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3.4 Hygiene

Einleitung: Hygiene – Infektionslehre und rechtliche Grundlagen

Die unsichtbare Gefahr

Herzlich willkommen in der Mikrobiologie! Ein Rettungswagen ist ein Hochrisikobereich. Ihr behandelt blutende Wunden, intubiert Patienten in den Atemwegen und habt Kontakt zu Erbrochenem und Stuhl. Überall lauern Bakterien, Viren und Pilze. Um diese Erreger abzuwehren, müssen wir zuerst verstehen, wie sie reisen. Und um einen Ausbruch zu verhindern, müssen wir die Gesetze kennen, die uns zwingen, bestimmte Krankheiten sofort den Behörden zu melden.

1. Grundlagen der Infektionslehre (Wie Erreger reisen)

Eine Infektion entsteht nicht durch Magie, sondern folgt immer einer strengen biologischen Logik: der Infektionskette. Nur wenn diese Kette geschlossen ist, wird ein Mensch krank. Eure Aufgabe ist es, diese Kette mit Desinfektion und Schutzkleidung zu durchtrennen!

Die Infektionskette besteht aus drei Gliedern:

  1. Die Infektionsquelle: Wo kommt der Erreger her? (Zum Beispiel der blutende Patient, die kontaminierte Trage oder eine infizierte Nadel).
  2. Der Übertragungsweg: Wie reist der Erreger?
  3. Die Eintrittspforte: Wie kommt der Erreger in euren Körper? (Zum Beispiel über kleine Risse in eurer Haut, eure Schleimhäute an Augen und Mund oder einen direkten Nadelstich).

Die vier wichtigsten Übertragungswege im Rettungsdienst:

  • Die Tröpfcheninfektion: Der Patient niest, hustet oder spricht. Winzige Speicheltöpfchen fliegen durch die Luft und landen direkt auf euren Schleimhäuten. (Typisch für Grippe oder Meningitis). Schutz: Mund-Nasen-Schutz!
  • Die Aerogene Übertragung (Aerosole): Noch gefährlicher als Tröpfchen! Die Erreger sind so winzig, dass sie an Staubpartikeln kleben und stundenlang in der Luft des Rettungswagens schweben können, selbst wenn der Patient schon längst ausgestiegen ist. (Typisch für Tuberkulose oder Masern). Schutz: FFP-Masken und extrem gutes Lüften!
  • Die Kontaktinfektion (Schmierinfektion): Der absolute Klassiker! Ihr fasst den Patienten an (direkter Kontakt) oder ihr fasst den blutigen Monitor an, den vorher ein Kollege mit schmutzigen Handschuhen bedient hat (indirekter Kontakt), und reibt euch danach unbewusst das Auge. (Typisch für Magen-Darm-Viren wie Norovirus). Schutz: Handschuhe und konsequente Händedesinfektion!
  • Die Hämatogene Infektion (Blutübertragung): Der absolute Albtraum für Retter. Ihr verletzt euch an einer gebrauchten Nadel oder einer blutigen Glasscherbe. Der Erreger gelangt direkt in euren Blutkreislauf. (Typisch für HIV oder Hepatitis C). Schutz: Nadeln niemals zurück in die Kappe stecken (Recapping-Verbot)!

2. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Sein Ziel ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Für euch im Rettungsdienst ist ein ganz bestimmter Teil dieses Gesetzes absolut überlebenswichtig:

  • Paragraf 6 (Die Meldepflicht): Dieses Gesetz listet genau auf, welche Krankheiten oder Verdachtsfälle dem Gesundheitsamt namentlich gemeldet werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel der Verdacht auf Meningitis (Hirnhautentzündung), Tuberkulose, Masern oder schwere Lebensmittelvergiftungen.
  • Eure Pflicht auf der Straße: Auch wenn primär der feststellende Arzt meldepflichtig ist, habt ihr eine massive Verantwortung! Wenn ihr den Verdacht auf eine hochgradig ansteckende Krankheit nach Paragraf 6 habt, müsst ihr das aufnehmende Krankenhaus zwingend vorab über Funk informieren, damit die Klinik ein Isolationszimmer vorbereiten kann! Rollt ihr mit einem ungemeldeten Meningitis-Patienten einfach so in die offene Notaufnahme, gefährdet ihr dutzende andere Patienten und Mitarbeiter.

