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1.3 Berufsbildung

1. Die Grundlagen der Berufsbildung in Deutschland (Das duale System)

Die Berufsbildung in Deutschland ist ein umfassendes System, das darauf abzielt, die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit für eine sich wandelnde Arbeitswelt zu vermitteln und lebenslanges Lernen zu fördern. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) umfasst die Berufsbildung vier Hauptbereiche:

  • Berufsausbildungsvorbereitung: Dient dazu, Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf heranzuführen.
  • Berufsausbildung: Hat das Ziel, in einem geordneten Ausbildungsgang die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln sowie den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.
  • Berufliche Fortbildung: Soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder durch eine höherqualifizierende Bildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen.
  • Berufliche Umschulung: Soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.

Das Herzstück der deutschen Berufsbildung nach BBiG ist das sogenannte "Duale System".  Dabei kooperieren verschiedene Lernorte miteinander, um Theorie und Praxis optimal zu verzahnen:

  • Betriebliche Berufsbildung: Findet in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen (z.B. des öffentlichen Dienstes) oder in Haushalten statt.
  • Schulische Berufsbildung: Findet begleitend in berufsbildenden Schulen statt.
  • Außerbetriebliche Berufsbildung: Findet in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Ausbildung statt.

Das BBiG gilt jedoch nicht für alle Ausbildungsgänge in Deutschland; insbesondere für viele Berufe im Gesundheitswesen existieren gänzlich andere gesetzliche Bestimmungen.

2. Kategorien und Struktur der Gesundheitsberufe

Im Gesundheitswesen gibt es keine einheitliche gesetzliche Definition des Begriffs "Gesundheitsberufe", es werden jedoch allgemein alle Berufe darunter gefasst, die im weitesten Sinne mit der menschlichen Gesundheit zu tun haben.

Grundsätzlich lassen sich die Gesundheitsberufe in zwei große Kategorien einteilen: geregelte Berufe (mit bundes- oder landesrechtlicher Ausbildungsregelung) und nicht geregelte Berufe (Ausbildung ohne staatliche Regelung).Die geregelten Berufe unterteilen sich in drei wesentliche Säulen:

  • 1. Heilberufe: Gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes darf der Bund die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen regeln. Zu den Heilberufen zählen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten sowie die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patienten erfasst. Ein zentrales Merkmal der Heilberufe ist, dass das Führen der Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist und einer staatlichen Erlaubnis oder Approbation bedarf. Beispiele für Heilberufe sind Ärzte, Pflegefachkräfte, Notfallsanitäter, Hebammen und Physiotherapeuten.
  • 2. Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): Einige Gesundheitsberufe werden – analog zu Berufen in der Industrie – dual nach dem BBiG ausgebildet. Hierzu zählen die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten. Da sie neben Behandlungsassistenzen zu einem großen Teil verwaltend-kaufmännisch tätig sind, werden sie gesetzgebungskompetenzrechtlich nicht den Heilberufen zugeordnet.
  • 3. Gesundheitshandwerke: Diese Berufe unterfallen der Handwerksordnung (HwO). Beispiele hierfür sind Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhtechniker und Zahntechniker.

3. Besonderheiten der Ausbildung in den Heilberufen (am Beispiel Pflegeberufegesetz)

Die Ausbildung in den Heilberufen unterscheidet sich strukturell stark vom dualen System. Sie ist in der Regel als schulische Ausbildung mit sehr hohem Praxisanteil konzipiert und durch spezifische Bundesgesetze geregelt. Wie dieses System in der Praxis funktioniert, lässt sich sehr gut am Beispiel der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) veranschaulichen:

Erlaubnisvorbehalt und Vorbehaltene Aufgaben

  • Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau" oder „Pflegefachmann" führen will, bedarf zwingend einer staatlichen Erlaubnis.
  • Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die staatliche Abschlussprüfung bestanden wurde, die Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist, über erforderliche Deutschkenntnisse verfügt und sich keines Verhaltens schuldig gemacht hat, das eine Unzuverlässigkeit begründet.
  • Bestimmte Aufgaben sind gesetzlich ausschließlich den Inhabern dieser Erlaubnis vorbehalten (Pflegeprozessverantwortung). Dazu gehören die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Qualitätssicherung der Pflege.

