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7.1 Ablauf und Durchführung eines Notfalltransportes

Einleitung: Eingang des Anrufs und Bearbeitung in der Leitstelle

Das Nervenzentrum der Rettung

Herzlich willkommen in der Einsatzleitzentrale! Wenn ein Bürger die Nummer 112 wählt, landet er nicht auf der örtlichen Rettungswache, sondern in einer hochtechnisierten Leitstelle. Der Disponent am anderen Ende der Leitung ist ein erfahrener Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter mit einer speziellen Zusatzausbildung. Er ist der Erste, der medizinisch interveniert, noch lange bevor ein Fahrzeug am Notfallort eintrifft. Sein Werkzeug ist nicht der Defibrillator, sondern das Headset und der Einsatzleitrechner.

1. Die Strukturierte Notrufabfrage (SNA)

Früher fragte der Disponent einfach: "Was ist passiert?". Heute arbeiten moderne Leitstellen mit einer standardisierten oder strukturierten Notrufabfrage (SNA). Das bedeutet, der Disponent führt das Gespräch aktiv anhand eines digitalen Fragenkatalogs.

  • Die wichtigste Frage (Das "Wo"): "Wo genau ist der Notfallort?" Diese Frage muss immer als Erstes beantwortet und im System gesichert werden! Wenn das Gespräch nach 10 Sekunden plötzlich abreißt (z. B. durch einen leeren Handyakku), weiß der Disponent vielleicht nicht, was passiert ist, aber er weiß, wo er Hilfe hinschicken muss.
  • Die Leitsymptome (Das "Was"): Der Disponent fragt gezielt nach Bewusstsein und Atmung. Antwortet der Anrufer auf die Frage nach der Atmung mit "Nein" oder "Ich weiß nicht", wird sofort der höchste Alarm ausgelöst.
  • Filterung von Bagatellen: Die SNA hilft auch, Notfälle von kassenärztlichen Fällen zu trennen. Wenn der Anrufer seit 3 Tagen leichte Halsschmerzen hat, verweist der Disponent ihn (je nach regionaler Vorgabe) an die Nummer 116117 (Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst), um die Rettungsmittel für echte Notfälle freizuhalten.

2. Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)

Der Disponent entscheidet nicht nach Bauchgefühl, welches Fahrzeug er schickt, sondern nach einem juristisch bindenden Regelwerk: der Alarm- und Ausrückeordnung.

  • Das Einsatzstichwort: Aus den Antworten des Anrufers generiert der Computer ein Einsatzstichwort (z. B. "Rettungsdienst 1 - Internistischer Notfall" oder "Notarzt 2 - Bewusstlose Person").
  • Die Disposition: Jedem Stichwort ist in der AAO eine feste Fahrzeugkombination hinterlegt. Für einen gebrochenen Arm alarmiert das System 1 Rettungswagen (RTW). Für einen Verdacht auf Herzinfarkt alarmiert das System automatisch 1 RTW und 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im Rendezvous-System.
  • Die Hilfsfrist: Das Gesetz schreibt vor (je nach Bundesland leicht abweichend), dass der Rettungswagen in in der Regel 8 bis 15 Minuten nach dem Eingang des Notrufs am Einsatzort eintreffen muss. Das Einsatzleitsystem schlägt dem Disponenten daher immer das per GPS am schnellsten verfügbare Fahrzeug vor.

3. Telefonreanimation (T-CPR) und Anleitung

Dies ist die wichtigste medizinische Neuerung in Leitstellen der letzten Jahrzehnte. Der Disponent legt bei kritischen Notfällen nicht einfach auf, nachdem das Fahrzeug alarmiert wurde!

  • Erste Hilfe durch den Anrufer: Wenn der Patient nicht atmet, bleibt der Disponent am Telefon. Er zwingt den oft panischen Anrufer in die Handlung. Er leitet ihn Schritt für Schritt zur Herzdruckmassage an (Telefon-Reanimation / T-CPR) und gibt den Takt (etwa 100 bis 120 Schläge pro Minute) laut über das Telefon vor.
  • Zeitgewinn: Bis der Rettungswagen nach durchschnittlich 8 Minuten eintrifft, hätte das Gehirn des Patienten ohne diese Herzdruckmassage durch Laien bereits irreparable Schäden erlitten. Der Disponent rettet durch das Telefon das Leben.

4. Alarmierung und Datenübermittlung (Tetra-BOS)

Sobald der Disponent auf "Alarmieren" drückt, geht die Information in Sekundenbruchteilen an die Rettungswache.

  • Der Meldeempfänger: Die Einsatzkräfte tragen digitale Funkmeldeempfänger (Pager), die bei Alarm vibrieren und piepen. Auf dem kleinen Display erscheinen das Einsatzstichwort und die Adresse.
  • Das Daten-Terminal: Parallel sendet der Leitrechner alle gesammelten Informationen (Name des Patienten, Alter, Anrufer, Besonderheiten wie "Achtung, aggressiver Hund vor Ort") über das abhörsichere digitale Funknetz (Tetra-BOS) direkt auf den Navigationsbildschirm in den Rettungswagen. Die Besatzung kann sofort losfahren und hat den exakten Weg bereits auf dem Monitor.

💡 MERKE:

Die erste und absolut wichtigste Frage beim Notruf lautet immer: "Wo genau ist der Notfallort? "Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) definiert rechtssicher, welches Einsatzstichwort welche Fahrzeuge (z. B. RTW und NEF) erfordert. Die Telefonreanimation (T-CPR) überbrückt das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen der Profis und ist lebensrettend. Die Hilfsfrist in Deutschland beträgt (je nach Bundesland) meist 8 bis 15 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. [AWMF] (2021). S3-Leitlinie: Prähospitales Herz-Kreislauf-Stillstand-Management. (AWMF-Registernummer: 001-040).(Anmerkung: Die Leitlinie, die die zwingende Implementierung der Telefonreanimation [T-CPR] durch Leitstellendisponenten als elementares Glied der Überlebenskette fordert).

