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4.4 Ablauf und Durchführung eines Krankentransports

Einleitung: Ablauf und Durchführung eines Krankentransports – Der Einweisungstransport

Mehr als nur ein Transport

Herzlich willkommen im qualifizierten Krankentransport! Ein Einweisungstransport findet statt, wenn ein niedergelassener Arzt (zum Beispiel der Hausarzt) oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst entscheidet: Dieser Patient ist zu krank für zu Hause, er muss stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Der Patient ist in der Regel nicht akut lebensbedrohlich erkrankt (sonst käme der Rettungswagen), aber er bedarf während der Fahrt der fachlichen Betreuung durch medizinisches Personal oder er benötigt die besondere Einrichtung des Krankentransportwagens (wie eine Trage oder Sauerstoff).

1. Die formale Grundlage (Die Papiere)

Ein Krankentransport ohne korrekte Papiere ist rechtlich und finanziell ein Albtraum. Bevor ihr den Patienten einladet, müsst ihr die Formalitäten klären. Die Krankenkassen bezahlen diesen teuren Transport nur, wenn er ärztlich verordnet wurde!

  • Der Transportschein (Muster 4): Das offizielle rosafarbene Formular heißt "Verordnung einer Krankenbeförderung". Der Arzt muss hier zwingend ankreuzen, warum der Krankentransportwagen nötig ist (zum Beispiel "fachliche Betreuung notwendig" oder "Transport im Tragestuhl wegen Gehbehinderung"). Prüft sofort: Fehlt die Unterschrift des Arztes? Dann ist der Schein ungültig!
  • Der Einweisungsschein (Muster 2): Das ist die "Verordnung von Krankenhausbehandlung". Auf diesem Schein steht die Diagnose (zum Beispiel "Verdacht auf Lungenentzündung"), die das Krankenhaus berechtigt, den Patienten aufzunehmen.
  • Die elektronische Gesundheitskarte: Lest die Karte des Patienten über euer mobiles Tablet ein, um die Stammdaten fehlerfrei in euer Einsatzprotokoll zu übernehmen und den Notfalldatensatz (wie im eHealth-Modul besprochen) zu prüfen.

2. Die medizinische Ersteinschätzung (Die rote Linie)

Das ist der wichtigste und gefährlichste Moment des gesamten Einsatzes! Ihr trefft beim Patienten (zu Hause oder in der Arztpraxis) ein. Hausärzte haben oft nicht die diagnostischen Mittel eines Krankenhauses. Es passiert regelmäßig, dass ein für den Krankentransportwagen bestellter Patient in Wahrheit ein akuter Notfall für den Rettungswagen und den Notarzt ist!

  • Der erste Blick: Ist der Patient ansprechbar? Atmet er normal? Ist die Haut rosig oder kaltschweißig und blass?
  • Vitalwerte prüfen: Auch im Krankentransportwagen ist die Messung der Basis-Vitalwerte absolute Pflicht! Ihr messt den Blutdruck, den Puls und die Sauerstoffsättigung.
  • Die harte Entscheidung (Das Upgrade): Wenn ihr feststellt, dass der Patient zum Beispiel schwere Atemnot hat oder der Blutdruck extrem entgleist ist, zieht ihr sofort die rote Linie! Ihr brecht den Krankentransport ab und fordert über Funk einen Rettungswagen nach. Ein Krankentransportwagen ist weder personell noch materiell für lebensrettende Sofortmaßnahmen während der Fahrt ausgelegt. Ihr tragt die volle Verantwortung für diese Einschätzung!

3. Die Transportdurchführung (Ergonomie und Sicherheit)

Wenn der Patient stabil ist, beginnt der eigentliche Transport. Hier geht es um die Schonung des Patienten und um die Schonung eures eigenen Rückens!

  • Die Wahl des Rettungsmittels: Wie wird der Patient zum Fahrzeug gebracht?
    • Gehend: Nur, wenn der Patient absolut sicher auf den Beinen ist (selten).
    • Im Tragestuhl: Der Standard bei Treppenhäusern. Achtet auf den sicheren Einsatz von Treppenraupen, um euren Rücken zu entlasten. Sichert den Patienten zwingend mit allen verfügbaren Gurten (auch über Kreuz)!
    • Auf der Fahrtrage: Wenn der Patient nicht sitzen kann oder darf (zum Beispiel bei Verdacht auf tiefe Beinvenenthrombose).
  • Im Fahrzeug: Der Patient wird im Krankentransportwagen sicher fixiert. Das ist keine Empfehlung, sondern geltendes Verkehrsrecht! Während der Fahrt sitzt ein Betreuer zwingend hinten beim Patienten, beobachtet ihn kontinuierlich und führt die im letzten Modul gelernten empathischen Gespräche. Schließt den Patienten, wenn nötig, an den Monitor an.