3. Hygieneverordnungen der Länder und die TRBA 250

Während das Infektionsschutzgesetz bundesweit gilt, wird die praktische Umsetzung auf Landesebene und durch den Arbeitsschutz geregelt.

  • Die Ländersache: Jedes Bundesland hat eine eigene Hygieneverordnung. Diese verpflichtet Krankenhäuser und Rettungsdienste, strenge Vorgaben einzuhalten (zum Beispiel die Beschäftigung von ausgebildeten Desinfektoren und Hygienebeauftragten auf der Rettungswache).
  • Der Hygieneplan: Jede einzelne Rettungswache in Deutschland muss einen schriftlichen, bindenden Hygieneplan haben. Er ist euer Gesetzbuch für die Schicht! Darin steht exakt beschrieben: Wer muss was, wann, womit und wie reinigen? (Zum Beispiel: Welche Flächendesinfektion muss für den Fußboden genommen werden und wie lange muss sie einwirken?).
  • Die TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen): Das ist eure Lebensversicherung vom Arbeitsschutz! Diese Regel verbietet strengstens das Zurückstecken von gebrauchten Kanülen in die Schutzhülle (das sogenannte Recapping) und schreibt vor, dass stichfeste Abwurfbehälter direkt am Patientenbett oder Einsatzort greifbar sein müssen!

💡 MERKE:

  1. Hygiene durchbricht die Infektionskette (Quelle, Weg, Eintrittspforte).
  2. Die Tröpfchen- und Schmierinfektion sind eure häufigsten Feinde auf dem Rettungswagen.
  3. Paragraf 6 des Infektionsschutzgesetzes regelt die Meldepflicht. Bei Verdacht auf ansteckende Seuchen (wie Meningitis) muss die Zielklinik zwingend vorab informiert werden!
  4. Das Recapping (Zurückstecken von Nadeln) ist durch die TRBA 250 strengstens verboten! Nadeln fliegen sofort in den gelben Abwurfbehälter.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): Insbesondere Paragraf 1 (Zweck des Gesetzes) und Paragraf 6 (Meldepflichtige Krankheiten).
  • Robert Koch-Institut (RKI): Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. (Das RKI ist die höchste Bundesbehörde für Infektionskrankheiten in Deutschland und definiert die Übertragungswege wissenschaftlich bindend).
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege). (Die juristisch bindende Grundlage für das Recapping-Verbot und den Umgang mit Nadeln).

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Einleitung: Angewandte Hygiene – TRBA 250, Desinfektion und Sterilisation

Die Waffen gegen die unsichtbare Gefahr

Herzlich willkommen im praktischen Teil der Mikrobiologie! Ihr könnt die besten medizinischen Maßnahmen ergreifen – wenn ihr dem Patienten dabei durch schmutzige Hände eine Blutvergiftung anhängt, war alles umsonst. Umgekehrt nützt ihr niemandem, wenn ihr euch an einer infizierten Nadel ein lebensgefährliches Virus einfangt. Wir klären nun die eisernen Regeln eures Eigenschutzes und machen Schluss mit der Verwechslung von Desinfektion und Sterilisation.

1. Die TRBA 250 (Euer gesetzlicher Schutzschild)

Die Abkürzung steht für die "Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". Dieses Regelwerk wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben. Es ist kein nett gemeinter Ratgeber, sondern knallhartes Gesetz zum Schutz eures eigenen Lebens!

Die TRBA 250 regelt unter anderem den Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen, denn die Nadelstichverletzung ist das größte Berufsrisiko im Rettungsdienst.