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Einleitung: Anfahrt zum Einsatzort (Sonder- und Wegerecht)

Das Risiko auf der Straße

Herzlich willkommen in der Einsatzfahrt! Der Wechsel vom Ruhezustand auf der Wache zur Alarmfahrt erzeugt massiven Stress. Adrenalin flutet den Körper und das laute Martinshorn tut sein Übriges, um das Stresslevel der Besatzung in die Höhe zu treiben. Unser primäres Ziel auf der Anfahrt lautet nicht "So schnell wie möglich", sondern "Sicher ankommen". Ein verunfallter Rettungswagen hilft dem Patienten nicht, sondern generiert nur weitere Verletzte und bindet zusätzliche Rettungsmittel.

1. Die juristische Basis (Sonderrechte vs. Wegerecht)

Wir bewegen uns auf der Anfahrt in einem juristischen Ausnahmezustand. Dieser wird in Deutschland durch 2 zentrale Paragrafen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) strikt getrennt geregelt. Diesen Unterschied MUSS jeder Rettungsdienstmitarbeiter kennen!

  • Sonderrechte (§ 35 StVO): Diese befreien uns von den Regeln der StVO. Wir dürfen schneller fahren als erlaubt, rote Ampeln überqueren, links überholen oder Einbahnstraßen in falscher Richtung befahren. Voraussetzung: Es ist zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden dringend geboten. WICHTIG: Das Sonderrecht ist personengebunden (bzw. an die Organisation gebunden) und gilt auch OHNE Blaulicht!
  • Wegerecht (§ 38 StVO): Dieses ordnet an, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen. WICHTIG: Das Wegerecht gilt rechtlich NUR, wenn blaues Blinklicht UND Einsatzhorn (Martinshorn) GLEICHZEITIG eingeschaltet sind! Fahren wir nachts nur mit Blaulicht, um Anwohner nicht zu wecken, haben wir rechtlich kein Wegerecht und andere Fahrer müssen uns keinen Platz machen!

2. Die Physik und das Sirenensyndrom

Ein moderner Rettungswagen ist ein fliegendes Behandlungszimmer und wiegt oft über 5 Tonnen. Diese Masse gehorcht gnadenlos den Gesetzen der Physik.

  • Der Bremsweg: Fahren wir 100 Kilometer pro Stunde, ist der Bremsweg massiv länger als bei 50 Kilometern pro Stunde. Bei Regen oder Laub auf der Straße verdoppelt sich dieser Weg schnell. Der Bremsweg wächst im Quadrat zur Geschwindigkeit!
  • Das Sirenensyndrom: Das laute Einsatzhorn erzeugt bei der Besatzung unbewusst extremen Stress. Es suggeriert eine künstliche Dringlichkeit, die den Fahrer oft zu einer aggressiven Fahrweise verleitet (Tunnelblick). Fahrer müssen dieses psychologische Phänomen kennen und sich aktiv zwingen, ruhig zu atmen und defensiv zu fahren.

3. Einsatztaktik und Arbeitsteilung im Fahrzeug

Auf der Anfahrt ist absolute Teamarbeit gefragt. Multitasking am Steuer ist lebensgefährlich.

  • Der Maschinist (Fahrer): Er konzentriert sich zu 100 Prozent auf den Verkehr. Er funkt nicht, er bedient nicht das Navigationsgerät und er liest keine Einsatzdepeschen auf dem Bildschirm! Seine Hände bleiben am Lenkrad.
  • Der Transportführer (Beifahrer): Er ist der Navigator und Kommunikator. Er bedient das Funkgerät, liest die Notfallinformationen der Leitstelle laut vor, bedient die Tonfolgeanlage (das Umschalten von Stadt- auf Landhorn vor Kreuzungen) und gibt Warnungen an den Fahrer ("Achtung, von rechts kommt ein LKW"). Er ist das 2. Augenpaar.
  • Eigensicherung: Beide Einsatzkräfte sind zwingend angeschnallt! Wenn sich noch ein Praktikant im Patientenraum aufhält, sitzt dieser angeschnallt auf dem Betreuerstuhl.

4. Die Kreuzung (Der absolute Gefahrenschwerpunkt)

Über 80 Prozent aller Unfälle mit Rettungsfahrzeugen passieren an Kreuzungen. Der Vertrauensgrundsatz (die Annahme, dass andere sich an die Regeln halten) fällt hier für uns komplett weg!

  • Das Einfahren bei Rot: Fahren wir bei Rot in eine Kreuzung ein, MUSS das Fahrzeug nahezu auf 0 Kilometer pro Stunde abgebremst werden. Wir "tasten" uns in die Kreuzung hinein. Wir dürfen erst wieder beschleunigen, wenn wir eindeutigen Blickkontakt zu den Fahrern auf ALLEN kreuzenden Fahrspuren haben und diese stehen geblieben sind.
  • Akustische Isolation moderner PKW: Wir dürfen niemals darauf vertrauen, dass uns andere hören! Moderne Autos sind extrem gut schallisoliert. Zudem haben Fahrer oft laute Musik an oder sind durch ihr Smartphone abgelenkt. Wenn ein Fahrer uns nicht ansieht, hat er uns nicht bemerkt!