4. Die Übergabe im Zielkrankenhaus

Ein Einweisungstransport endet niemals einfach an der Eingangstür der Klinik.

  • Der richtige Ansprechpartner: Ihr bringt den Patienten an den Ort, den der Arzt auf der Einweisung vermerkt hat. Das ist bei akuten Diagnosen die Zentrale Notaufnahme, bei geplanten Einweisungen oft die reguläre Patientenaufnahme oder direkt die entsprechende Station.
  • Die strukturierte Übergabe: Ihr übergebt den Patienten an eine Pflegekraft oder einen Arzt. Auch hier nutzt ihr ein strukturiertes Übergabeschema. Ihr übergebt die nackten Fakten (Vitalwerte), aber auch eure eigenen Beobachtungen von der Fahrt ("Der Patient wirkte in den letzten 15 Minuten zunehmend verwirrt").
  • Dokumentenübergabe: Ihr händigt den ärztlichen Einweisungsschein (Muster 2) und eventuelle Arztbriefe oder Medikamentenpläne des Patienten an das Krankenhauspersonal aus.
  • Abschluss: Verabschiedet euch freundlich und kongruent vom Patienten. Danach dokumentiert ihr den Einsatz rechtssicher, desinfiziert die Kontaktflächen im Fahrzeug und meldet euch bei der Leitstelle über Funk wieder frei.

💡 MERKE:

Ohne vollständig ausgefüllte Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) und Krankenhaus-Einweisung (Muster 2) gibt es keine rechtliche und finanzielle Basis für den Einweisungstransport. Führt bei jedem Patienten eine kritische Ersteinschätzung (Vitalwerte) durch. Zögert nie, einen Rettungswagen nachzufordern, wenn der Patient instabil ist! Ein Transport auf dem Tragestuhl erfordert absolute Konzentration und die strikte Nutzung aller Sicherungsgurte. Während der gesamten Fahrt sitzt ein Betreuer hinten beim Patienten. Der Krankentransport ist die Königsdisziplin der empathischen Gesprächsführung.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richtlinie). (Das ist das absolute, bundesweit bindende Gesetz für diesen Bereich! Es definiert exakt, unter welchen medizinischen Voraussetzungen ein Arzt einen Krankentransportwagen (Muster 4) verordnen darf und wann eine fachliche Betreuung zwingend vorgeschrieben ist).
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V): Paragraf 73 Absatz 2 (Krankenhausbehandlung) und Paragraf 133 (Fahrkosten). (Die rechtliche Grundlage, die regelt, dass Krankenkassen die Kosten für den Krankentransport nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit übernehmen).
  • Rettungsdienstgesetze der Länder (zum Beispiel BayRDG, RettG NRW): (Definieren die personelle und materielle Mindestausstattung eines Krankentransportwagens und die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation und fachlichen Betreuung während der Fahrt).
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Paragraf 21 (Personenbeförderung). (Die juristische Basis für die eiserne Pflicht, den Patienten auf der Trage oder im Stuhl während der Fahrt mit allen Gurten vorschriftsmäßig anzuschnallen).

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Einleitung: Ablauf und Durchführung eines Krankentransports – Der Konsiliartransport

Die rollende Fachabteilung

Herzlich willkommen zur Spezialmission! Ein Patient liegt mit einem gebrochenen Bein im kleinen Kreiskrankenhaus. Plötzlich wird er verwirrt. Das Kreiskrankenhaus hat aber keine Abteilung für Neurologie (Nervenheilkunde) und auch keinen eigenen Computertomographen für den Kopf. Also ordnet der Stationsarzt an: "Der Patient muss für ein Konsil (eine fachärztliche Untersuchung) in das 20 Kilometer entfernte Klinikum gefahren und danach direkt wieder zu uns zurückgebracht werden." Das ist euer Konsiliartransport! Ihr verlegt den Patienten nicht dauerhaft, ihr fahrt ihn nur zur Untersuchung und bringt ihn mitsamt den Ergebnissen wieder zurück in sein Stamm-Krankenhaus.

1. Die Besonderheit des Patienten (Das laufende System)

Bei einem Einweisungstransport von zu Hause holt ihr einen Patienten oft in seiner Alltagskleidung ab. Bei einem Konsiliartransport übernehmt ihr einen vollstationären Patienten. Das ist ein gewaltiger Unterschied!

