Herzlich willkommen zu diesem Modul! Eure Hauptaufgabe als Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist es, das Leben eurer Patienten zu retten. Doch dieser Auftrag darf nicht auf Kosten eurer eigenen Gesundheit oder auf Kosten unserer Umwelt gehen.
Der Rettungsdienst ist ein Bereich, in dem ihr täglich mit gefährlichen Körperflüssigkeiten, scharfen Nadeln, schweren Lasten und großen Fahrzeugen hantiert. Um zu verhindern, dass ihr euch im Dienst verletzt oder giftige Medikamente in die Natur gelangen, gibt es strenge gesetzliche Regeln. In diesem Modul schauen wir uns an, wie ihr euch selbst, eure Kolleginnen und Kollegen sowie unsere Umwelt im Einsatzalltag schützt.
Wenn man an Umweltschutz denkt, fallen einem meistens rauchende Fabrikschlote ein. Doch auch ein Rettungswagen und eine Rettungswache produzieren erhebliche Mengen an umweltgefährdenden Stoffen.
Nach der Versorgung eines schwer verletzten Patienten gleicht der Rettungswagen oft einem Schlachtfeld aus aufgerissenen Verpackungen, blutigen Kompressen und benutzten Spritzen. Dieser Müll darf nicht einfach in den normalen Hausmüll geworfen werden. Die Regeln hierfür stammen von der Bund Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall.
Ein großes Problem im Rettungsdienst ist der Ausstoß von Abgasen. Eure Medikamente auf dem Rettungswagen müssen im Sommer streng gekühlt und im Winter gewärmt werden, damit sie nicht verderben. Deshalb lassen viele Einsatzkräfte den Motor des großen Fahrzeugs vor dem Krankenhaus oft minutenlang laufen. Dies ist ökologisch stark belastend. Moderne Rettungswagen verfügen deshalb heute über leistungsstarke Zusatzbatterien und Standheizungen, die den Motor für diese Aufgaben überflüssig machen. Auf der Wache selbst werden die Fahrzeuge an die Steckdose angeschlossen und die Motorabgase beim Ausfahren in der Halle durch große Schläuche direkt abgesaugt.
Noch wichtiger als der Umweltschutz ist euer eigener Schutz. Der Rettungsdienst gilt als einer der Berufe mit der höchsten körperlichen und psychischen Belastung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage bildet hier das Arbeitsschutzgesetz. Euer Arbeitgeber hat eine strenge Fürsorgepflicht und muss eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Die häufigste Berufskrankheit im Rettungsdienst sind schwere Schäden an der Wirbelsäule und an den Bandscheiben. Ihr werdet regelmäßig Patienten tragen müssen, die weit über einhundert Kilogramm wiegen. Oft geschieht dies in engen, verwinkelten Treppenhäusern.
Ihr habt täglich Kontakt mit kranken Menschen. Um euch vor Krankheiten wie einer Leberentzündung (Hepatitis) oder anderen gefährlichen Viren zu schützen, gibt es die Persönliche Schutzausrüstung. Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schreiben genau vor, was ihr tragen müsst. Bei jedem Patienten tragt ihr medizinische Einmalhandschuhe. Besteht die Gefahr, dass der Patient blutet oder hustet, zieht ihr zusätzlich eine Schutzbrille, einen flüssigkeitsdichten Schutzkittel und eine gut gefilterte Atemschutzmaske an.
Arbeitsschutz betrifft nicht nur den Körper, sondern auch die Seele. Ihr werdet Dinge sehen, die normale Menschen nie sehen müssen. Verkehrsunfälle, schwer kranke Kinder oder verzweifelte Angehörige. Hinzu kommen extreme Belastungen durch den Schichtdienst in der Nacht. Um zu verhindern, dass Einsatzkräfte an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkranken, haben die Hilfsorganisationen und Feuerwehren die Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte aufgebaut. Das sind speziell geschulte Kolleginnen und Kollegen, mit denen ihr nach extrem belastenden Notfällen sprechen könnt, um das Erlebte gesund zu verarbeiten.
Das statistisch höchste Risiko für euer eigenes Leben im Rettungsdienst ist die Fahrt zum Einsatzort. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten und Wegerechten (dem Fahren mit Blaulicht und Martinshorn) nach der Straßenverkehrsordnung fordert von euch höchste Konzentration. Auch wenn ihr Menschenleben retten wollt, gilt der absolute Grundsatz: Eure eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer steht immer an allererster Stelle. Kommt ihr auf dem Weg zum Patienten selbst zu Schaden, könnt ihr niemandem mehr helfen.
💡 MERKE:
Der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität.
Abfälle wie benutzte Nadeln und blutige Materialien müssen streng nach Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft Abfall getrennt und verbrannt werden.
Im Bereich des Arbeitsschutzes sorgt der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dafür, dass ihr durch elektrische Tragen, Persönliche Schutzausrüstung und spezielle psychologische Ansprechpartner gesund euren Dienst beenden könnt.
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Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn der Alarmton auf der Rettungswache schrillt, macht ihr euch keine Gedanken über Geld oder Personalstatistiken. Ihr lauft zum Rettungswagen und fahrt los.
Aber habt ihr euch schon einmal gefragt, warum eure Rettungswache genau an dieser einen Straßenecke steht? Warum genau drei Rettungswagen in der Halle stehen und nicht fünf? Und wie euer Schichtplan berechnet wird? Der gesamte Rettungsdienst basiert auf einer hochkomplexen Mathematik aus Bedarfsplanung und Wirtschaftlichkeit. In diesem Modul lernt ihr die Formeln und Analysen kennen, die bestimmen, wann, wo und wie ihr arbeitet.