  • Das absolute Recapping-Verbot: Es ist strengstens verboten, die Schutzkappe nach der Benutzung wieder mit den Fingern auf eine Nadel zurückzustecken! Dabei passieren die meisten Stiche.
  • Sicherheitsgeräte: Die TRBA 250 schreibt vor, dass im Rettungsdienst Sicherheitsvenenverweilkanülen (Zugänge) verwendet werden müssen. Bei diesen schnappt nach dem Herausziehen automatisch ein Plastik-Clip oder ein Metallbügel über die blutige Nadel, sodass man sich nicht mehr daran stechen kann.
  • Die Entsorgung: Gebrauchte Nadeln dürfen nicht auf der Trage oder dem Fußboden abgelegt werden. Sie müssen sofort an Ort und Stelle (noch beim Patienten!) in einen bruch- und durchstichsicheren Abwurfbehälter (die kleine gelbe Box) geworfen werden. Dieser Behälter muss mit einer Hand bedienbar sein.

2. Die Desinfektion (Das gezielte Ausschalten)

Wenn wir das Blutdruckmessgerät oder den Fußboden im Rettungswagen reinigen, reicht normales Putzen nicht aus. Wir müssen desinfizieren.

  • Die Definition: Desinfektion bedeutet nicht, dass alle Keime tot sind! Desinfektion bedeutet: Die Anzahl der krankmachenden Erreger wird so massiv reduziert, dass von dem Gegenstand oder der Hand keine Infektionsgefahr mehr ausgeht.
  • Die Wischdesinfektion: Im Rettungsdienst wird fast ausschließlich gewischt, nicht gesprüht! Beim Sprühen (Sprühdesinfektion) entstehen gefährliche Aerosole, die ihr einatmet. Außerdem erreicht der Sprühnebel nicht alle Rillen. Ein in Desinfektionsmittel getränktes Tuch verteilt die Chemie mit mechanischem Druck lückenlos.
  • Die Einwirkzeit: Das ist der häufigste Fehler! Desinfektionsmittel töten Bakterien nicht in der Sekunde des Kontakts. Die Chemie braucht Zeit, um die Zellwände der Erreger aufzubrechen. Wenn auf der Flasche steht "Einwirkzeit 1 Minute", dann dürft ihr die Fläche auch erst nach 1 Minute wieder benutzen. Vorher ist sie noch hochgradig ansteckend!
  • Die hygienische Händedesinfektion: Sie ist die mit Abstand wichtigste Maßnahme zur Verhinderung von Krankenhausinfektionen! Das Desinfektionsmittel muss für mindestens 30 Sekunden in die trockenen (nicht nassen!) Hände eingerieben werden. Dabei dürfen die Fingerzwischenräume und die Daumen nicht vergessen werden.

3. Die Sterilisation (Die absolute Keimfreiheit)

Für bestimmte Gegenstände reicht die Desinfektion nicht aus. Alles, was die Haut durchdringt und in das sterile Innere des Körpers oder in die Blutbahn gelangt (zum Beispiel Venenverweilkanülen, Skalpelle, Intubationsspatel), muss steril sein!

  • Die Definition: Sterilisation bedeutet die hundertprozentige Abtötung aller vermehrungsfähigen Mikroorganismen, einschließlich extrem widerstandsfähiger Bakteriensporen. Ein Gegenstand ist entweder steril oder unsteril. "Ein bisschen steril" gibt es in der Medizin nicht!
  • Das Verfahren (Autoklavieren): Die sicherste und häufigste Methode in Krankenhäusern ist die Dampfsterilisation im Autoklaven. Dabei werden die Instrumente mit reinem Wasserdampf unter sehr hohem Druck auf 134 Grad Celsius erhitzt. Das überlebt kein Erreger.
  • Eure Aufgabe auf dem Fahrzeug: Wir sterilisieren im Rettungswagen nicht selbst. Wir benutzen industriell sterilisierte Einwegartikel.
    • Die eiserne Regel: Bevor ihr eine sterile Spritze oder Kanüle öffnet, müsst ihr die Verpackung prüfen! Ist das Papier eingerissen oder nass geworden? Ist das Verfallsdatum abgelaufen? Wenn ja, ist der Gegenstand unsteril und muss sofort weggeworfen werden!

💡 MERKE:

  1. Die TRBA 250 verbietet das Zurückstecken von Nadeln in Kappen und zwingt euch zur sofortigen Entsorgung im Abwurfbehälter.
  2. Desinfektion macht Gegenstände und Hände nicht komplett keimfrei, aber sie beseitigt die Ansteckungsgefahr (Achtung: Einwirkzeit beachten!).
  3. Sterilisation ist die absolute, hundertprozentige Vernichtung aller Keime.
  4. Was in die Blutbahn geht, muss zwingend steril sein. Kaputte Verpackungen bedeuten: Das Material ist unsteril!