  • Medizinische Zugänge und Ableitungen: Dieser Patient ist oft schon "verkabelt". Er hat vielleicht einen peripheren Venenkatheter (einen intravenösen Zugang am Arm) für Medikamente oder einen Blasenkatheter (einen Schlauch in die Harnblase).
  • Eure Verantwortung: Ihr müsst diese Zugänge zwingend vor dem Umlagern auf eure Fahrtrage sichern! Ein abgerissener Venenkatheter blutet massiv, ein hängengebliebener Blasenkatheter verursacht grauenhafte Schmerzen und Verletzungen. Klebt die Schläuche vor dem Transport mit Pflaster sicher ab und legt den Urinbeutel niemals höher als die Blase des Patienten (sonst fließt der Urin zurück und verursacht gefährliche Infektionen).
  • Die Sauerstoff-Falle: Bekommt der Patient auf der Station Sauerstoff aus der Wand? Ihr müsst berechnen, ob der Sauerstoff in euren tragbaren Flaschen für die Hinfahrt, eine eventuelle Wartezeit beim Facharzt und die Rückfahrt ausreicht!

2. Die Formalitäten (Die Aktenkuriere)

Beim Konsiliartransport seid ihr nicht nur medizinische Betreuer, sondern hochverantwortliche Kuriere für sensible Gesundheitsdaten.

  • Der Transportschein (Muster 4 oder Klinik-intern): Auch hier braucht ihr die "Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4), wenn es zu einem externen Facharzt geht. Findet der Transport zwischen zwei Standorten desselben Krankenhauses statt, gibt es oft spezielle interne Transportscheine zur Kostenabrechnung.
  • Die Begleitpapiere (Euer wichtigstes Gut): Der Facharzt am Zielort kennt den Patienten nicht! Er braucht zwingend die Vorbefunde. Ihr bekommt von der Station eine dicke Mappe mit. Darin sind:
    • Der aktuelle Arztbrief der Heimatstation.
    • Röntgenbilder oder Aufnahmen der Computertomografie (oft auf einer CD oder einem digitalen Speicher-Stick).
    • Aktuelle Laborwerte.
  • Die eiserne Regel: Behandelt diese Mappe wie einen Goldschatz! Ohne diese CD schickt euch der Arzt am Zielort sofort wieder zurück, weil er die Untersuchung nicht durchführen kann.

3. Die Durchführung (Hinfahrt, Wartezeit, Rückfahrt)

Ein Konsiliartransport ist oft ein langer Einsatz, der viel Geduld von euch und dem Patienten fordert.

  • Die Hinfahrt und Übergabe: Ihr übernehmt den Patienten von der Pflegekraft der Station. Lasst euch zwingend berichten, ob der Patient ansteckende Keime (zum Beispiel MRSA) hat! Am Zielort übergebt ihr den Patienten an die aufnehmende Ambulanz oder direkt an das Personal des Großgeräts (zum Beispiel am Magnetresonanztomographen).
  • Die Wartezeit: Oft ist der Krankentransportwagen so lange gebunden, bis die Untersuchung beendet ist. Ihr müsst den Patienten manchmal im Wartezimmer betreuen. Achtet hier auf die Würde des Patienten! Er trägt oft nur ein Flügelhemdchen der Klinik. Deckt ihn mit euren Decken warm und vor allem blickdicht ab!
  • Die Rückfahrt und der Konsiliarbericht: Die Untersuchung ist beendet. Bevor ihr den Patienten wieder einladet, müsst ihr zwingend nach dem "Konsiliarbericht" fragen! Das ist der schriftliche Befund des Facharztes (oder die neue CD mit den Bildern). Das Stamm-Krankenhaus wartet sehnsüchtig auf dieses Dokument, um die Behandlung fortzusetzen. Fehlt dieser Bericht, war die gesamte Fahrt umsonst!

4. Rechtliche Grenzen des Krankentransports

Der Konsiliartransport bringt eine gefährliche rechtliche Grauzone mit sich, die ihr kennen müsst.

  • Laufende Infusionen: Manchmal möchte die Pflegekraft der Station, dass eine Infusion mit starken Medikamenten (zum Beispiel blutdrucksenkenden Mitteln) während der Fahrt einfach weiterläuft.
  • Euer Veto: Als Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter auf einem Krankentransportwagen dürft ihr keine hochkomplexen, arztpflichtigen Medikamentenpumpen ohne ärztliche Begleitung überwachen! Wenn der Patient während der Fahrt zwingend eine kontinuierliche, arztpflichtige Infusion benötigt, ist er ein Fall für den Rettungswagen (oft mit Notarzt) oder den Intensivtransportwagen, aber nicht für den normalen Krankentransportwagen! Hier müsst ihr selbstbewusst Stopp sagen.