Kein Landkreis darf einfach nach Bauchgefühl entscheiden, wie viele Fahrzeuge er kauft. Die Grundlage für diese Entscheidung ist ein strenges Dokument: der Rettungsdienstbedarfsplan. Dieser Plan wird meistens alle fünf Jahre von Gutachtern völlig neu berechnet.
Das absolut wichtigste Maß für diese Gutachter ist die gesetzliche Hilfsfrist. Die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer legen fest, wie viele Minuten zwischen dem Notruf in der Leitstelle und eurem Eintreffen am Einsatzort vergehen dürfen. Meistens liegt diese Frist zwischen acht Minuten und zwölf Minuten.
Die Gutachter legen nun eine digitale Landkarte des Landkreises an und zeichnen um jede Rettungswache sogenannte Fahrzeitpolygone. Das sind Kreise, die anzeigen, wie weit ein Rettungswagen in genau zwölf Minuten bei normalem Verkehr kommt.
Zusätzlich fordert das Gesetz den sogenannten Erreichbarkeitsgrad. Das bedeutet: In mindestens fünfundneunzig Prozent aller Notfälle muss die Hilfsfrist eingehalten werden. Fällt dieser Wert in einem Jahr zum Beispiel auf neunzig Prozent ab, weil ein bestimmtes Dorf immer zu spät erreicht wird, zwingt der Rettungsdienstbedarfsplan die Politik zum Handeln. Es muss dann ein zusätzlicher Rettungswagen angeschafft oder eine ganz neue Wache gebaut werden.
Wenn der Bedarfsplan feststellt, dass ein neuer Rettungswagen benötigt wird, der vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und dreihundertfünfundsechzig Tage im Jahr einsatzbereit ist, reicht es nicht, einfach zwei Personen einzustellen.
Um einen einzigen Sitzplatz auf einem Rettungswagen rund um die Uhr zu besetzen, benötigt der Arbeitgeber ungefähr fünf Vollzeitkräfte. Da ein Rettungswagen immer mit zwei Personen besetzt ist, müssen für ein einziges Fahrzeug rund zehn Fachkräfte fest angestellt werden.
Hier greift das Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit der tariflichen Arbeitszeit. Eine normale Vollzeitkraft arbeitet in der Regel neununddreißig Stunden in der Woche.
In die Personalplanung fließt zudem zwingend der sogenannte Ausfallfaktor oder Reservefaktor ein. Euer Arbeitgeber muss mathematisch einplanen, dass ihr nicht das ganze Jahr arbeitet. Von den theoretischen Arbeitstagen werden abgezogen:
Nur wenn der Arbeitgeber diesen Reservefaktor sauber berechnet und genügend Personal als sogenannte Springer vorhält, kann das Fahrzeug jeden Tag ausrücken, ohne dass ihr ständig aus eurer Freizeit geholt werdet.
Wenn wir nun das Personal und das Fahrzeug haben, müssen wir berechnen, was das alles kostet. In der Betriebswirtschaft des Rettungsdienstes unterscheidet man streng zwischen zwei großen Kostenblöcken.
Das sind die Kosten, die alleine dadurch entstehen, dass der Rettungswagen mit euch auf der Wache steht und wartet – auch wenn den ganzen Tag kein einziger Notruf eingeht. Zu den Vorhaltungskosten zählen:
Das sind die Kosten, die erst dann entstehen, wenn der Melder piept und ihr tatsächlich fahrt.
Alle Vorhaltungskosten und alle geschätzten Einsatzkosten eines Jahres werden am Ende addiert. Diese gigantische Summe teilt man durch die Anzahl der Einsätze, die man im Jahr erwartet. So erhält man den Preis, den die Krankenkasse für eine einzige Fahrt mit dem Rettungswagen bezahlen muss.
Da der Rettungsdienst durch das Geld der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, greift das Wirtschaftlichkeitsgebot aus dem Fünften Sozialgesetzbuch. Der Rettungsdienst darf weder Gewinne machen, noch das Geld verschwenden. Er muss genau kostendeckend arbeiten.
Um zu überprüfen, ob das System effizient läuft, führen die Landkreise und die Krankenkassen regelmäßig Wirtschaftlichkeitsanalysen durch. Die wichtigste Kennzahl dabei ist der Auslastungsgrad.
Die Wirtschaftlichkeitsanalyse sucht genau das richtige Gleichgewicht. Ein Auslastungsgrad in der Notfallrettung von ungefähr vierzig Prozent bis fünfzig Prozent gilt oft als ideal. So sind die Kosten im Rahmen, ihr habt Zeit für die Nachbereitung der Fahrzeuge, könnt kurz durchatmen und die gesetzliche Hilfsfrist kann zuverlässig eingehalten werden.
💡 MERKE:
Die Anzahl und der Standort von Rettungswagen werden durch den Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt, um die gesetzliche Hilfsfrist für alle Bürger sicherzustellen.
Die Kosten eines Fahrzeugs bestehen zum größten Teil aus Vorhaltungskosten (wie euren Gehältern und der Wache) und einem kleinen Teil aus Einsatzkosten (wie Treibstoff und medizinischem Material). Um den Rettungsdienst finanzierbar zu halten, muss in der Wirtschaftlichkeitsanalyse die perfekte Balance zwischen der Belastung des Personals und den Kosten gefunden werden.