Organisation & Interaktion
Skript
10 Min

39 Zusammenarbeit mit Dritten

organisation-interaktion

Die Kooperation mit anderen Fachdiensten und Berufsgruppen gehört zum Alltag im Rettungsdienst. Ziel jeder Zusammenarbeit ist eine bestmögliche, gemeinsame Versorgung der Patienten – erfolgreiches interprofessionelles Arbeiten verlangt dabei gegenseitiges Verständnis sowie Akzeptanz der jeweiligen Kompetenzen und Zuständigkeiten.

Merke: Aus unterschiedlichen Aufträgen können Zielkonflikte entstehen – etwa wenn die Polizei einen Sachverhalt aufklären möchte, während der Rettungsdienst die Schweigepflicht wahren muss. Solche Konflikte lassen sich am besten durch klare Rollenabgrenzung bei respektvollem, kollegialem Umgang lösen.

39.1 Zusammenarbeit mit Berufen des Gesundheitswesens

39.1.1 Pflegekräfte

Die Pflege ist mit rund 1,5 Millionen Beschäftigten die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Im häuslichen Umfeld finden sich häufig Pflegeberichte ambulanter Dienste mit wichtigen Informationen zur Anamnese; in der Klinik sind Pflegende der Notaufnahme oft die ersten Ansprechpersonen bei der Übergabe.

Merke: Erwartungen an „die Pflege“ dürfen nicht pauschal sein – ambulanter Dienst, Notaufnahme, Intensivstation oder Herzkatheterlabor haben unterschiedliche Schwerpunkte und Kompetenzen. Wichtig ist ein fairer, kollegialer Umgang mit klarer, verständlicher Darstellung der eigenen Einschätzung bei Übergaben.

39.1.2 Ärztinnen und Ärzte

Für die Notarztätigkeit ist in der Regel die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin erforderlich. Die Erwartungen unterscheiden sich je nach Kontext: Eine niedergelassene Praxisärztin, die einen Transport anordnet, hat andere Anforderungen als der Notarzt am Einsatzort. Bei selteneren Kontakten helfen freundliche, zielorientierte Übergaben und das aktive Klären von Erwartungen.

39.1.3 Weitere Gesundheitsfachberufe

Häufige Kontakte bestehen mit der Heilerziehungspflege in Wohneinrichtungen, mit Hebammen bei geburtshilflichen Transporten und mit sozialpsychiatrischen Diensten. Hilfreich sind gezielte Fragen wie „Ist diese Lage für Ihren Alltag typisch?“ oder „Welche Informationen benötigen Sie von uns?“ – so wird die Expertise der jeweiligen Fachkraft anerkannt und die eigene Sicht konstruktiv eingebracht.

39.2 Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Luftrettung

39.2.1 Polizei

Die Polizei übernimmt Gefahrenabwehr, Hilfeleistung, Strafverfolgung und Sonderaufgaben wie die Verkehrsregelung. Rettungsdienst und Polizei haben teils gegensätzliche Aufträge – öffentliche Ordnung und Beweissicherung auf der einen, medizinische Versorgung und Schutz der Intimsphäre auf der anderen Seite.

Achtung: Bei akuter Gefährdung, etwa durch bewaffnete Täter, führt die Polizei den Einsatz. Absprachen müssen dann eng und mit klaren Grenzen erfolgen.

An möglichen Tatorten hat die Versorgung von Lebenden immer Vorrang vor der Spurensicherung. Gleichzeitig könnt ihr viel dazu beitragen, dass Spuren erhalten bleiben: einen möglichst direkten Weg zum Patienten wählen und denselben Weg zurück nutzen, nichts unnötig berühren oder verschieben, Kleidung nicht durch Stich- oder Schusslöcher hindurch aufschneiden, Verpackungsmaterial nicht am Tatort liegen lassen und alle Veränderungen am Fundort – etwa verschobene Möbel oder die Lage des Patienten beim Eintreffen – dokumentieren und der Polizei mitteilen.

39.2.2 Feuerwehr

Die Feuerwehr hat vier Kernaufgaben: Retten, Löschen, Bergen, Schützen. Kooperation entsteht immer dann, wenn Technik und Medizin zusammentreffen – bei Bränden, Verkehrsunfällen oder Türöffnungen bei vermuteter Hilflosigkeit.

Merke: Bei technisch komplexen Lagen führt die Feuerwehr; für die medizinische Beurteilung ist sie auf die Expertise des Rettungsdienstes angewiesen.