💡 MERKE:

Der Patient beim Konsiliartransport ist bereits im System. Sichert vor jedem Umlagern zwingend alle Schläuche (Venenkatheter, Blasenkatheter)!Ohne die Begleitpapiere (Arztbrief, Bilder auf CD) vom Stamm-Krankenhaus kann der Ziel-Facharzt nicht arbeiten. Vergesst vor der Rückfahrt niemals den Konsiliarbericht für die Heimatstation! Ein normaler Krankentransportwagen transportiert keine Patienten mit laufenden, hochkomplexen Medikamentenpumpen ohne ärztliche Begleitung. Hier greift euer Veto-Recht!

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krankentransport-Richtlinie. (Regelt auch beim Konsiliartransport die strenge Abgrenzung, wann ein Krankentransportwagen ausreicht und wann aufgrund der medizinischen Komplexität ein Rettungswagen oder Notarzt zur Begleitung angefordert werden muss).
  • Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut: Empfehlungen zur Prävention von katheterassoziierten Harnwegsinfektionen. (Die absolut bindende, medizinische Grundlage dafür, dass ihr den Urinbeutel beim Transport niemals über das Niveau der Harnblase heben dürft).
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) / Patientenrechtegesetz: Paragraf 630f (Dokumentation). (Untermauert die zwingende Notwendigkeit, dass medizinische Befunde (Arztbriefe, Konsiliarberichte) für die lückenlose Weiterbehandlung physisch oder digital mit dem Patienten mitgeführt und übergeben werden müssen).

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Einleitung: Ablauf und Durchführung eines Krankentransports – Der Verlegungstransport

Das One-Way-Ticket

Herzlich willkommen zur Königsdisziplin der Logistik! Ein Verlegungstransport findet statt, wenn das aktuelle Krankenhaus mit seinem medizinischen Latein am Ende ist oder der Patient eine Spezialbehandlung braucht, die es dort nicht gibt (zum Beispiel einen neurochirurgischen Eingriff am Gehirn oder ein spezielles Kinder-Zentrum). Der Patient wird in Krankenhaus A offiziell entlassen und in Krankenhaus B komplett neu aufgenommen. Eure Kabine ist für diese Fahrt die einzige Brücke zwischen zwei stationären Betten.

1. Die ärztliche Voranmeldung (Das absolute Muss!)

Ihr dürft niemals – und das ist eine eiserne, juristische Regel – einen Patienten zur Verlegung einladen, ohne dass die Zielklinik exakt weiß, dass ihr kommt!

  • Das Arzt-zu-Arzt-Gespräch: Vor der Verlegung muss der abgebende Arzt zwingend mit dem aufnehmenden Arzt in der Zielklinik telefoniert haben.
  • Die Bett-Bestätigung: Die Zielklinik muss ein passendes Bett zugesagt haben (besonders wichtig bei knappen Intensivbetten!).
  • Eure Frage auf der Station: Bevor ihr den Patienten auf die Trage umlagert, fragt ihr die abgebende Pflegekraft: "Ist der Patient drüben ärztlich angemeldet und wird er erwartet?" Wenn die Antwort "Nein" oder "Ich glaube schon" lautet, fahrt ihr nicht los! Klärt das vorher, sonst steht ihr mit einem schwerkranken Patienten im Flur einer völlig überfüllten und ahnungslosen Notaufnahme.

2. Die Wahl des richtigen Rettungsmittels

Ein Verlegungstransport ist nicht automatisch ein Fall für den normalen Krankentransportwagen. Die Wahl des Fahrzeugs hängt zu einhundert Prozent von der Komplexität des Patienten ab.

  • Der Krankentransportwagen: Für völlig stabile Patienten, die nur liegen müssen und fachliche Überwachung (aber keine akuten Eingriffe) auf der Fahrt benötigen.
  • Der Rettungswagen: Für Patienten, die durchgehend am EKG-Monitor überwacht werden müssen oder eine einfache, laufende Infusion haben.
  • Der Intensivtransportwagen (oder Intensivtransporthubschrauber): Wenn der Patient künstlich beatmet wird, schwere Kreislaufmedikamente über elektronische Spritzenpumpen (Perfusoren) erhält oder im künstlichen Koma liegt. Dieses Fahrzeug ist eine rollende Intensivstation und wird zwingend von einem speziell ausgebildeten Intensivmediziner begleitet!
  • Euer Veto-Recht: Wenn ihr auf einem normalen Rettungswagen sitzt und die Station euch einen künstlich beatmeten Patienten mit 3 laufenden Medikamentenpumpen übergeben will, müsst ihr den Transport ablehnen und einen Intensivtransportwagen über die Leitstelle nachfordern! Ihr tragt sonst die rechtliche Verantwortung, wenn auf der Fahrt etwas eskaliert.