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen). (Die juristische Basis für den Umgang mit Nadeln, das Recapping-Verbot und den Einsatz von Sicherheitsgeräten).
  • Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI): Empfehlungen zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. (Definiert die zwingende Einwirkzeit von 30 Sekunden für die hygienische Händedesinfektion und rät ausdrücklich von der Sprühdesinfektion ab).
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Regelt die Anforderung an die Aufbereitung von Medizinprodukten und den Umgang mit sterilen Einwegprodukten (Verfallsdaten, Verpackungsintegrität).

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Einleitung: Eigenschutz – Impfungen, Schutzausrüstung und das Nadelstich-Szenario

Eure Gesundheit ist unverhandelbar

Herzlich willkommen zur wichtigsten Lektion eurer Laufbahn! Im Rettungsdienst gilt ein eiserner Grundsatz: Eigenschutz geht immer vor Fremdschutz! Ein toter oder schwerkranker Retter kann niemandem mehr helfen und wird selbst zum Patienten. Ihr werdet in diesem Beruf unweigerlich mit Blut, Erbrochenem und hochansteckenden Viren in Kontakt kommen. Euer Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, euch die Mittel zum Schutz zu stellen – aber anwenden müsst ihr sie selbst.

1. Schutzimpfungen (Der innere Schild)

Bevor ihr auch nur euren Fuß in einen Rettungswagen setzt, muss euer Immunsystem aufgerüstet werden. Euer Arbeitgeber schickt euch dazu zum Betriebsarzt (der sogenannten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung).

  • Die Standardimpfungen: Jeder Notfallsanitäter muss den ganz normalen Bevölkerungsschutz aufweisen: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Masern, Mumps, Röteln.
  • Hepatitis B (Der absolute Pflicht-Schutz): Das Hepatitis-B-Virus befällt die Leber und ist extrem ansteckend. Es ist über 100-mal ansteckender als das HI-Virus (HIV) und wird über kleinste Blutmengen übertragen! Eine vollständige Grundimmunisierung gegen Hepatitis B ist für medizinisches Personal ein absolutes Muss. Der Betriebsarzt kontrolliert durch eine Blutabnahme regelmäßig euren "Titer" (die Menge der Antikörper im Blut), um zu sehen, ob ihr eine Auffrischung braucht.
  • Saisonale und situative Impfungen: Die Ständige Impfkommission empfiehlt Rettungskräften zudem dringend die jährliche Grippeimpfung (Influenza) sowie die Schutzimpfung gegen COVID-19.

2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die persönliche Schutzausrüstung ist eure äußere Barriere. Ihr entscheidet je nach Meldebild der Leitstelle, wie dick ihr diese Rüstung anlegt.

  • Einmalhandschuhe: Der absolute Basis-Schutz. Ihr tragt sie bei jedem Patientenkontakt. Zieht sie aus, bevor ihr das Funkgerät, das Lenkrad oder euer eigenes Gesicht anfasst!
  • Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken: * Der einfache chirurgische Mund-Nasen-Schutz schützt euch vor groben Tröpfchen (zum Beispiel beim Husten).
    • Bei Verdacht auf aerogene Erreger (wie Tuberkulose oder schweren Atemwegsinfekten) müsst ihr eine FFP2-Maske oder FFP3-Maske ohne Ausatemventil tragen. Sie filtert feinste, schwebende Viren aus der Luft.
  • Die Schutzbrille: Wird extrem oft vergessen, ist aber lebensrettend! Wenn ein Patient eine spritzende, arterielle Blutung hat oder ihr ihn intubiert und er dabei hustet, fliegen Blutspritzer direkt in eure Augenschleimhaut.
  • Der Infektionsschutzkittel: Bei bekannten ansteckenden Durchfallerkrankungen (wie dem Norovirus) oder multiresistenten Keimen (wie MRSA) zieht ihr einen flüssigkeitsdichten Einmalkittel über eure Dienstkleidung, damit ihr die Keime nicht an eurer Uniform in den Rettungswagen und mit auf die Wache schleppt.