💡 MERKE:

Sonderrechte (§ 35 StVO) befreien von den Verkehrsregeln. Wegerecht (§ 38 StVO) erzwingt freie Bahn, erfordert aber zwingend Blaulicht UND Einsatzhorn gleichzeitig!Das Sirenensyndrom verleitet zu aggressivem Fahren; "Sicher ankommen" hat immer Priorität vor "Schnell ankommen".Es gilt eine 100 prozentige Aufgabenteilung: Der Fahrer fährt, der Beifahrer funkt und navigiert.An roten Ampeln wird auf nahezu 0 Kilometer pro Stunde abgebremst, bis alle kreuzenden Spuren stehen (Blickkontakt suchen!).

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bundesministerium der Justiz [BMJ] (2013). Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 35 und § 38.(Anmerkung: Die juristische Grundlage für die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten sowie die Verpflichtung zur Nutzung des akustischen Warnsignals).

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Einleitung: Ankunft bei einer Großschadenslage (MANV)

Der Schalter im Kopf

Herzlich willkommen im geordneten Chaos! Wenn wir als allererstes Rettungsmittel an der Unfallstelle eines umgestürzten Busses eintreffen, ist die natürliche menschliche Reaktion, sofort zu dem Patienten zu rennen, der am lautesten schreit. Genau das ist bei einem MANV der absolut tödlichste Fehler! Wer sich als Erstes auf den Boden kniet und beginnt, einen Patienten zu verbinden, verliert komplett den Überblick. Währenddessen sterben 10 Meter weiter Patienten geräuschlos an verlegten Atemwegen. Wir müssen den Schalter im Kopf von der "Individualmedizin" auf die "Katastrophenmedizin" umlegen.

1. Die Chaosphase und der Windshield-Survey

Die ersten 10 Minuten entscheiden über den gesamten Einsatzerfolg. Wir müssen das anfängliche Chaos strukturieren.

  • Der Windshield-Survey (Blick durch die Windschutzscheibe): Bevor wir überhaupt aussteigen, bleiben wir für 10 Sekunden im Fahrzeug sitzen und verschaffen uns einen Überblick. Liegen Gefahrstoffe vor? Droht ein Feuer? Wo stehen wir sicher?
  • Die absolute eiserne Regel: Wer sichtet, behandelt nicht! Die erste Fahrzeugbesatzung leistet (bis auf wenige lebenserhaltende Handgriffe) absolut keine medizinische Therapie.
  • Eigenschutz vor Menschenrettung: Bei einer unklaren Lage (wie Reizgas, Terrorlagen oder einsturzgefährdeten Gebäuden) bleiben wir im Bereitstellungsraum, bis Polizei oder Feuerwehr die Szene freigeben. Tote Retter retten niemanden.

2. Aufgabenteilung der ersten Besatzung

Da noch kein Einsatzleiter Rettungsdienst (OrgL) vor Ort ist, übernimmt die erste Rettungswagen-Besatzung sofort die Führung. Die Aufgaben werden knallhart aufgeteilt.

  • Der Fahrer (Führung und Kommunikation): Er bleibt am Fahrzeug! Er ist der vorläufige Einsatzleiter. Er gibt sofort eine strukturierte Lagemeldung an die Leitstelle ab (Was ist passiert? Wie viele Verletzte schätzungsweise? Welche Gefahren? Was wird sofort an Rettungsmitteln nachgefordert?). Er beginnt mit der "Raumordnung", indem er festlegt, wo nachrückende Rettungswagen parken sollen.
  • Der Transportführer (Sichtung): Er rüstet sich mit Sichtungstaschen aus, geht in das Schadensgebiet und beginnt unverzüglich mit der Triage der Patienten.

3. Die Triage / Sichtung (z.B. nach mSTaRT oder PRIOR)

Das Ziel der Sichtung ist es, innerhalb von maximal 1 Minute pro Patient dessen Überlebenswahrscheinlichkeit einzuschätzen und ihn farblich zu markieren (Sichtungsbändchen oder Karten).

  • Kategorie Grün (Leicht verletzt): Wir fordern alle Patienten laut auf: "Wer mich hören kann und laufen kann, sammelt sich dort drüben am Baum!" Wer aufstehen und gehen kann, hat funktionierende Lungen und einen ausreichenden Blutdruck. Diese Patienten filtern wir als Erstes aus dem Chaos heraus.
  • Kategorie Rot (Akute, rettbare Lebensgefahr): Patienten mit massivem Blutverlust, schwerer Atemnot oder Schock. Sie haben die höchste Transport- und Behandlungspriorität. Einzige erlaubte Therapiemaßnahmen während der Sichtung: Ein Tourniquet zur Blutstillung anlegen oder den Patienten in die stabile Seitenlage drehen, um die Atemwege frei zu machen. Danach MUSS sofort zum nächsten Patienten gegangen werden!
  • Kategorie Gelb (Schwer verletzt): Diese Patienten können nicht laufen, haben aber stabile Vitalparameter. Sie bedürfen der klinischen Versorgung, können aber einige Zeit warten.
  • Kategorie Schwarz (Verstorben oder infauste Prognose): Ein ethisch extrem schwerer Schritt. Patienten ohne Spontanatmung (auch nach Freimachen der Atemwege) erhalten bei einem MANV keine Reanimation! Die Ressourcen (Personal, Sauerstoff), die 1 Reanimation bindet, werden gebraucht, um 5 rote Patienten zu retten.

4. Die Raumordnung

Wenn 20 Rettungswagen wild auf die Unfallstelle zufahren, entsteht ein völliger Verkehrskollaps und niemand kann mehr abtransportiert werden (Bauwagensyndrom).

  • Der Rettungsmittelhalteplatz: Dieser wird in einem sicheren Abstand (oft 100 bis 200 Meter) von der ersten Besatzung definiert. Alle nachrückenden Fahrzeuge parken ausschließlich dort in Fahrtrichtung abfahrbereit. Das Personal geht zu Fuß zur Einsatzstelle.
  • Die Patientenablage: Die Feuerwehr und leicht verletzte Patienten transportieren die nicht-gehfähigen roten und gelben Patienten aus der Gefahrenzone in eine sichere, strukturierte Patientenablage. Erst hier beginnt später die eigentliche medizinische Versorgung durch nachrückende Notärzte.