3. Die Papiere und das private Gepäck (Die lückenlose Kette)

Da der Patient nicht zurückkommt, muss alles, was zu ihm gehört, mit euch auf die Reise gehen.

  • Der Transportschein: Auch hier braucht ihr zwingend die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Der Arztbrief (Verlegungsbericht): Das wichtigste Dokument! Hier steht die komplette Vorgeschichte, alle Laborwerte und die exakte Medikation der letzten Tage. Ohne diesen Brief beginnt das neue Krankenhaus komplett bei null.
  • Bildgebung (Die CD): Alle Röntgen- oder Computertomografie-Bilder müssen mit. Oft werden diese heute auch digital von Klinik zu Klinik gesendet (Telemedizin) – fragt aber zur Sicherheit immer nach!
  • Private Gegenstände: Vergesst niemals die Brille, die Zahnprothese, das Hörgerät und die private Reisetasche des Patienten. Es gibt für einen Patienten nichts Schlimmeres, als im neuen Krankenhaus tagelang ohne seine Brille zu liegen, weil sie auf dem Nachttisch der alten Klinik vergessen wurde.

4. Die Durchführung und strukturierte Übergabe

Während der Fahrt gilt höchste Aufmerksamkeit, da der Wechsel aus dem sicheren Krankenhausbett auf eine wackelnde Fahrtrage für den Körper massiven Stress bedeutet.

  • Monitoring: Die Überwachungsgeräte (Blutdruck, Sauerstoff) bleiben während der gesamten Fahrt angeschlossen.
  • Die Übergabe im Zielkrankenhaus: Ihr übergebt den Patienten in der Regel direkt auf der Zielstation (zum Beispiel der Kardiologie) oder im Schockraum.
  • Das strukturierte Protokoll: Nutzt hier ein standardisiertes Übergabeschema (wie das ISBAR-Schema). Ihr übergebt die nackten Fakten aus dem Verlegungsbrief, berichtet aber zwingend auch über Besonderheiten während eurer Fahrt: "Der Blutdruck war bei der Übernahme bei 140, ist während der Fahrt aber auf 100 abgefallen."
  • Die Dokumenten-Übergabe: Übergebt den Arztbrief physisch in die Hände der Pflegekraft oder des Arztes und lasst euch die Übergabe auf eurem Einsatzprotokoll mit Unterschrift quittieren!

💡 MERKE:

Ohne Bett-Zusage und ärztliche Voranmeldung in der Zielklinik wird kein Patient verlegt! Ein normaler Krankentransportwagen oder Rettungswagen ist keine Intensivstation. Nutzt bei hochkomplexen, beatmeten Patienten euer Veto und fordert den Intensivtransportwagen an. Die Verlegungsakte (Arztbrief, Bilder) und die persönlichen Hilfsmittel (Brille, Zahnprothese) müssen zwingend mit auf die Reise. Nutzt bei der Übergabe in der neuen Klinik ein strukturiertes Schema, um Informationsverluste zu vermeiden.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI): Empfehlungen zum arztbegleiteten Interhospitaltransfer. (Das ist die absolute Bibel für komplexe Verlegungen! Diese offizielle Leitlinie definiert haargenau, ab wann ein Patient so kritisch ist, dass ein hochgerüsteter Intensivtransportwagen mit einem Arzt an Bord zwingend vorgeschrieben ist).
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krankentransport-Richtlinie. (Regelt auch bei der Verlegung die Verordnungsfähigkeit (Muster 4) und die Abstufung der Rettungsmittel nach medizinischer Notwendigkeit).
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Paragraf 39: (Regelt die vollstationäre Krankenhausbehandlung und ist die juristische Grundlage dafür, dass ein Patient aus zwingenden medizinischen Gründen in ein anderes, geeigneteres Krankenhaus verlegt werden muss, wenn die erste Klinik die Leistung nicht erbringen kann).

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Einleitung: Ablauf und Durchführung eines Krankentransports – Der Entlassungstransport

Das Ende der Klinikkette

Herzlich willkommen auf der Zielgeraden! Ein Entlassungstransport findet statt, wenn die medizinische Behandlung im Krankenhaus abgeschlossen ist, der Patient aber aus medizinischen Gründen (zum Beispiel wegen einer frischen Hüftoperation oder allgemeiner Schwäche) nicht mit dem eigenen Auto oder einem normalen Taxi nach Hause fahren kann. Für den Patienten ist das ein Freudentag. Für euch bedeutet es: Ihr müsst nicht nur den Körper des Patienten sicher transportieren, sondern auch seinen Übergang in den Alltag absichern.

