Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn ihr in eurer Ausbildung lernt, wie man ein Elektrokardiogramm schreibt oder einen venösen Zugang legt, geht es um reine Medizin. Doch sobald ihr im Einsatz eine Ampulle eines teuren Medikaments öffnet oder entscheidet, in welches Krankenhaus ihr fahrt, verlasst ihr die reine Medizin und betretet die Welt der Gesundheitsökonomie.
Das Rettungswesen ist ein Milliardenmarkt. Ihr bewegt euch jeden Tag in einem hochkomplexen System aus Gesetzen, Kassen und Kostenträgern. Um zu verstehen, wer die Regeln aufstellt, wer euer Gehalt bezahlt und warum das System aktuell an seine Grenzen stößt, werfen wir nun einen detaillierten Blick hinter die Kulissen unseres Sozialstaates.
Warum überlassen wir die Notfallrettung nicht einfach privaten Firmen, die ihre Rechnungen direkt an die Unfallopfer schicken? Die rechtliche Basis unseres gesamten Gesundheitssystems liegt in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz.
In der normalen Wirtschaft funktioniert der freie Markt sehr gut: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Wer kein Geld für ein teures Auto hat, muss ein günstiges kaufen oder zu Fuß gehen. Bei dem Gut „Gesundheit“ funktioniert dieser freie Markt jedoch überhaupt nicht. Man spricht in der Volkswirtschaftslehre vom sogenannten Marktversagen. Das hat drei Hauptgründe:
Weil der Markt hier versagt, muss der Staat massiv eingreifen, Preise streng regulieren und feste Spielregeln vorgeben.
Um dieses teure System zu finanzieren, setzen wir in Deutschland auf die Sozialversicherungen. Dieses System wurde bereits Ende des neunzehnten Jahrhunderts unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Die für euch wichtigste Säule ist die Gesetzliche Krankenversicherung.
Die Gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip:
Das Gegenstück dazu ist die Private Krankenversicherung. Diese funktioniert nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Hier richten sich die monatlichen Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem gewählten Leistungstarif und dem persönlichen Gesundheitsrisiko.
Wichtig für euch in der Praxis: Vor Ort auf der Straße behandelt ihr jeden Menschen nach den gleichen medizinischen Standards. Erst im Hintergrund, bei der Abrechnung des Einsatzprotokolls auf der Rettungswache, ist es für die Verwaltung entscheidend, bei welcher Kasse der Patient versichert ist.
Das deutsche Gesundheitswesen ist nicht direkt vom Staat gesteuert, sondern organisiert sich zu großen Teilen selbst. Das nennt man „gemeinsame Selbstverwaltung“. Das mit Abstand mächtigste Gremium in diesem System ist der Gemeinsame Bundesausschuss.
Weil die finanziellen Mittel der Solidargemeinschaft begrenzt sind, dürft ihr das Geld der Beitragszahler nicht verschwenden. Das ist gesetzlich im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 12) verankert. Dort steht das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot.
Dieses Gebot hat einen berühmten Wortlaut, den ihr kennen müsst:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
Damit dieses Sparen aber nicht auf Kosten der Patienten geht, gibt es das Gegengewicht der Qualitätssicherung. Im Rettungsdienst geschieht dies durch streng vorgegebene Standardarbeitsanweisungen, durch regelmäßige Fortbildungspflichten für das Personal und durch die lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes.
Zum Abschluss blicken wir auf die aktuellen Herausforderungen. Das deutsche Gesundheitswesen wird jedes Jahr teurer. Die Ausgaben steigen rasant an. Dafür gibt es drei wesentliche Kostentreiber:
Diese sogenannten Bagatelleinsätze binden teure Rettungswagen und hoch qualifiziertes Personal für Situationen, die eigentlich kein Fall für die Notfallrettung sind. Genau deshalb diskutiert die Politik intensiv über neue Versorgungsformen wie den Gemeindenotfallsanitäter, um das System vor dem finanziellen und personellen Kollaps zu bewahren.
💡 MERKE:
Das deutsche Gesundheitswesen basiert auf dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 des Grundgesetzes) und dem Solidaritätsprinzip der Krankenkassen: Jeder zahlt nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, jeder bekommt medizinische Hilfe nach seiner Bedürftigkeit.
Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, unterliegt jede Maßnahme dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus dem Fünften Sozialgesetzbuch. Sie muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen aber nicht überschreiten.