💡 MERKE:

Die erste Fahrzeugbesatzung führt das Schadensgebiet und sichtet; sie darf nicht therapieren! Die Triage dauert maximal 1 Minute pro Patient (Kategorien Rot, Gelb, Grün, Schwarz).Einzige Maßnahmen bei der Triage sind das Anlegen eines Tourniquets und das Freimachen der Atemwege. Bei einem MANV erfolgen keine Reanimationen, um Ressourcen für rettbare Patienten zu schonen. Die Raumordnung (Rettungsmittelhalteplatz) verhindert das verkehrstechnische Chaos an der Unfallstelle.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. [AWMF] (2023). S3-Leitlinie: Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV). (AWMF-Registernummer: 001-042).(Anmerkung: Die juristisch und medizinisch bindende Richtlinie für die Algorithmen der präklinischen Sichtung [mSTaRT/PRIOR], den Verzicht auf Reanimationen und die Raumordnung bei Großschadenslagen).

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Einleitung: Patientenversorgung am Einsatzort

Struktur schlägt Chaos

Herzlich willkommen am Patienten! Wenn wir einen Notfallort betreten, prasseln oft unzählige Eindrücke gleichzeitig auf uns ein: Schreiende Angehörige, Blut, ein zerstörter PKW oder ein Patient, der nach Luft ringt. Unser Gehirn neigt in Stresssituationen zum "Tunnelblick" – wir fokussieren uns auf die offensichtlichste Verletzung (z. B. den gebrochenen Arm) und übersehen dabei die verlegten Atemwege. Um diesen tödlichen Fehler zu verhindern, arbeitet der moderne Rettungsdienst weltweit mit einem standardisierten Ablaufschema, das uns zwingt, das Wichtigste immer zuerst zu tun.

1. Scene Size-Up und der Ersteindruck

Bevor wir den Patienten überhaupt berühren, bleiben wir für 5 bis 10 Sekunden an der Tür oder am Rand der Einsatzstelle stehen. Dieser Moment der Distanz ist überlebenswichtig.

  • Eigenschutz (Gefahrenmatrix): Gibt es ungesicherte Hunde? Liegen Spritzen auf dem Boden? Strömt Gas aus? Wenn die Szene nicht sicher ist, betreten wir sie nicht!
  • Patientenanzahl und Nachforderung: Liegt dort 1 Patient oder sind es 3? Wenn wir mehr kritische Patienten als Rettungsmittel haben, müssen wir SOFORT über Funk nachfordern, noch bevor wir mit der Behandlung beginnen.
  • Der Ersteindruck (Look Test): Wirkt der Patient "sick" (kritisch krank) oder "not sick" (nicht kritisch krank)? Dieser instinktive erste Blick bestimmt das Tempo der kommenden 10 Minuten.

2. Das ABCDE-Schema (Die Lebensversicherung)

Dies ist der internationale Goldstandard der Trauma- und Notfallversorgung. Wir arbeiten die Buchstaben strikt von A nach E ab. Wir gehen erst zum nächsten Buchstaben, wenn das Problem des aktuellen Buchstabens gelöst ist! "Treat first what kills first" (Behandle zuerst das, was zuerst tötet). Ausnahme: Bei massiven, spritzenden Blutungen wird ein kleines "c" (critical bleeding) vorangestellt und sofort ein Tourniquet angelegt.

  • A (Airway - Atemwege): Ist der Atemweg frei? Wenn der Patient spricht, ist A sicher. Wenn er bewusstlos ist und schnarcht, fällt die Zunge zurück. Maßnahme: Kopf überstrecken oder Esmarch-Handgriff anwenden, ggf. Atemwegssicherung.
  • B (Breathing - Belüftung): Atmet der Patient ausreichend? Wir zählen die Atemfrequenz und achten auf Atemnot oder einseitige Brustkorbbewegungen. Maßnahme: Sauerstoffgabe oder assistierte Beatmung.
  • C (Circulation - Kreislauf): Gibt es innere oder äußere Blutungen? Wie ist der Puls (schnell, langsam, tastbar)? Wie ist die Haut (kalt, schweißig)? Maßnahme: Blutstillung, Anlage eines intravenösen oder intraossären Zugangs, Volumengabe.
  • D (Disability - Neurologisches Defizit): Wie wach ist der Patient (Glasgow Coma Scale)? Gibt es Lähmungserscheinungen? Wie weit sind die Pupillen? WICHTIG: In diesem Schritt wird zwingend der Blutzucker gemessen (eine Unterzuckerung imitiert oft einen Schlaganfall!).
  • E (Exposure / Environment - Entkleiden und Umfeld): Um Verletzungen nicht zu übersehen, muss der Patient (unter Wahrung der Intimsphäre) entkleidet werden. Gleichzeitig MUSS er sofort vor Unterkühlung (Hypothermie) geschützt werden (Wärmedecken).

3. Die Anamnese (SAMPLER)

Während der eine Kollege das ABCDE-Schema abarbeitet und Parameter misst, erfragt der andere Kollege parallel die Vorgeschichte. Auch hierfür nutzen wir ein weltweites Akronym, um nichts zu vergessen.

  • S (Symptome): Was genau tut weh?
  • A (Allergien): Gibt es bekannte Allergien (besonders gegen Medikamente)?
  • M (Medikation): Nimmt der Patient regelmäßig Tabletten (Blutverdünner sind extrem wichtig bei Stürzen!)?
  • P (Patientengeschichte): Welche Vorerkrankungen (Herzinfarkt, Asthma) sind bekannt?
  • L (Letzte Mahlzeit / Letzter Stuhlgang): Wichtig für eine mögliche Narkose oder bei Verdacht auf Darmverschluss.
  • E (Ereignis): Was hat der Patient genau gemacht, als der Notfall eintrat?
  • R (Risikofaktoren): Rauchen, Übergewicht, Schwangerschaft.