1. Die Formalitäten (Das Ticket nach draußen)

Wie bei jedem qualifizierten Krankentransport beginnt eure Arbeit am Papier. Das Krankenhaus darf den Patienten nicht einfach in euren Krankentransportwagen setzen.

  • Der Transportschein (Muster 4): Auch für die Fahrt nach Hause braucht ihr die unterschriebene "Verordnung einer Krankenbeförderung" vom Krankenhausarzt. Die Krankenkasse zahlt die Heimfahrt nur, wenn sie medizinisch zwingend im Krankentransportwagen erforderlich ist (zum Beispiel, weil der Patient zwingend liegen muss).
  • Der Arztbrief (Entlassungsbrief): Ein extrem wichtiges Dokument! Dieser Brief ist für den Hausarzt oder den weiterbehandelnden Pflegedienst bestimmt. Er enthält die neuen Diagnosen und vor allem den aktuellen Medikamentenplan.
  • Das private Gepäck und Wertsachen: Ein Patient, der 3 Wochen im Krankenhaus war, hat oft viel Gepäck. Kontrolliert gemeinsam mit der Pflegekraft, ob alle Wertsachen (Portemonnaie, Schlüssel, Handy) und alle Hilfsmittel (Gehstock, Brille, Zahnprothese) eingepackt sind. Wer ohne Haustürschlüssel entlassen wird, hat am Zielort ein massives Problem!

2. Der medizinische Check (Die trügerische Sicherheit)

Nur weil ein Arzt den Patienten "entlassen" hat, bedeutet das nicht, dass ihr das Gehirn ausschalten dürft.

  • Die Wartezeit-Falle: Oft werden Patienten morgens um 9 Uhr entlassen, aber der Krankentransportwagen hat erst um 14 Uhr Kapazitäten. Der Patient sitzt also 5 Stunden lang abgemeldet mit seiner Tasche auf dem Krankenhausflur. In dieser Zeit kann er dehydrieren (austrocknen), der Blutzucker kann abfallen oder er kann neue Herzrhythmusstörungen entwickeln.
  • Eure Pflicht: Führt vor dem Einladen in den Krankentransportwagen auch bei entlassenen Patienten einen kurzen, aber wachen Basis-Check durch! Ist der Patient blass? Atmet er schwer? Wenn der Zustand kritisch ist, lehnt ihr den Transport ab und bringt den Patienten direkt zurück in die Notaufnahme des Krankenhauses.

3. Die Rückkehr nach Hause (Die soziale Komponente)

Jetzt beginnt euer eigentlicher Job. Ihr bringt den Patienten an seine Wohnadresse. Hier dürft ihr den Menschen niemals einfach an der Bordsteinkante absetzen!

  • Der Weg in die Wohnung: Ihr bringt den Patienten bis in seine Wohnung, oft mit dem Tragestuhl über mehrere Etagen. Setzt den Patienten sicher auf seinen Sessel oder legt ihn in sein Bett.
  • Der soziale Radar (Die Umfeld-Kontrolle): Wenn ihr die Wohnung betretet, schaltet ihr euren Instinkt ein.
    • Ist die Wohnung extrem kalt (fällt die Heizung aus)?
    • Ist der Kühlschrank komplett leer?
    • Ist der Patient im 4. Stock ohne Aufzug völlig auf sich allein gestellt und kann sich nicht selbst versorgen?
  • Das Entlassmanagement: Wenn ihr feststellt, dass der Patient zu Hause offensichtlich verwahrlosen wird oder eine akute Gefahr besteht, verlasst ihr die Wohnung nicht einfach! Ihr kontaktiert (oft in Absprache mit der Leitstelle) den Hausarzt, den sozialpsychiatrischen Dienst oder den örtlichen Pflegedienst. Manchmal zeigt sich erst beim Betreten der Wohnung, dass das Krankenhaus die häusliche Situation des Patienten völlig falsch eingeschätzt hat.

4. Die Übergabe an eine Pflegeeinrichtung oder Reha

Geht der Entlassungstransport nicht nach Hause, sondern in eine Rehabilitationsklinik oder ein Pflegeheim, gelten wieder die Regeln der professionellen Übergabe.

  • Die Reha-Klinik: Hier übergebt ihr den Patienten wie bei einer Verlegung. Ihr nutzt ein strukturiertes Übergabeschema, gebt die Vitalwerte durch und händigt den Entlassungsbrief sowie die Röntgen-CDs aus.
  • Das Pflegeheim: Wenn der Patient in seine dauerhafte Pflegeeinrichtung zurückkehrt, übergebt ihr ihn an die dortigen Pflegekräfte. Achtet besonders darauf, dass alle verordneten Medikamente (oft gibt das Krankenhaus Tabletten für die ersten 3 Tage mit) sicher beim Pflegepersonal ankommen und nicht im Gepäck des dementen Patienten verloren gehen.