Ausbildungsstruktur, Lernorte und Verantwortlichkeiten

  • Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre (in Teilzeitform höchstens fünf Jahre).
  • Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer staatlich anerkannten Pflegeschule sowie einer praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung. Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.
  • Im Gegensatz zum dualen System trägt die Pflegeschule die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung. Sie überprüft anhand des Ausbildungsnachweises, ob die Praxisphase der Auszubildenden gemäß dem Ausbildungsplan durchgeführt wird.
  • Die Pflichteinsätze der praktischen Ausbildung finden an verschiedenen Orten statt, z.B. in zugelassenen Krankenhäusern (Akutpflege), stationären Pflegeeinrichtungen (Langzeitpflege) und ambulanten Pflegediensten.
  • Ein zwingender Qualitätsbaustein ist die Praxisanleitung: Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Auszubildenden im Umfang von mindestens 10 Prozent der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit von Fachkräften angeleitet werden.

Finanzierung der Ausbildung

Ein gravierender Unterschied zum klassischen Ausbildungsbetrieb der freien Wirtschaft ist das Finanzierungssystem:

  • Die Ausbildungskosten der Pflegeausbildung werden über sogenannte Ausgleichsfonds (Umlageverfahren) finanziert, die auf Landesebene organisiert und verwaltet werden.
  • In diesen Topf zahlen Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, das jeweilige Bundesland sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung ein.
  • Aus diesem Fonds erhalten die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen ein Ausbildungsbudget. Dieses deckt die Kosten der praktischen Ausbildung sowie die voraussichtlichen Mehrkosten der Ausbildungsvergütung.

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Berufsbildung und Qualifikationsstufen im Rettungsdienst

Einleitung: Wer macht eigentlich was im Rettungsdienst?

Herzlich willkommen zu diesem Modul! Wenn Außenstehende einen Krankenwagen sehen, sprechen sie oft pauschal von „den Sanitätern“. Ihr werdet aber schnell merken, dass es auf einer Rettungswache eine klare Hierarchie gibt. Die verschiedenen Kolleginnen und Kollegen haben völlig unterschiedliche Ausbildungswege hinter sich.

Ein Hauptgrund für die Verwirrung ist das deutsche Rechtssystem: Einige Qualifikationen sind bundesweit einheitlich durch Bundesrecht (Gesetze der Bundesrepublik) geregelt, andere fallen unter Landesrecht (Gesetze der einzelnen Bundesländer wie NRW, Bayern oder Hessen) und wieder andere sind rein verbandsinterne Lehrgänge.

In diesem Modul schauen wir uns die Qualifikationsstufen von oben nach unten genau an.

1. Der Notfallsanitäter (NotSan) – Der Goldstandard

Ihr seid auf dem Weg dorthin! Der Notfallsanitäter ist die höchste nicht-ärztliche medizinische Qualifikation in der deutschen Notfallrettung.

  • Dauer: 3 Jahre in Vollzeit (4.600 Stunden).
  • Rechtliche Grundlage: Bundesrecht! Geregelt durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV). Die Ausbildung ist in ganz Deutschland exakt gleich.
  • Einsatzgebiet: Verantwortlicher Transportführer auf dem Rettungswagen (RTW) und Assistenz auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder Rettungshubschrauber.
  • Besonderheit: Es ist ein anerkannter Ausbildungsberuf in den Gesundheitsfachberufen. Notfallsanitäter dürfen (unter bestimmten Voraussetzungen) heilkundliche und invasive Maßnahmen durchführen, um Lebensgefahr abzuwenden.

2. Der Rettungsassistent (RettAss) – Der historische Vorgänger

Auf der Wache werdet ihr noch viele Kolleginnen und Kollegen mit dieser Berufsbezeichnung treffen. Der Rettungsassistent war bis Ende 2013 die höchste Qualifikation.

  • Dauer: 2 Jahre (1 Jahr schulisch/klinisch, 1 Jahr praktisches Anerkennungsjahr auf der Wache).
  • Rechtliche Grundlage: Das alte Rettungsassistentengesetz (RettAssG, Bundesrecht). Dieses Gesetz trat am 31.12.2014 außer Kraft – der Beruf wird nicht mehr neu ausgebildet.
  • Einsatzgebiet: Transportführer auf dem RTW.
  • Besonderheit: Da der Beruf vom Notfallsanitäter abgelöst wurde, haben sehr viele Rettungsassistenten in den vergangenen Jahren eine staatliche Ergänzungsprüfung absolviert, um sich zum Notfallsanitäter "nachzuqualifizieren".

3. Der Rettungssanitäter (RettSan) – Die tragende Säule

Jetzt wird es wichtig: Der Rettungssanitäter ist kein dreijähriger Ausbildungsberuf, sondern eine Qualifikation! Ohne Rettungssanitäter würde das System jedoch zusammenbrechen, sie sind essenziell für die tägliche Arbeit.