4. Die Taktik: Stay and Play vs. Load and Go

Nach Abschluss des ersten ABCDE-Durchgangs (der maximal 2 bis 3 Minuten dauern sollte), muss das Team eine taktische Grundsatzentscheidung treffen.

  • Stay and Play (Bleiben und Behandeln): Der Patient ist stabil (z. B. ein isolierter Unterschenkelbruch oder ein mäßiger Asthmaanfall). Wir nehmen uns die Zeit, den Patienten am Einsatzort vollständig medizinisch zu versorgen, Schmerzmittel zu verabreichen und ihn in Ruhe für den Transport vorzubereiten.
  • Load and Go (Einladen und Losfahren): Der Patient ist extrem instabil (z. B. inneres Bluten nach schwerem Verkehrsunfall, schweres Schädel-Hirn-Trauma). Wir können innere Blutungen auf der Straße nicht stoppen, das kann nur der Chirurg! Wir verbringen maximal 10 Minuten ("Platinum 10 Minutes") am Einsatzort für lebensrettende Handgriffe (wie die Atemwegssicherung) und rasen dann sofort in den Schockraum der nächsten geeigneten Klinik.

💡 MERKE:

Der Eigenschutz und der grobe Überblick (Scene Size-Up) stehen absolut immer vor der ersten Berührung des Patienten. Das ABCDE-Schema garantiert, dass wir die vitalsten Bedrohungen (wie Atemwegsverlegung) vor den offensichtlichen, aber weniger kritischen Verletzungen behandeln. Die Anamnese erfolgt strukturiert nach dem SAMPLER-Schema. Bei kritischen Patienten (inneres Bluten) gilt das Prinzip Load and Go mit einer maximalen Vor-Ort-Zeit von 10 Minuten!

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. [AWMF] (2022). S3-Leitlinie Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung. (AWMF-Registernummer: 012-019).(Anmerkung: Die medizinisch und juristisch bindende Grundlage für die verpflichtende Anwendung des (c)ABCDE-Schemas, die Priorisierung lebensrettender Maßnahmen und das Load-and-Go-Konzept bei kritischen Trauma-Patienten).

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Einleitung: Patiententransport und Zielklinik

Die rollende Intensivstation

Herzlich willkommen in der Bewegungsphase! Der Patiententransport ist weit mehr als nur das Tragen eines Menschen von Punkt A nach Punkt B. Es ist ein hochkomplexer logistischer und medizinischer Vorgang. Jeder Transfer (vom Boden auf die Trage, von der Trage in das Bett) bedeutet Stress, Schmerz und ein potenzielles Risiko für den Patienten. Unser Ziel ist es, diese Reibungsverluste zu minimieren und den Patienten exakt in die Fachabteilung zu bringen, die sein spezifisches Problem endgültig lösen kann.

1. Transportvorbereitung und Rettungsmittel

Bevor wir loslaufen, muss der Patient transportfähig sein und das richtige Arbeitsgerät gewählt werden.

  • Die Transportfähigkeit: Ein Patient gilt erst als transportfähig, wenn das ABCDE-Schema durchgearbeitet wurde und lebensbedrohliche Blutungen oder Atemwegsprobleme gesichert sind. Niemals beginnen wir den Transport eines reanimationspflichtigen Patienten über ein Treppenhaus unter laufender Herzdruckmassage! Der Kreislauf muss (wenn möglich) vorher wiederhergestellt oder mechanische Reanimationshilfen angelegt werden.
  • Wahl des Tragemittels: Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen nutzen wir die Schaufeltrage und die Vakuummatratze zur kompletten Immobilisation. Für den engen Treppenraum ist oft das Tragetuch das Mittel der Wahl. Auf der Haupttrage (Fahrtrage) wird der Patient dann endgültig gelagert.
  • Patientensicherheit: Der Patient wird auf der Trage zwingend mit allen Gurten (Schultergurte und Beingurte) angeschnallt! Bei einem Unfall des Rettungswagens wird ein ungesicherter Patient zu einem tödlichen Geschoss im Patientenraum.

2. Ergonomie und Teamkommunikation

Der Rettungsdienst ist körperliche Schwerstarbeit. Wenn wir unsere Wirbelsäule nicht schützen, beenden wir unsere Karriere im Rollstuhl.

  • Hebetechniken: Wir heben aus den Beinen, niemals aus dem gebeugten Rücken. Der Rücken bleibt gerade, die Last wird nah am Körper getragen.
  • Das Kommando: Wenn 2 oder 4 Kollegen gemeinsam heben, gibt es immer genau 1 Person, die das Kommando führt. Meist ist das der Kollege am Kopfende des Patienten. Das Kommando muss unmissverständlich sein: "Auf mein Kommando heben wir die Trage an. Achtung: 1, 2, 3, Heben!"
  • Patientenkommunikation: Wir erklären dem Patienten jeden Ruck und jede Bewegung, bevor sie passiert: "Wir heben Sie jetzt an, es wird kurz ruckeln." Das nimmt dem Patienten die Angst vor einem drohenden Sturz.

3. Die Transportfahrt (Fahrstil und Überwachung)

Sobald sich die Räder drehen, beginnt eine neue medizinische Phase. Der Zustand des Patienten kann sich während der Fahrt dramatisch verschlechtern.