💡 MERKE:

Ohne den Haustürschlüssel und die ärztliche Verordnung (Muster 4) beginnt kein Entlassungstransport nach Hause. Prüft die Vitalwerte! Ein Patient, der 5 Stunden auf dem Krankenhausflur auf euch gewartet hat, kann medizinisch wieder akut abbauen. Setzt den Patienten nicht an der Straße ab, sondern bringt ihn in die Wohnung (auf den Sessel oder ins Bett).Schaltet euren sozialen Radar ein: Wenn der Patient zu Hause offensichtlich nicht überlebensfähig ist (leerer Kühlschrank, Kälte, Einsamkeit), schlagt Alarm und informiert soziale Dienste oder den Hausarzt!

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Paragraf 39a (Entlassmanagement): (Das ist die absolute rechtliche Basis! Dieses Gesetz zwingt Krankenhäuser, eine lückenlose Anschlussversorgung des Patienten zu organisieren. Wenn ihr als Rettungsdienst feststellt, dass der Patient zu Hause völlig unversorgt ist, ist dieses Entlassmanagement des Krankenhauses gescheitert und ihr müsst im Sinne des Patientenschutzes intervenieren).
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Rahmenempfehlung zum Entlassmanagement. (Definiert, dass notwendige Unterlagen wie der Arztbrief und Medikamente für die ersten Tage zwingend mit dem Patienten transportiert werden müssen, um Versorgungslücken zu vermeiden).
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krankentransport-Richtlinie. (Regelt die Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten Behandlungen oder nach Hause, die an sehr strenge Voraussetzungen (zum Beispiel dauerhafte Mobilitätseinschränkung) geknüpft ist).

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Einleitung: Ablauf und Durchführung eines Krankentransports – Transport in Hospizeinrichtungen

Der Paradigmenwechsel (Von Heilung zu Linderung)

Herzlich willkommen zur Königsdisziplin der Empathie! Wenn ihr den Auftrag für einen Transport in ein Hospiz bekommt, müsst ihr noch vor dem Aussteigen aus dem Krankentransportwagen euren inneren Schalter umlegen. Das Ziel der Medizin ändert sich hier radikal: Wir wechseln von der kurativen Medizin (Heilung um jeden Preis) in die palliative Medizin (Linderung von Leiden). Eure Aufgabe ist es nicht, Lebenszeit zu verlängern, sondern die verbleibende Lebenszeit so schmerzfrei, ruhig und würdevoll wie möglich zu gestalten.

1. Die Formalitäten und die juristische Absicherung

Gerade weil dieser Transport am Ende des Lebens stattfindet, ist die rechtliche Absicherung eurer Maßnahmen (oder eures Verzichts auf Maßnahmen!) das absolute Fundament.

  • Der Transportschein (Muster 4): Wie immer die finanzielle und rechtliche Grundlage für die Fahrt, ausgestellt vom Hausarzt oder dem entlassenden Krankenhaus.
  • Die Patientenverfügung (Das wichtigste Dokument!): Fragt zwingend nach einer schriftlichen Patientenverfügung und lasst sie euch im Original oder als Kopie mitgeben! Darin legt der Patient fest, welche medizinischen Maßnahmen er am Lebensende wünscht und welche er strikt ablehnt (zum Beispiel: "Keine künstliche Beatmung", "Keine Wiederbelebung").
  • Die Vorsorgevollmacht: Wer darf für den Patienten entscheiden, wenn er selbst nicht mehr ansprechbar ist? Notiert euch den Namen und die Telefonnummer des Bevollmächtigten.
  • Der Palliativ-Arztbrief: Hier steht exakt, welche Schmerzmittel (oft starke Betäubungsmittel wie Morphin) der Patient aktuell in welcher Dosierung bekommt.

2. Die psychologische Dimension (Zeit als Medizin)

Der Faktor Zeit bekommt bei diesem Transport eine völlig neue Bedeutung. Die Hektik der Leitstelle hat hier Hausverbot.