3. Verhalten bei Nadelstichverletzungen (Der Ernstfall)

Trotz aller Vorsicht und trotz der im letzten Modul gelernten Sicherheitskanülen passiert es: Ihr stecht euch an einer blutigen Nadel oder schneidet euch an einer kontaminierten Glasscherbe. Jetzt müsst ihr blitzschnell und nach Protokoll handeln!

Der Notfallplan:

  1. Ruhe bewahren und Tätigkeit abbrechen: Gebt den Patienten sofort an euren Kollegen ab.
  2. Bluten lassen und Spülen: Quetscht die Wunde nicht wie eine Zitrone aus! (Das könnte Erreger tiefer ins Gewebe pressen). Spreizt die Wundränder leicht, lasst es für 1 bis 2 Minuten frei bluten und spült die Wunde intensiv mit einem Hautdesinfektionsmittel (zum Beispiel auf Alkohol- oder Jodbasis) oder reichlich Wasser aus.
  3. Dokumentation als Arbeitsunfall: Ihr müsst sofort euren Chef informieren und einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) oder die Notaufnahme aufsuchen. Das ist zwingend ein meldepflichtiger Arbeitsunfall (für die Berufsgenossenschaft)!
  4. Den Index-Patienten testen: Wenn möglich, bittet den Krankenhausarzt, dem Patienten (an dessen Blut ihr euch gestochen habt) sofort Blut abzunehmen, um ihn auf HIV, Hepatitis B und Hepatitis C zu testen (Einverständnis des Patienten vorausgesetzt).

4. Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Was passiert, wenn sich herausstellt, dass der Patient tatsächlich HIV-positiv oder Hepatitis-B-positiv ist? Dann greift die Postexpositionsprophylaxe (die Vorbeugung nach einem Kontakt).

  • Hepatitis-B-PEP: Wenn ihr nicht oder nicht ausreichend geimpft seid, bekommt ihr sofort Antikörper und eine Notfall-Impfung gespritzt.
  • HIV-PEP: Gegen HIV gibt es keine Impfung. Wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Blut des Patienten in eure Blutbahn gelangt ist, bekommt ihr starke antiretrovirale Medikamente.
    • Der Faktor Zeit: Diese Tabletten verhindern, dass sich das Virus in euren Zellen einnistet. Ihr müsst diese Medikamente so schnell wie möglich schlucken! Am besten innerhalb von 2 Stunden nach dem Stich, allerspätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden.
    • Ihr müsst diese starken Medikamente dann für 4 Wochen konsequent einnehmen.
  • Hepatitis C: Hier gibt es leider weder eine Impfung noch eine sofortige PEP. Man wird euch regelmäßig Blut abnehmen. Sollte das Virus ausbrechen, kann es heutzutage glücklicherweise mit speziellen Medikamenten extrem gut und fast immer heilbar therapiert werden.

💡 MERKE:

  1. Die Hepatitis-B-Impfung ist die absolute Lebensversicherung im Rettungsdienst.
  2. Die Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Brille, FFP-Maske) entscheidet ihr eigenverantwortlich vor Ort – zieht sie lieber einmal zu oft an!
  3. Bei einer Nadelstichverletzung: Nicht ausquetschen! Bluten lassen, sofort desinfizieren und als Arbeitsunfall melden.
  4. Eine HIV-PEP (Medikamente nach dem Stich) muss idealerweise in den ersten 2 Stunden begonnen werden!

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut: Empfehlungen der STIKO. (Die absolut bindende und rechtlich absichernde medizinische Grundlage für die berufsbedingten Impfungen wie Hepatitis B).
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Regel 105-003 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst). (Legt fest, wann Brillen, Masken und Kittel getragen werden müssen und definiert die Nadelstichverletzung als meldepflichtigen Arbeitsunfall).
  • Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG) & RKI: Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion. (Die wissenschaftliche und medizinische Grundlage für das extrem enge Zeitfenster von 2 bis 72 Stunden und die Therapiedauer von 4 Wochen).

Alles verstanden?