  • Kontinuierliches Monitoring: Wir schalten das EKG und die Blutdruckmessung nicht ab! Die Vitalparameter werden alle 3 bis 5 Minuten neu erhoben. Der Transportführer sitzt neben dem Patienten und beobachtet ihn permanent.
  • Zügiger Transport: Bei zeitkritischen Diagnosen (massives Trauma, innere Blutungen, Schlaganfall) fahren wir mit Sonder- und Wegerecht (Blaulicht und Horn). Das Ziel ist massiver Zeitgewinn.
  • Schonender Transport: Bei Diagnosen, bei denen Erschütterungen Schmerzen verursachen oder lebensgefährlich sind (z. B. Herzinfarkt, Wirbelsäulenfraktur, offene Brüche), fahren wir oft ohne Blaulicht, aber dafür extrem sanft. Der Fahrer weicht jedem Schlagloch aus. Ein Herzinfarkt-Patient profitiert nicht davon, wenn wir 2 Minuten schneller sind, ihn aber durch aggressives Bremsen so sehr in Stress versetzen, dass sein Herz endgültig flimmert.

4. Wahl der Zielklinik und Voranmeldung

Wir fahren nicht einfach in das nächstgelegene Krankenhaus! Ein polytraumatisierter Patient bringt einer kleinen Augenklinik oder einem Haus der Grundversorgung absolut nichts.

  • Die richtige Fachabteilung: Ein Patient mit einem akuten Schlaganfall MUSS in eine Klinik mit einer "Stroke Unit" (Schlaganfallspezialeinheit) und einem Computertomographen. Ein Herzinfarkt (STEMI) erfordert zwingend eine Klinik mit einem 24-Stunden-Herzkatheterlabor. Schwerverletzte werden in einem (über-)regionalen Traumazentrum angemeldet.
  • Die strukturierte Voranmeldung: Bevor wir ankommen, MUSS die Leitstelle oder wir selbst über Funk/Telefon das Krankenhaus informieren. So stellen wir sicher, dass bei unserer Ankunft der Schockraum frei ist, das CT läuft und das Trauma-Team aus Chirurgen, Anästhesisten und Radiologen bereits an der Tür auf uns wartet.
  • Das Zuweisungsprotokoll: Nutzen wir Voranmelde-Systeme (wie IVENA oder NIDA), erhält die Klinik alle Vitaldaten, das EKG und die geschätzte Ankunftszeit bereits digital auf ihre Bildschirme gesendet, während wir noch fahren.

💡 MERKE:

Ein Patient ist erst transportfähig, wenn akute A- und B-Probleme am Ort gelöst wurden. Beim Heben und Tragen führt immer 1 Person das Kommando; Rückengerechtigkeit (Ergonomie) ist Pflicht. Der Fahrstil wird an die Diagnose angepasst: Schonend (z. B. beim Herzinfarkt) oder zügig (z. B. beim Polytrauma).Die Wahl der Zielklinik orientiert sich an der Verletzung (Traumazentrum, Stroke Unit, Herzkatheterlabor) und erfordert eine zwingende Voranmeldung.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. [AWMF] (2022). S3-Leitlinie Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung. (AWMF-Registernummer: 012-019).(Anmerkung: Die medizinisch und juristisch bindende Leitlinie, die die Zuweisung von Schwerverletzten in zertifizierte Traumazentren und die Notwendigkeit der strukturierten Voranmeldung aus dem Rettungswagen fordert).

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Einleitung: Übergabe an die Klinik und Dokumentation des Einsatzes

Das Nadelöhr der Information

Herzlich willkommen an der Ziellinie! Die Übergabe in der Notaufnahme oder im Schockraum markiert den formellen und juristischen Abschluss der präklinischen Patientenversorgung. In der Klinik treffen wir auf Pflegekräfte und Ärzte, die den Patienten noch nie zuvor gesehen haben. Um das oft chaotische Wissen aus dem Rettungswagen strukturiert in den Kopf des Klinikarztes zu transferieren, brauchen wir kognitive Werkzeuge.

1. Die schnelle Kommunikation (Das ISBAR-Schema)

Der internationale Klassiker für die Kommunikation zwischen medizinischem Personal ist das ISBAR-Schema. Es ist extrem komprimiert und ideal für den schnellen Informationstransfer in der regulären Notaufnahme.

  • I (Identifikation): Wer sind wir, wer ist der Patient? "Wir bringen Ihnen Herrn Müller, 65 Jahre alt."
  • S (Situation): Was ist das akute Hauptproblem? Warum sind wir hier? "Er hat seit 45 Minuten stärkste Brustschmerzen mit Ausstrahlung in den linken Arm. Verdacht auf Herzinfarkt."
  • B (Background / Vorgeschichte): Was ist kurz zuvor passiert und welche relevanten Vorerkrankungen gibt es? "Er hat vor 3 Jahren bereits einen Stent erhalten und ist Diabetiker."
  • A (Assessment / Aktuelle Maßnahmen): Wie sind die Vitalwerte und was haben wir bereits getan? "Der Blutdruck liegt bei 140 zu 90, wir haben einen Zugang gelegt und Schmerzmittel verabreicht."
  • R (Recommendation / Empfehlung): Was braucht der Patient jetzt von der Klinik? "Er benötigt dringend ein EKG und einen Kardiologen zur Reevaluation."

2. Der deutsche Evidenz-Standard (Das SINNHAFT-Schema)

Speziell für die deutsche Notfallmedizin wurde 2023 das SINNHAFT-Schema (nach Gräff et al.) publiziert. Es wurde in einem aufwendigen Konsensusverfahren von den großen Fachgesellschaften (wie der DGINA) entwickelt. Es integriert Team-Aspekte (Crew Resource Management) und eignet sich perfekt für hochkomplexe Übergaben im Schockraum.