  • Dauer: Ein Lehrgang von mindestens 520 Stunden (ca. 3 bis 4 Monate in Vollzeit). Gliedert sich meist in Fachlehrgang (Schule), Klinikpraktikum, Rettungswachenpraktikum und Abschlusslehrgang mit Prüfung.
  • Rechtliche Grundlage: Landesrecht! Geregelt durch die Rettungsdienstgesetze und Prüfungsverordnungen der einzelnen Bundesländer (z. B. RettAPrV in NRW). Ein Rettungssanitäter in Bayern hat also minimal andere Ausbildungsvorgaben als einer in Niedersachsen (auch wenn sie sich inhaltlich stark ähneln).
  • Einsatzgebiet: Er ist der Fahrer und Assistent auf dem Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung. Zudem ist er der eigenverantwortliche Transportführer auf dem Krankentransportwagen (KTW) bei nicht-lebensbedrohlichen Einsätzen.

4. Der Rettungshelfer (RettHelf) – Der Fahrer im Krankentransport

Der Rettungshelfer ist quasi die Vorstufe zum Rettungssanitäter und ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich verbreitet.

  • Dauer: Ca. 320 Stunden (Schulblock und Rettungswachenpraktikum, meist ohne Klinik-Teil).
  • Rechtliche Grundlage: Ebenfalls reines Landesrecht.
  • Einsatzgebiet: Hauptsächlich als Fahrer des Krankentransportwagens (KTW). Er unterstützt den Rettungssanitäter beim Patiententransport. In der Notfallrettung auf dem RTW wird er regulär nicht eingesetzt.

5. Sonstige Qualifikationen (Betriebs- und Sanitätsebene)

Unterhalb des Rettungsdienstes gibt es Qualifikationen, die meist im Ehrenamt oder in Betrieben zum Tragen kommen:

  • Betriebssanitäter: Eine Qualifikation in der freien Wirtschaft. In großen Unternehmen sind Betriebssanitäter für die erweiterte Erste Hilfe zuständig. Die Ausbildung wird nicht durch den Staat, sondern durch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV) geregelt.
  • Sanitätshelfer / Einsatzsanitäter: Dies sind interne Bezeichnungen der Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser, ASB). Die Ausbildung umfasst oft 48 bis 80 Stunden und qualifiziert ehrenamtliche Helfer für den Sanitätsdienst (z. B. auf dem Fußballplatz, bei Konzerten) oder für den Zivil- und Katastrophenschutz.

💡 MERKE: DER ENTSCHEIDENDE UNTERSCHIED

Verwechselt niemals einen Notfallsanitäter mit einem Rettungssanitäter!

  • Der Notfallsanitäter hat eine dreijährige, bundesweit einheitliche Ausbildung durchlaufen, schließt mit einem Staatsexamen ab und trägt die medizinische Gesamtverantwortung im Notfalleinsatz.
  • Der Rettungssanitäter hat einen mehrmonatigen (landesrechtlichen) Qualifizierungslehrgang absolviert. Er leitet den planbaren Krankentransport und assistiert in der Notfallrettung als unverzichtbarer Partner des Notfallsanitäters.

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Europäischer und Deutscher Qualifikationsrahmen (EQR / DQR)

Einleitung: Wie vergleicht man Wissen in Europa?

Herzlich willkommen zu diesem Modul! Habt ihr euch schon einmal gefragt, was eure Ausbildung im internationalen Vergleich wert ist? Wenn ihr später vielleicht in Österreich, der Schweiz oder Spanien im Rettungsdienst arbeiten möchtet, stellt sich für den dortigen Arbeitgeber eine wichtige Frage: „Was genau kann eine deutsche Notfallsanitäterin oder ein deutscher Notfallsanitäter eigentlich?“

Da jedes Land in Europa ein völlig anderes Schul- und Ausbildungssystem hat, lassen sich Zeugnisse nur sehr schwer vergleichen. Genau um dieses Problem zu lösen, wurden der Europäische Qualifikationsrahmen und sein nationales Gegenstück, der Deutsche Qualifikationsrahmen, ins Leben gerufen. In diesem Modul lernt ihr, was dieses System bedeutet und auf welcher Stufe ihr euch mit eurem Staatsexamen befindet.

1. Was ist der Qualifikationsrahmen?

Der Europäische Qualifikationsrahmen ist wie eine Art „Übersetzungsmaschine“ für Bildungsabschlüsse in Europa. Er sortiert Abschlüsse nicht mehr danach, wie lange jemand in der Schule saß oder wie die Ausbildung hieß, sondern einzig und allein danach, was eine Person weiß, versteht und in der Lage ist zu tun. Man nennt das Kompetenzorientierung.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist die nationale Anpassung dieses Systems an unsere Bildungslandschaft in Deutschland. Er übersetzt unsere spezifischen deutschen Abschlüsse in das europäische System.