39.2.3 Luftrettung

In Deutschland finden jährlich über 100.000 Luftrettungseinsätze statt, die typische Besatzung besteht aus Pilot, Notarzt und speziell qualifiziertem Notfallsanitäter (HEMS-TC). Der Rettungshubschrauber bringt Notärzte und Spezialisten sehr schnell zum Einsatzort und ermöglicht oft einen schonenden Transport, hat während des Fluges aber nur eingeschränkte Behandlungsmöglichkeiten. Bodengebundene Rettungsmittel sind dagegen wetterunabhängig und bieten bessere Lagerungs- und Geräteoptionen, benötigen je nach Strecke aber länger.

Vergleich der Einsatzmittel: bodengebunden und Luftrettung
Abb. 39.1 Vergleich der Einsatzmittel - KI Generiert

Landet ein Hubschrauber an der Einsatzstelle, benötigt er eine ausreichend große, hindernisfreie Fläche ohne Leitungen, lose Gegenstände oder Menschen in der Nähe. Nähert euch dem Hubschrauber nur nach Aufforderung durch die Besatzung, immer von vorn und im Sichtbereich des Piloten, niemals von hinten im Bereich des Heckrotors. Lose Gegenstände wie Decken oder Kopfbedeckungen werden gesichert, da der Rotorabwind sie mitreißen kann.

Merke: Bei abweichenden fachlichen Einschätzungen zwischen bodengebundenem und Luftrettungsteam ist entscheidend, wer aktuell die medizinische Verantwortung trägt – in der Regel geht diese mit der Übergabe auf die weiterbehandelnde Person über.

39.3 Zusammenarbeit mit weiteren Fachdiensten

39.3.1 Technisches Hilfswerk (THW)

Das THW ist die zivile Katastrophenschutzeinheit des Bundes mit rund 80.000 Ehrenamtlichen. Die direkte Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst ist selten, gelegentlich unterstützt das THW jedoch technische Maßnahmen der Feuerwehr – hier gelten dieselben Grundsätze wie in der Kooperation mit der Feuerwehr. Typische Einsatzfelder sind die Ortung und Rettung Verschütteter nach Gebäudeeinstürzen, das Abstützen einsturzgefährdeter Bauteile, Beleuchtung und Stromversorgung großer Einsatzstellen sowie Hochwasserlagen. Bei Verschüttungen übernimmt der Rettungsdienst die medizinische Versorgung, sobald die Patienten zugänglich sind; Absprachen laufen über die Einsatzleitung.

39.3.2 Wasserrettung

Organisation der Wasserrettung in Deutschland
Abb. 39.2 Wassergebundener Rettungsdienst – Übersicht - KI Generiert

Je nach Gewässer sind unterschiedliche Organisationen zuständig – Wasserwacht und DLRG im Binnenland, die DGzRS auf See. Das typische Notfallgeschehen unterscheidet sich stark je nach Einsatzgebiet: an der Nordsee eher tidebedingte Lagen, an Baggerseen häufiger Tauchunfälle.

Merke: Bodengebundenes Rettungsdienstpersonal sollte die örtlichen Wasserrettungspartner kennen und typische Wassernotfälle wie Ertrinken sicher einschätzen können – gemeinsame Übungen sind hier besonders wertvoll.

39.3.3 Bergrettung

In Deutschland übernimmt die Bergwacht die Bergrettung mit speziell und oft mehrjährig ausgebildeten Kräften. Rettungsteams müssen dabei seltene, aber gebirgstypische Notfallbilder sicher beherrschen – schwere Unterkühlung, Hängetrauma oder Höhenkrankheit; Transporte erfolgen oft über unwegsames Gelände mit mehrfachen Umlagerungen.

Ein Beispiel ist das Hängetrauma: Hängt eine Person bewegungslos im Klettergurt, versackt das Blut in den Beinen, und es kann innerhalb kurzer Zeit zu Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand kommen. Nach der Rettung wird der Patient zunächst wie jeder andere nach ABCDE versorgt und flach gelagert; die früher empfohlene Hockstellung gilt heute nicht mehr als Standard. Häufig übergibt die Bergwacht die Patienten an einem Treffpunkt im Tal oder an einem Hubschrauberlandeplatz an den Rettungsdienst – klare Absprachen über Ort, Zeit und Patientenzustand sind dabei entscheidend.

39.3.4 Katastrophenschutz

Die strategische Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die operative Verantwortung bei den Ländern. Den Katastrophenfall ruft in der Regel der Landrat oder die Oberbürgermeisterin aus. Die Gliederung umfasst üblicherweise mindestens Sanitätswesen, Betreuung, Brandschutz, technische Hilfe, ABC-Schutz sowie die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) – für den Rettungsdienst sind vor allem die patientennahen Bereiche relevant.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Notfallsanitätergesetz (NotSanG), § 4
  • Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS): Handlungsempfehlung Patientenübergabe – Sicher an der Schnittstelle
  • Bundeskriminalamt (BKA): Leitfaden für den Ersten Angriff an Tatorten
  • Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
↑