_____________________________________________________________________________________
Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn ihr mit dem Rettungswagen zu einem Einsatz fahrt, seid ihr nicht allein auf der Welt. Ihr seid ein kleines, aber extrem wichtiges Puzzleteil in einem riesigen System der Notfallversorgung.
In Deutschland ist dieses System historisch gewachsen und deshalb manchmal etwas unübersichtlich. Es gibt verschiedene Töpfe für das Geld, unterschiedliche Zuständigkeiten in der Politik und strenge Grenzen zwischen den verschiedenen Bereichen der Medizin. In diesem Modul lernt ihr, wie dieses Puzzle zusammengesetzt ist und nach welchen rechtlichen und finanziellen Regeln ihr arbeitet.
Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet, dass die politische Macht zwischen der Bundesrepublik (dem Bund) und den sechzehn Bundesländern aufgeteilt ist. Diese Aufteilung spürt ihr im Rettungsdienst jeden Tag.
Das deutsche Gesundheitssystem ist durch eine dicke, unsichtbare Mauer geteilt. Man nennt dies die sektorale Trennung. Es gibt zwei große Bereiche, die finanziell und organisatorisch streng voneinander getrennt sind:
Das Problem für den Rettungsdienst: Ihr als Rettungsdienst passt in keine dieser beiden Schubladen richtig hinein. Ihr seid das Bindeglied, das den Patienten vom ambulanten Ort des Geschehens in den stationären Sektor transportiert. Weil die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte ihre eigenen, streng getrennten Budgets haben, kommt es an den Schnittstellen oft zu Reibungsverlusten und Diskussionen darüber, wer für welchen Patienten zuständig ist.
Wenn ein Mensch krank wird, ist eigentlich der ambulante Sektor (der Hausarzt) der erste Ansprechpartner. Doch was passiert am Wochenende oder in der Nacht, wenn die Praxen geschlossen sind?
Für diese Fälle sind die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Sie organisieren den Kassenärztlichen Notdienst (auch ärztlicher Bereitschaftsdienst genannt).
Wenn der Kassenärztliche Notdienst nicht ausreicht oder ein akuter, schwerer Notfall vorliegt, kommt der stationäre Sektor ins Spiel.
Krankenhäuser haben für Notfälle spezielle Abteilungen eingerichtet, die Zentralen Notaufnahmen. Hier übergebt ihr als Notfallsanitäter eure Patienten. In der Notaufnahme wird sofort eine sogenannte Ersteinschätzung (oft Triage genannt) durchgeführt. Das bedeutet: Wer am schwersten krank ist, wird zuerst behandelt – unabhängig davon, wer zuerst da war. Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jeden medizinischen Notfall aufzunehmen und erstzuversorgen. Erst wenn der Patient stabil ist, darf er in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, falls beispielsweise ein spezielles Operationsverfahren notwendig ist.
Ein Rettungswagen kostet in der Anschaffung, Ausrüstung und durch das Personal enorm viel Geld. Wer bezahlt das alles?
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Der Rettungsdienst finanziert sich über Benutzungsentgelte. Das bedeutet, dass jede Fahrt einzeln abgerechnet wird.
Dabei wird streng zwischen der echten Notfallrettung (mit Blaulicht und Martinshorn) und dem planbaren Krankentransport (zum Beispiel die Fahrt von einem Krankenhaus in ein Pflegeheim) unterschieden. Beide Bereiche haben eigene Tarife.
Damit die Krankenkassen die Fahrten auch wirklich bezahlen, braucht es eine feste rechtliche Grundlage auf Bundesebene. Hier kommen die Sozialgesetzbücher ins Spiel.
Das Fünfte Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung):Dieses Gesetz regelt, wann die Krankenkasse einen Rettungswagen oder Krankentransportwagen bezahlt. Die eiserne Regel lautet hier: Die Fahrt muss medizinisch zwingend notwendig sein. Wenn jemand sich den Fuß leicht verstaucht hat und problemlos mit dem Taxi fahren könnte, ist ein Rettungswagen medizinisch nicht notwendig. Die Krankenkasse darf die Kosten dann eigentlich ablehnen. In der Praxis der Notfallrettung wird bei einem Alarm über die Notrufnummer 112 jedoch fast immer bezahlt, da der Anrufer die Situation am Telefon oft als lebensbedrohlich einschätzt.