Das Stufenmodell

Beide Qualifikationsrahmen bestehen aus genau acht Niveaustufen.

Je höher die Stufe, desto komplexer sind die Aufgaben und desto mehr Eigenverantwortung wird von der Fachkraft verlangt.

  • Stufe 1 und 2: Basiswissen, oft erreicht durch grundlegende Schulabschlüsse oder berufsvorbereitende Maßnahmen.
  • Stufe 3 und 4: Fachwissen und selbstständiges Arbeiten, hier finden sich die meisten dualen und schulischen Berufsausbildungen.
  • Stufe 5: Berufsspezialist
  • Stufe 6: Entspricht einem Bachelor-Studium an einer Universität oder dem Meistertitel im Handwerk
  • Stufe 7: Master-Studium
  • Stufe 8: Die höchste Stufe, sie entspricht einer Promotion (Doktortitel) an einer Universität.

Bei der Einordnung auf eine dieser acht Stufen werden immer zwei große Bereiche bewertet:

  1. Die Fachkompetenz: Wie tiefgreifend ist das theoretische Wissen und wie gut sind die praktischen Fertigkeiten?
  2. Die personale Kompetenz: Wie gut kann die Person im Team arbeiten und wie viel Eigenverantwortung kann sie übernehmen?

2. Euer Platz im System: Der Notfallsanitäter

Eure dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ist im Deutschen Qualifikationsrahmen ganz offiziell auf der Stufe 4 eingeordnet.

Das ist eine sehr hohe und verantwortungsvolle Einstufung für eine Erstausbildung. Schauen wir uns an, was das Gesetz von einer Fachkraft auf der Stufe 4 fordert und wie perfekt das zu eurem Berufsalltag passt:

  • Die Anforderung der Stufe 4: Man muss in der Lage sein, Aufgaben in einem komplexen, sich häufig verändernden Arbeitsbereich selbstständig zu planen und zu bearbeiten.
  • Der Bezug zum Rettungsdienst: Genau das macht ihr jeden Tag! Kein Notfalleinsatz ist wie der andere (sich verändernder Arbeitsbereich). Ihr seid oft als Erste vor Ort, müsst die Lage selbstständig beurteilen, Entscheidungen treffen und medizinische Maßnahmen einleiten (selbstständiges Planen und Bearbeiten).

Zum Vergleich: Kürzere Qualifikationen, die weniger rechtliche Eigenverantwortung beinhalten (wie zum Beispiel Einsatzkräfte im Sanitätsdienst oder rettungsdienstliche Helferausbildungen), würden in diesem Raster eher auf den Stufen 2 oder 3 landen, da hier stärker nach direkter ärztlicher oder fachlicher Anweisung gearbeitet wird.

3. Warum ist das für euch wichtig?

Dass eure Ausbildung offiziell auf der Stufe 4 des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens steht, bringt euch in eurer beruflichen Zukunft konkrete Vorteile:

  • Anerkennung in Europa: Wenn ihr im europäischen Ausland arbeiten möchtet, müsst ihr euren potenziellen Arbeitgebern nicht erst mühsam erklären, was ein Notfallsanitätergesetz ist. Ihr könnt einfach sagen: „Mein Abschluss entspricht der Stufe 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens.“ Das versteht in Europa jeder Arbeitgeber.
  • Gesellschaftliche Wertschätzung: Die Einstufung macht deutlich, dass eure Ausbildung weit über einfaches Anlernen hinausgeht. Ihr seid hoch qualifizierte Fachkräfte auf dem gleichen Bewertungsniveau wie anspruchsvolle kaufmännische oder handwerkliche Ausbildungsberufe.
  • Fundament für die Weiterbildung: Euer Abschluss auf Stufe 4 ist das perfekte Sprungbrett für lebenslanges Lernen. Wenn ihr später beispielsweise den Weg in das Management einer Rettungswache gehen wollt oder ein Studium in der Medizinpädagogik anstrebt, baut ihr auf diesem soliden, staatlich und europäisch anerkannten Fundament auf.

💡 MERKE: >Der Europäische und der Deutsche Qualifikationsrahmen machen Bildungsabschlüsse europaweit vergleichbar, indem sie acht Niveaustufen nutzen.

Eure Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ist auf der Stufe 4 eingeordnet. Das bescheinigt euch offiziell, dass ihr das Fachwissen und die persönliche Reife besitzt, um in hochkomplexen, unvorhersehbaren Situationen völlig selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.

Europäischer und Deutscher Qualifikationsrahmen (EQR bzw. DQR)

Literaturverzeichnis

Alles verstanden?