  • S (Start): Ein klares Signal setzen! Der Rettungsdienst fordert absolute Ruhe im Raum ein ("Hands-off-Prinzip"). Niemand fasst den Patienten an, alle hören zu.
  • I (Identifikation): Geschlecht, Nachname und Alter des Patienten nennen (kein Geburtsdatum, das dauert zu lange auszurechnen).
  • N (Notfallereignis): Die Fragen "Was ist passiert?", "Wie ist es passiert?" und "Wann ist es passiert?" in einem Satz beantworten.
  • N (Notfallpriorität): Die krankhaften Befunde strikt nach dem ABCDE-Schema aufzählen (z. B. "A ist frei, B zeigt eine Atemnot mit verminderter Sättigung").
  • H (Handlung): Welche medizinischen Maßnahmen wurden von uns ergriffen und welche Wirkung hatten sie? (Direkt an das ABCDE-Schema gekoppelt).
  • A (Anamnese): Allergien, Vorerkrankungen, Dauermedikation und soziale Besonderheiten (wie das Vorliegen einer Patientenverfügung).
  • F (Fazit): Das übernehmende Klinikpersonal fasst die wichtigsten Fakten kurz zusammen (Readback-Verfahren), um Missverständnisse völlig auszuschließen.
  • T (Teamfragen): Der Raum wird für abschließende Rückfragen des Schockraum-Teams an den Rettungsdienst geöffnet, erst danach beginnt die klinische Therapie.

3. Die Dokumentation (Das Notfallprotokoll)

In der Forensik und Rechtsmedizin gilt ein brutaler Grundsatz: "Was nicht dokumentiert wurde, wurde auch nicht gemacht." Das Notfallprotokoll (heute fast immer digital auf einem Tablet) ist das wichtigste Beweisdokument für jede juristische Auseinandersetzung.

  • Die Zeitenfolge: Die exakten Uhrzeiten (Alarmierung, Eintreffen, Abfahrt, Ankunft in der Klinik) müssen lückenlos erfasst werden. Dies dient der Einsatzabrechnung und dem Qualitätsmanagement.
  • Die Vitalparameter: Es müssen immer mindestens 2 Sätze an Vitalwerten dokumentiert werden: Einmal beim Eintreffen (der Ausgangszustand) und einmal bei der Übergabe in der Klinik (das Ergebnis unserer Therapie).
  • Die Medikation: Jedes verabreichte Medikament muss mit exakter Dosis, Applikationsweg (z. B. intravenös) und der Zeit dokumentiert werden. Bei Opiaten greifen zusätzlich die extrem strengen Dokumentationspflichten des Betäubungsmittelgesetzes.

4. Die Transportverweigerung (Das juristische Minenfeld)

Nicht jeder Patient will in die Klinik. Lehnt ein Patient nach unserer Beratung den Transport ab, stehen wir mit einem Bein vor dem Staatsanwalt, falls der Patient später doch unbemerkt an inneren Blutungen verstirbt.

  • Die Einsichtsfähigkeit: Wir müssen zwingend auf dem Protokoll festhalten, dass der Patient zeitlich, örtlich und zur Person voll orientiert war (Glasgow Coma Scale von 15) und nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand.
  • Die Aufklärung: Wir müssen exakt dokumentieren, dass wir den Patienten über alle möglichen Risiken seiner Verweigerung aufgeklärt haben. Die Warnung vor der "Gefahr des dauerhaften gesundheitlichen Schadens bis hin zum Tod" MUSS nachweisbar erwähnt worden sein.
  • Die Unterschrift: Der Patient muss diese Aufklärung eigenhändig unterschreiben. Weigert sich ein uneinsichtiger oder lebensgefährlich erkrankter Patient, alarmieren wir die Polizei zur rechtlichen Absicherung an die Einsatzstelle.

💡 MERKE:

Das ISBAR-Schema ist kurz und bündig; der letzte Buchstabe (R) formuliert eine klare Handlungsanweisung an die Klinik. Das SINNHAFT-Schema ist der evidenzbasierte Goldstandard für komplexe Übergaben und erzwingt das "Hands-off-Prinzip" (S - Start) sowie ein Readback (F - Fazit).In der Dokumentation gilt: Was nicht dokumentiert wurde, wurde nicht gemacht. Es sind mindestens 2 Vitalwerte-Sätze erforderlich. Eine Transportverweigerung erfordert den dokumentierten Beweis der Einsichtsfähigkeit, die explizite Aufklärung über das Todesrisiko und eine Unterschrift!

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Gräff, I., Ehlers, P., & Schacher, S. (2023). SINNHAFT – Die Merkhilfe für die standardisierte Übergabe in der Zentralen Notaufnahme. Notfall + Rettungsmedizin, 26(6), 425-430.(Anmerkung: Die wissenschaftliche und evidenzbasierte Originalpublikation zur Einführung des SINNHAFT-Schemas in der deutschen Notfallmedizin unter Einbezug von CRM-Aspekten).

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Einleitung: Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und Abrechnung

Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz

Herzlich willkommen im organisatorischen Abschluss! Wenn wir den Patienten im Schockraum oder auf der Station übergeben haben, drücken wir am Funkgerät die Taste für den Status 8 (Frei am Krankenhaus). Doch das bedeutet nicht, dass wir sofort wieder den nächsten Patienten transportieren können. Die Phase der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft ist ein hochstrukturierter Prozess, der in 3 strikte Phasen unterteilt ist: Hygiene, Material und Bürokratie.

1. Hygienische Aufbereitung (Die Desinfektion)

Der Rettungswagen ist ein potenzieller Überträger von multiresistenten Keimen und Viren. Die Reinigung folgt strengen Hygieneplänen.