Das Siebte Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung):Es gibt eine wichtige Ausnahme, bei der nicht die Krankenkasse bezahlt. Wenn ein Patient auf der Arbeit, auf dem direkten Weg zur Arbeit, in der Schule oder im Kindergarten verunglückt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall. In diesen Fällen greift das Siebte Sozialgesetzbuch. Dann bezahlt nicht die normale Krankenkasse den Rettungseinsatz, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
💡 MERKE:
Die Notfallversorgung in Deutschland steht auf drei Säulen: Dem Kassenärztlichen Notdienst (116117) für leichte Erkrankungen, dem Rettungsdienst (112) für schwere Notfälle und den Zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser.
Die Regeln für den Rettungsdienst werden von den Bundesländern gemacht, aber bezahlt wird das System durch die gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen auf Basis der Sozialgesetzbücher. Voraussetzung für die Bezahlung ist immer, dass der Transport medizinisch notwendig war.
_____________________________________________________________________________________
Herzlich willkommen zu diesem Modul! In den letzten Lektionen haben wir gelernt, dass in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen oder die Unfallversicherungen euren Einsatz bezahlen. Doch was passiert, wenn ihr zu einem Menschen gerufen werdet, der erst vor Kurzem nach Deutschland geflohen ist und noch gar keine reguläre Krankenversicherung hat?
Und wer legt eigentlich fest, wie viel eine Fahrt mit dem Rettungswagen überhaupt kosten darf? Um diese Fragen zu klären, schauen wir uns heute zwei ganz spezielle rechtliche Bereiche an: Das Asylbewerberleistungsgesetz und die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer.
Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen oder deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (sogenannte geduldete Personen), fallen nicht sofort in das normale System der gesetzlichen Krankenversicherung. Für sie gilt ein eigenes Bundesgesetz: Das Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Gesetz regelt ganz genau, welche medizinischen Leistungen der Staat für diese Personengruppe übernimmt. Die Regel lautet: Es werden nur Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen bezahlt.Zudem werden Leistungen rund um eine Schwangerschaft und eine Geburt abgedeckt. Chronische Krankheiten, die nicht akut lebensbedrohlich sind, werden im Rahmen dieses Gesetzes oft nur dann behandelt, wenn es zur Sicherung der Gesundheit absolut unerlässlich ist.
Für euch auf dem Rettungswagen ändert dieses Gesetz in der Praxis vor Ort nichts. Wenn ihr zu einem Notfall gerufen werdet, leistet ihr immer die bestmögliche medizinische Hilfe, egal woher der Patient kommt oder welchen Aufenthaltsstatus er hat. Ein akuter Notfall ist genau das, was das Asylbewerberleistungsgesetz abdeckt.
Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung nach dem Einsatz:
Wir wissen nun, wer die Rechnung bezahlt. Aber wer bestimmt den Preis auf dieser Rechnung? Hier kommen die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer ins Spiel.
Wie wir bereits gelernt haben, ist der Rettungsdienst in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland schreibt sein eigenes Gesetz. Diese Gesetze regeln nicht nur, wie schnell ihr am Einsatzort sein müsst, sondern sie geben auch den Rahmen für das große Geld vor.
In fast allen Landesrettungsdienstgesetzen ist das sogenannte Kostendeckungsprinzip verankert. Das ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Regeln in eurem Beruf.
Das Landesrettungsdienstgesetz gibt vor, wer am Verhandlungstisch sitzt. In der Regel sind das die Träger des Rettungsdienstes (also die Landkreise oder kreisfreien Städte) und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen.Sie rechnen aus, wie viel Geld der Rettungsdienst im Landkreis im kommenden Jahr schätzungsweise benötigen wird, und teilen diese Summe durch die erwarteten Einsatzzahlen. Daraus ergibt sich dann der feste Tarif für einen Einsatz mit dem Rettungswagen oder dem Krankentransportwagen.
Ein weiterer wichtiger Punkt in den Landesgesetzen ist die Frage, wer überhaupt fahren darf. Die Städte und Landkreise betreiben die Rettungswachen oft nicht selbst. Die Landesgesetze erlauben es ihnen, diese Aufgabe an Dritte abzugeben.
💡 MERKE:
Auf der Straße behandelt ihr jeden Patienten nach den gleichen medizinischen Standards.
Im Hintergrund greifen jedoch unterschiedliche Finanzierungssysteme: Bei Asylsuchenden übernimmt oft das Sozialamt auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kosten für akute Notfälle.
Wie hoch diese Kosten sein dürfen, wird durch die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer geregelt. Hier gilt das Kostendeckungsprinzip: Der Rettungsdienst darf weder Verluste machen noch große Gewinne anhäufen.