  • Das Tempo drosseln: Wenn ihr die Wohnung oder das Krankenzimmer betretet, bewegt euch langsam. Sprecht ruhig, tief und kongruent (wie im Kommunikations-Modul gelernt).
  • Abschied gewähren: Dies ist oft das letzte Mal, dass der Patient sein Zuhause sieht. Wenn der Patient oder die Angehörigen noch 5 Minuten brauchen, um im Flur zu weinen, den Hund zu streicheln oder aus dem Fenster in den Garten zu schauen, dann gebt ihr ihnen diese 5 Minuten! Dieser kurze Moment des Innehaltens ist psychologisch unbezahlbar.
  • Die Angehörigen einbinden: Die Familie befindet sich im absoluten Ausnahmezustand zwischen tiefer Trauer, Erschöpfung und manchmal auch Erleichterung, dass die häusliche Pflege nun abgegeben werden kann (was oft mit massiven Schuldgefühlen einhergeht). Begegnet ihnen mit absoluter, wertfreier Akzeptanz (unbedingte positive Wertschätzung nach Carl Rogers). Bietet an, dass ein Angehöriger im Krankentransportwagen mitfahren darf, um die Hand des Patienten zu halten.

3. Komplikationen während der Fahrt (Das Worst-Case-Szenario)

Was passiert, wenn der Patient während der Fahrt plötzlich aufhört zu atmen oder das Bewusstsein verliert? Hier greift der extreme Paradigmenwechsel!

  • Die Atemnot: Ein häufiges Symptom am Lebensende. Anstatt den Patienten hektisch mit Sauerstoffmasken und grellem Licht zu stressen, lagert ihr ihn ruhig und aufrecht, öffnet vielleicht leicht das Fenster für frische Luft und wendet euch ihm beruhigend zu.
  • Der Herz-Kreislauf-Stillstand: Das ist die Situation, vor der Auszubildende am meisten Angst haben. Der Patient verstirbt im Krankentransportwagen.
    • Der Reflex: Euer antrainierter Reflex schreit "Reanimation! Herzdruckmassage!".
    • Die rechtliche und ethische Bremse: Wenn ihr eine gültige Patientenverfügung habt, in der die Wiederbelebung ausgeschlossen wird (DNR – Do Not Resuscitate), dann dürft ihr nicht reanimieren! Eine Reanimation gegen den erklärten Willen des Patienten ist der Straftatbestand der Körperverletzung!
    • Die Maßnahme: Ihr haltet das Fahrzeug sicher an, schaltet den Motor aus, begleitet den Patienten in seinen letzten Minuten ruhig und respektvoll und informiert anschließend einen Arzt zur Feststellung des Todes.

4. Die Übergabe im Hospiz

Ein Hospiz ist kein klassisches Krankenhaus. Es ist eine Einrichtung, die optisch und atmosphärisch eher einem ruhigen Wohnhaus gleicht.

  • Die Ankunft: Vermeidet lautes Rufen, knallende Türen oder das laute Rattern der Fahrtrage. Respektiert die Stille des Hauses.
  • Die strukturierte Übergabe: Ihr übergebt den Patienten an die Palliativ-Pflegekräfte. Hier stehen nicht mehr Blutdruck und Herzfrequenz im Vordergrund, sondern das Wohlbefinden: "Der Patient hat auf der Fahrt über leichte Schmerzen geklagt, war aber ansonsten sehr ruhig und hat die Hand seiner Tochter gehalten."
  • Dokumente: Übergebt die Patientenverfügung und den Arztbrief physisch und lasst euch dies dokumentieren. Verabschiedet euch leise und würdevoll vom Patienten und den Angehörigen.

💡 MERKE:

Palliative Transporte erfordern einen Paradigmenwechsel: Linderung und Würde stehen über der Lebensverlängerung. Nehmt die Hektik heraus! Gewährt dem Patienten Zeit für den Abschied von seinem Zuhause. Fragt immer nach der Patientenverfügung! Sie ist euer rechtlicher Schutzschild, wenn ihr bei einem Herzstillstand auf eine Wiederbelebung verzichtet. Kommuniziert bei der Übergabe im Hospiz vor allem den Schmerzzustand und die psychologische Verfassung des Patienten.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Paragraf 1827 (Patientenverfügung). (Die absolut bindende, juristische Grundlage. Sie besagt, dass der vorab schriftlich geäußerte Wille eines einwilligungsfähigen Erwachsenen für Ärzte und Rettungsfachpersonal bindend ist – auch wenn dieser Wille zum Tod führt).
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V): Paragraf 39a (Stationäre und ambulante Hospizleistungen). (Regelt den rechtlichen Rahmen und den Anspruch auf eine würdevolle, palliative Versorgung am Lebensende).
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF): S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung. (Die höchste medizinische Leitlinie Deutschlands in diesem Bereich. Sie definiert Symptomkontrolle, psychosoziale Begleitung und den ethisch korrekten Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen am Lebensende).
  • Bundesärztekammer (BÄK): Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung. (Fordert explizit die Linderung von Leiden und die Begleitung von Sterbenden unter absolutem Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten).

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