  • Die Wischdesinfektion (Routine): Nach jedem normalen Transport müssen alle Kontaktflächen (Trage, EKG-Kabel, Griffe, Betreuerstuhl) mit einem zugelassenen Flächendesinfektionsmittel durch eine Scheuer-Wisch-Desinfektion gereinigt werden. Ein bloßes Aufsprühen reicht nicht, da die mechanische Reibung zwingend erforderlich ist, um den Biofilm zu zerstören!
  • Die Einwirkzeit: Das Fahrzeug ist erst dann wieder einsatzbereit (Status 1), wenn die vorgeschriebene Einwirkzeit des Desinfektionsmittels abgelaufen ist. Bei Schnelldesinfektionen sind das oft 1 bis 5 Minuten. Diese Zeit darf unter keinen Umständen verkürzt werden!
  • Die Schlussdesinfektion (Infektionstransport): Wenn wir einen Patienten mit einer ansteckenden Krankheit (wie Norovirus, MRSA oder offener Tuberkulose) transportiert haben, reicht die Routine nicht aus. Das Fahrzeug wird abgemeldet (Status 6 - Nicht einsatzbereit), und der gesamte Patientenraum wird einer großflächigen Schlussdesinfektion mit speziellen (oft vollviruziden) Mitteln und Schutzkleidung unterzogen. Hierbei kann die Einwirkzeit bis zu 60 Minuten betragen.

2. Materialauffüllung und Funktionsprüfung

Wir verlassen das Krankenhaus niemals, ohne unsere Ausrüstung auf Vollständigkeit geprüft zu haben!

  • Das 1-zu-1-Prinzip: Jedes Medikament, jede Venenverweilkanüle und jeder Verband, der beim Patienten verbraucht wurde, wird sofort aus den Reservefächern des Fahrzeugs aufgefüllt. Der Notfallrucksack muss zwingend wieder komplett sein.
  • Sauerstoffprüfung: Ein leerer Sauerstoffzylinder im nächsten Einsatz ist ein Kunstfehler. Fällt der Druck in der mobilen Sauerstoffflasche unter 50 Bar, muss die Flasche zwingend gegen eine volle ausgetauscht werden.
  • Gerätecheck: Das EKG-Gerät und die Absaugpumpe werden wieder an das fahrzeuginterne Ladekabel angeschlossen. Die Funktionstüchtigkeit (z. B. der Akkuladestand) wird kurz überprüft.

3. Dokumentation und Abrechnung (Der Papierkram)

Der Rettungsdienst ist eine teure Dienstleistung. Die Kosten für einen Notfalltransport mit dem Rettungswagen betragen je nach Kommune oft zwischen 500 und 1000 Euro. Damit die Krankenkasse diese Kosten übernimmt, muss die Bürokratie fehlerfrei sein.

  • Die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4): Das ist der sogenannte "Transportschein". Diesen Schein MUSS zwingend ein Arzt unterschreiben. Hatten wir einen Notarzt am Einsatzort, unterschreibt dieser. Sind wir ohne Notarzt gefahren, müssen wir den Arzt in der Notaufnahme bitten, uns diesen Schein für die medizinische Notwendigkeit des Transports zu unterschreiben.
  • Krankenversichertenkarte (eGK): Wir müssen die Versichertendaten des Patienten über ein mobiles Lesegerät in unser Einsatzprotokoll einlesen oder die Daten manuell nachtragen, damit der Träger des Rettungsdienstes die Rechnung an die korrekte Krankenkasse schicken kann.
  • Einsatzabschluss: Erst wenn das Protokoll vollständig ausgefüllt, unterschrieben, das Fahrzeug desinfiziert und das Material aufgefüllt ist, melden wir uns über Funk mit Status 1 (Frei auf Funk) wieder voll einsatzbereit bei der Leitstelle.

4. Spezielle Abrechnungsfälle

Nicht immer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den Einsatz reibungslos. Es gibt Ausnahmen, die wir im Hinterkopf behalten müssen.

  • Privatpatienten und Selbstzahler: Diese Patienten erhalten die Rechnung des Rettungsdienstes direkt nach Hause geschickt und müssen sie dann bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen.
  • Fehlfahrten: Wenn ein Anrufer den Rettungsdienst in guter Absicht gerufen hat (z. B. eine bewusstlose Person gemeldet, die aber nur geschlafen hat) und kein Transport stattfindet, übernehmen oft die Kostenträger aus Kulanz oder Pauschalbudgets die Kosten. Liegt jedoch ein böswilliger Missbrauch der Notrufnummer vor, wird der Anrufer polizeilich ermittelt und muss den Einsatz aus eigener Tasche zahlen!
  • Arbeitsunfälle (BG-Fälle): Wenn der Notfall auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin passiert ist, rechnet der Rettungsdienst nicht mit der Krankenkasse ab, sondern mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (Unfallkasse). Dies muss auf dem Einsatzprotokoll zwingend als "BG-Fall" markiert werden.

💡 MERKE:

Die Scheuer-Wisch-Desinfektion erfordert zwingend das Einhalten der Einwirkzeit; erst danach darf Status 1 (Einsatzbereit) gedrückt werden! Sauerstoffflaschen müssen getauscht werden, sobald der Druck unter 50 Bar fällt. Die Abrechnung eines Einsatzes erfordert zwingend eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein / Muster 4).Einsätze nach Unfällen auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg müssen zwingend als BG-Fall (Berufsgenossenschaft) dokumentiert werden.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Robert Koch-Institut [RKI] (2004). Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsblatt.(Anmerkung: Die rechtlich bindende Grundlage für die Durchführung der Wischdesinfektion, das Einhalten von Einwirkzeiten und das Vorgehen bei Infektionstransporten im Rettungsdienst).
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. § 60 Fahrkosten und § 73 Kassenärztliche Versorgung.(Anmerkung: Die juristische Grundlage für die Notwendigkeit der ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung zur Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen).

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