den Patienten vom ambulanten Ort des Geschehens in den stationären Sektor transportiert. Weil die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte ihre eigenen, streng getrennten Budgets haben, kommt es an den Schnittstellen oft zu Reibungsverlusten und Diskussionen darüber, wer für welchen Patienten zuständig ist.

3. Niedergelassene Ärzte und der Kassenärztliche Notdienst

Wenn ein Mensch krank wird, ist eigentlich der ambulante Sektor (der Hausarzt) der erste Ansprechpartner. Doch was passiert am Wochenende oder in der Nacht, wenn die Praxen geschlossen sind?

Für diese Fälle sind die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Sie organisieren den Kassenärztlichen Notdienst (auch ärztlicher Bereitschaftsdienst genannt).

  • Die Telefonnummer 116117: Unter dieser bundesweiten Nummer erreichen Kranke einen Arzt für medizinische Probleme, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können, die aber nicht lebensbedrohlich sind (zum Beispiel hohes Fieber, starker Brechdurchfall oder akute Rückenschmerzen).
  • Das Ziel: Der Kassenärztliche Notdienst soll verhindern, dass Patienten mit leichten Erkrankungen die Notaufnahmen der Krankenhäuser verstopfen oder unnötigerweise einen teuren Rettungswagen über die Notrufnummer 112 blockieren.

4. Notfallversorgung in Krankenhäusern

Wenn der Kassenärztliche Notdienst nicht ausreicht oder ein akuter, schwerer Notfall vorliegt, kommt der stationäre Sektor ins Spiel.

Krankenhäuser haben für Notfälle spezielle Abteilungen eingerichtet, die Zentralen Notaufnahmen. Hier übergebt ihr als Notfallsanitäter eure Patienten. In der Notaufnahme wird sofort eine sogenannte Ersteinschätzung (oft Triage genannt) durchgeführt. Das bedeutet: Wer am schwersten krank ist, wird zuerst behandelt – unabhängig davon, wer zuerst da war. Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jeden medizinischen Notfall aufzunehmen und erstzuversorgen. Erst wenn der Patient stabil ist, darf er in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, falls beispielsweise ein spezielles Operationsverfahren notwendig ist.

5. Finanzierung und Leistungen des Rettungsdienstes und Krankentransportes

Ein Rettungswagen kostet in der Anschaffung, Ausrüstung und durch das Personal enorm viel Geld. Wer bezahlt das alles?

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Der Rettungsdienst finanziert sich über Benutzungsentgelte. Das bedeutet, dass jede Fahrt einzeln abgerechnet wird.

  • Die Verhandlung: Die Landkreise und Städte setzen sich regelmäßig mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen an einen Tisch. Dort wird ausgerechnet, was der gesamte Rettungsdienst im Landkreis für ein Jahr kostet. Daraus wird dann ein fester Preis für einen Einsatz kalkuliert.
  • Das Prinzip: Wenn ihr zu einem Einsatz fahrt, wird ein sogenanntes Einsatzprotokoll geschrieben. Auf Basis dieses Protokolls schickt die Verwaltung später eine Rechnung an die Krankenkasse des Patienten. Bei privat versicherten Menschen geht die Rechnung direkt an den Patienten, der das Geld dann von seiner privaten Krankenversicherung zurückfordert.

Dabei wird streng zwischen der echten Notfallrettung (mit Blaulicht und Martinshorn) und dem planbaren Krankentransport (zum Beispiel die Fahrt von einem Krankenhaus in ein Pflegeheim) unterschieden. Beide Bereiche haben eigene Tarife.

6. Finanzierung nach den Sozialgesetzbüchern

Damit die Krankenkassen die Fahrten auch wirklich bezahlen, braucht es eine feste rechtliche Grundlage auf Bundesebene. Hier kommen die Sozialgesetzbücher ins Spiel.

Das Fünfte Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung):Dieses Gesetz regelt, wann die Krankenkasse einen Rettungswagen oder Krankentransportwagen bezahlt. Die eiserne Regel lautet hier: Die Fahrt muss medizinisch zwingend notwendig sein. Wenn jemand sich den Fuß leicht verstaucht hat und problemlos mit dem Taxi fahren könnte, ist ein Rettungswagen medizinisch nicht notwendig. Die Krankenkasse darf die Kosten dann eigentlich ablehnen. In der Praxis der Notfallrettung wird bei einem Alarm über die Notrufnummer 112 jedoch fast immer bezahlt, da der Anrufer die Situation am Telefon oft als lebensbedrohlich einschätzt.

Das Siebte Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung):Es gibt eine wichtige Ausnahme, bei der nicht die Krankenkasse bezahlt. Wenn ein Patient auf der Arbeit, auf dem direkten Weg zur Arbeit, in der Schule oder im Kindergarten verunglückt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall. In diesen Fällen greift das Siebte Sozialgesetzbuch. Dann bezahlt nicht die normale Krankenkasse den Rettungseinsatz, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

💡 MERKE:

Die Notfallversorgung in Deutschland steht auf drei Säulen: Dem Kassenärztlichen Notdienst (116117) für leichte Erkrankungen, dem Rettungsdienst (112) für schwere Notfälle und den Zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser.

Die Regeln für den Rettungsdienst werden von den Bundesländern gemacht, aber bezahlt wird das System durch die gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen auf Basis der Sozialgesetzbücher. Voraussetzung für die Bezahlung ist immer, dass der Transport medizinisch notwendig war.

