Herzlich willkommen am Schreibtisch des Rettungsdienstes! Ihr habt den Patienten exzellent versorgt und ihn sicher im Krankenhaus übergeben. Ist der Einsatz damit beendet? Nein. Er ist erst beendet, wenn das Einsatzprotokoll rechtssicher und vollständig unterschrieben auf dem Server der Leitstelle liegt. Die Dokumentation ist keine Schikane eures Arbeitgebers, sondern eine gesetzliche Pflicht, die drei elementare Säulen der Notfallmedizin trägt: Die medizinische Weiterbehandlung, die wirtschaftliche Abrechnung und eure persönliche juristische Absicherung.
Es gibt in der Rechtsprechung zur Medizin einen einzigen, brutalen Leitsatz, den ihr euch für den Rest eures Lebens einprägen müsst:
💡 "Was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht worden!"
Wenn ihr bei einem Unfallpatienten die Halswirbelsäule abtastet und sie völlig in Ordnung ist, müsst ihr genau das aufschreiben! Schreibt ihr es nicht auf und der Patient hat später eine Querschnittslähmung, wird der Richter davon ausgehen, dass ihr die Untersuchung schlichtweg vergessen habt. Ihr müsst nicht nur die Krankheit dokumentieren, sondern zwingend auch die Dinge untersuchen und notieren, die unverletzt oder gesund sind.
Egal ob ihr noch analoge Papierprotokolle (wie das Protokoll der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) nutzt oder digitale Tablets – folgende Punkte sind das absolute Minimum:
Beim Ausfüllen lauern einige Fallen, die euch im schlimmsten Fall vor den Staatsanwalt bringen.
Herzlich willkommen am Schreibtisch des Rettungsdienstes! Ihr habt den Patienten exzellent versorgt und ihn sicher im Krankenhaus übergeben. Ist der Einsatz damit beendet? Nein. Er ist erst beendet, wenn das Einsatzprotokoll rechtssicher und vollständig unterschrieben auf dem Server der Leitstelle liegt. Die Dokumentation ist keine Schikane eures Arbeitgebers, sondern eine gesetzliche Pflicht, die drei elementare Säulen der Notfallmedizin trägt: Die medizinische Weiterbehandlung, die wirtschaftliche Abrechnung und eure persönliche juristische Absicherung.
Es gibt in der Rechtsprechung zur Medizin einen einzigen, brutalen Leitsatz, den ihr euch für den Rest eures Lebens einprägen müsst:
💡 "Was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht worden!"
Wenn ihr bei einem Unfallpatienten die Halswirbelsäule abtastet und sie völlig in Ordnung ist, müsst ihr genau das aufschreiben! Schreibt ihr es nicht auf und der Patient hat später eine Querschnittslähmung, wird der Richter davon ausgehen, dass ihr die Untersuchung schlichtweg vergessen habt. Ihr müsst nicht nur die Krankheit dokumentieren, sondern zwingend auch die Dinge untersuchen und notieren, die unverletzt oder gesund sind.
Egal ob ihr noch analoge Papierprotokolle (wie das Protokoll der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) nutzt oder digitale Tablets – folgende Punkte sind das absolute Minimum:
Beim Ausfüllen lauern einige Fallen, die euch im schlimmsten Fall vor den Staatsanwalt bringen.