Literatur und Quellen für dieses Modul

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Modul: Finanzierung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Landesrettungsdienstgesetze

Einleitung: Besondere Patientengruppen und landesweite Regeln

Herzlich willkommen zu diesem Modul! In den letzten Lektionen haben wir gelernt, dass in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen oder die Unfallversicherungen euren Einsatz bezahlen. Doch was passiert, wenn ihr zu einem Menschen gerufen werdet, der erst vor Kurzem nach Deutschland geflohen ist und noch gar keine reguläre Krankenversicherung hat?

Und wer legt eigentlich fest, wie viel eine Fahrt mit dem Rettungswagen überhaupt kosten darf? Um diese Fragen zu klären, schauen wir uns heute zwei ganz spezielle rechtliche Bereiche an: Das Asylbewerberleistungsgesetz und die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer.

1. Das Asylbewerberleistungsgesetz

Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen oder deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (sogenannte geduldete Personen), fallen nicht sofort in das normale System der gesetzlichen Krankenversicherung. Für sie gilt ein eigenes Bundesgesetz: Das Asylbewerberleistungsgesetz.

Der medizinische Anspruch (Paragraf 4)

Das Gesetz regelt ganz genau, welche medizinischen Leistungen der Staat für diese Personengruppe übernimmt. Die Regel lautet: Es werden nur Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen bezahlt.Zudem werden Leistungen rund um eine Schwangerschaft und eine Geburt abgedeckt. Chronische Krankheiten, die nicht akut lebensbedrohlich sind, werden im Rahmen dieses Gesetzes oft nur dann behandelt, wenn es zur Sicherung der Gesundheit absolut unerlässlich ist.

Was bedeutet das für euren Einsatz?

Für euch auf dem Rettungswagen ändert dieses Gesetz in der Praxis vor Ort nichts. Wenn ihr zu einem Notfall gerufen werdet, leistet ihr immer die bestmögliche medizinische Hilfe, egal woher der Patient kommt oder welchen Aufenthaltsstatus er hat. Ein akuter Notfall ist genau das, was das Asylbewerberleistungsgesetz abdeckt.

Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung nach dem Einsatz:

  • Die Rechnung für den Transport geht nicht an eine reguläre Krankenkasse.
  • In vielen Bundesländern schickt die Rettungswache die Rechnung an das zuständige Sozialamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises.
  • Um diesen bürokratischen Aufwand zu verringern, haben einige Bundesländer inzwischen die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende eingeführt. In diesem Fall übernimmt eine normale gesetzliche Krankenkasse die Abrechnung stellvertretend für das Sozialamt.

2. Die Regelungen der Landesrettungsdienstgesetze

Wir wissen nun, wer die Rechnung bezahlt. Aber wer bestimmt den Preis auf dieser Rechnung? Hier kommen die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer ins Spiel.

Wie wir bereits gelernt haben, ist der Rettungsdienst in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland schreibt sein eigenes Gesetz. Diese Gesetze regeln nicht nur, wie schnell ihr am Einsatzort sein müsst, sondern sie geben auch den Rahmen für das große Geld vor.

Das Kostendeckungsprinzip

In fast allen Landesrettungsdienstgesetzen ist das sogenannte Kostendeckungsprinzip verankert. Das ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Regeln in eurem Beruf.

  • Kein Gewinn: Der Rettungsdienst ist keine Fabrik, die hohe Gewinne für ihre Eigentümer abwerfen soll. Er ist ein Teil der staatlichen Daseinsvorsorge.
  • Kein Verlust: Gleichzeitig dürfen die Städte und Landkreise aber auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
  • Die Regel: Die Entgelte, die von den Krankenkassen für einen Einsatz verlangt werden, müssen exakt so hoch sein, dass sie die tatsächlichen Kosten des gesamten Rettungsdienstes decken. Dazu gehören eure Gehälter, der Treibstoff, das medizinische Material, die Fahrzeuge und die Gebäude.

Wer verhandelt die Preise?

Das Landesrettungsdienstgesetz gibt vor, wer am Verhandlungstisch sitzt. In der Regel sind das die Träger des Rettungsdienstes (also die Landkreise oder kreisfreien Städte) und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen.Sie rechnen aus, wie viel Geld der Rettungsdienst im Landkreis im kommenden Jahr schätzungsweise benötigen wird, und teilen diese Summe durch die erwarteten Einsatzzahlen. Daraus ergibt sich dann der feste Tarif für einen Einsatz mit dem Rettungswagen oder dem Krankentransportwagen.

Die Beauftragung der Hilfsorganisationen

Ein weiterer wichtiger Punkt in den Landesgesetzen ist die Frage, wer überhaupt fahren darf. Die Städte und Landkreise betreiben die Rettungswachen oft nicht selbst. Die Landesgesetze erlauben es ihnen, diese Aufgabe an Dritte abzugeben.

  • In vielen Bundesländern haben die traditionellen Hilfsorganisationen (wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser oder der Arbeiter-Samariter-Bund) einen gesetzlichen Vorrang. Das nennt man das Subsidiaritätsprinzip.
  • Wenn die Hilfsorganisationen es nicht übernehmen können oder wollen, können auch private Rettungsdienstunternehmen beauftragt oder die kommunalen Berufsfeuerwehren eingesetzt werden.

💡 MERKE:

Auf der Straße behandelt ihr jeden Patienten nach den gleichen medizinischen Standards.

Im Hintergrund greifen jedoch unterschiedliche Finanzierungssysteme: Bei Asylsuchenden übernimmt oft das Sozialamt auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kosten für akute Notfälle.

Wie hoch diese Kosten sein dürfen, wird durch die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer geregelt. Hier gilt das Kostendeckungsprinzip: Der Rettungsdienst darf weder Verluste machen noch große Gewinne anhäufen.

Literatur und Quellen für dieses Modul

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