Psychiatrische Notfälle wurden lange unterschätzt, machen inzwischen aber fast 10 Prozent aller Rettungsdiensteinsätze aus. Ein psychiatrischer Notfall liegt vor, wenn eine akute oder verschlimmerte psychische Störung unmittelbar das Leben oder die Gesundheit des Patienten oder seiner Umgebung gefährdet. Anders als bei körperlichen Notfällen fehlt den Betroffenen oft die Einsicht, dass überhaupt eine Behandlung nötig ist – der Rettungsdienst wird häufig gegen den Willen des Patienten gerufen, während Angehörige einen schnellen Abtransport fordern.
Achtung: Durch Realitätsverlust und fehlende Krankheitseinsicht besteht bei psychiatrischen Notfällen ein erhebliches Risiko für Selbst- oder Fremdgefährdung.
Beim ersten Patientenkontakt ist ein deeskalierendes, ruhiges und respektvolles Auftreten entscheidend – direkte oder konfrontative Annäherungen sollten vermieden werden.
Zunächst muss geklärt werden, ob die Symptome auf eine psychiatrische Störung oder eine körperliche Ursache zurückzuführen sind.
Merke: Orientierungsstörungen, Fieber, Kopfschmerzen oder neurologische Ausfälle sprechen eher für eine körperliche Ursache als für ein rein psychiatrisches Geschehen.
Wichtige Beobachtungspunkte sind Bewusstseinslage, Orientierung, Aggressivität, Suizidgedanken, Krankheitseinsicht, Eigen- und Fremdgefährdung sowie Hinweise auf Intoxikation oder Entzug – die psychiatrische Ersteinschätzung beruht dabei in hohem Maße auf subjektivem Eindruck und Verhaltensbeobachtung.
Lässt der Patient es zu, erfolgt eine körperliche Untersuchung nach dem ABCDE-Schema – besonders wichtig ist die Blutzuckermessung, da eine Unterzuckerung aggressives oder unruhiges Verhalten verursachen kann. Bei körperlicher Erkrankung mit psychiatrischen Symptomen erfolgt die Einweisung in eine medizinische oder neurologische Klinik, bei primär psychiatrischer Erkrankung ohne körperliche Ursache der Transport in eine psychiatrische Fachklinik.
Angst ist normalerweise eine sinnvolle Alarmreaktion des Körpers, kann im Rahmen psychischer Erkrankungen oder Lebenskrisen aber auch ganz ohne körperliche Ursache auftreten. Typisch sind Unruhe, Angst bis Panik sowie vegetative Begleiterscheinungen wie Schwitzen, Zittern, Herzrasen und Hyperventilation.
Achtung: Angstzustände müssen immer auf eine mögliche körperliche Ursache hin überprüft werden, z. B. einen Herzinfarkt.
Eure wichtigste Maßnahme ist das Gespräch mit dem Patienten – Ruhe, Sicherheit und Zuwendung, die Angst ernst nehmen, auch wenn sie objektiv unbegründet erscheint, den Patienten in Untersuchungsschritte einbeziehen und ihn nicht allein lassen.
Bei verschiedenen psychiatrischen Erkrankungen kann die Anspannung den gesamten Bewegungsablauf beeinflussen – Betroffene wirken rastlos, getrieben und gehetzt (Agitation). Die Grenze zur Aggression, also verbalen, nonverbalen oder körperlichen Handlungen mit Gefährdungspotenzial, ist fließend.
Achtung: Agitierte Zustände gehen häufig in Aggression und Gewalt über.
In diesem Zustand ist eine Untersuchung meist nicht möglich. Euer Fokus liegt auf besonnenem, geduldigem Vorgehen mit konsequentem Eigenschutz sowie – wo möglich – Fremdanamnese; oberstes Ziel ist der Schutz vor Eigen- und Fremdgefährdung. Eine medikamentöse Sedierung, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Polizei bei nötigen Zwangsmaßnahmen, ist ärztliche Aufgabe.
Bewusstseinsstörungen mit Desorientierung können somatische Ursachen haben (z. B. Schlaganfall, Bluthochdruck, Unterzuckerung – besonders bei älteren Patienten) oder psychisch bedingt sein, ohne organischen Befund. Typisch sind unzusammenhängendes Denken, möglicherweise Wahnvorstellungen und Halluzinationen sowie Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen.
Merke: Das bloße Nichtwissen des genauen Datums beweist noch keine Desorientierung – die fehlende Kenntnis von Wochentag, Monat und Jahr dagegen schon.
Eure Basismaßnahmen sind eine ruhige, sachliche Ansprache, die Vermittlung von Sicherheit sowie eine zeitnahe Untersuchung zum Ausschluss somatischer Ursachen – mindestens Blutzucker- und Blutdruckmessung.
Ein Sammelbegriff für psychische Störungen infolge organischer Hirnveränderungen – etwa durch Hirngefäßverkalkung, Schädel-Hirn-Trauma, Stoffwechselentgleisungen, Infektionen oder Vergiftungen. Typisch sind Gedächtnisprobleme, Konzentrationsstörungen und eine eingeschränkte Urteilsfähigkeit. Man unterscheidet das akute, potenziell reversible Delir von der chronischen, meist irreversiblen Demenz.
Ein akutes organisches Psychosyndrom mit Störung von Bewusstsein, Orientierung und Informationsverarbeitung, das meist plötzlich einsetzt. Häufige Auslöser sind Elektrolytstörungen, Sauerstoffmangel, Infektionen, Trauma, Medikamentenwechselwirkungen oder ein abrupter Entzug von Suchtmitteln. Typisch sind Desorientierung, motorische Unruhe (z. B. Nesteln an der Kleidung), optische Wahrnehmungsstörungen sowie vegetative Begleitzeichen wie Tachykardie und erhöhte Körpertemperatur.
Achtung: Das delirante Syndrom gefährdet die Vitalfunktionen und endet unbehandelt in etwa 10 Prozent der Fälle tödlich – eine Klinikeinweisung ist immer erforderlich.
Eure Basismaßnahmen sind die Sicherung und Überwachung der Vitalfunktionen mit EKG-Monitoring, Pulsoxymetrie, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle. Die Flüssigkeitssubstitution über einen venösen Zugang sowie die medikamentöse Behandlung mit Neuroleptika oder Benzodiazepinen sind ärztliche Maßnahmen.
Ein chronisches organisches Psychosyndrom, das schleichend verläuft und vorwiegend ältere Menschen betrifft. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Demenz, gefolgt von der vaskulären Demenz durch Durchblutungsstörungen des Gehirns. Leitsymptom ist die Gedächtnisschwäche, hinzu kommen Sprach- und Orientierungsprobleme sowie im fortgeschrittenen Stadium Persönlichkeitsveränderungen.
Merke: Entscheidend ist ein einfühlsamer, respektvoller Umgang – Betroffene sind erwachsene Menschen und dürfen nicht verkindlicht werden. Mit ihnen sprechen, nicht stumm transportieren.
Depression ist eine affektive Störung mit deutlich gedrückter Stimmung, Interessenverlust und Antriebsminderung über längere Zeit – deutlich über normale Trauer oder Erschöpfung hinaus. Man unterscheidet die unipolare Depression von der bipolaren Störung, bei der sich depressive und manische Phasen abwechseln.
Achtung: Bis zu 80 Prozent der depressiven Patienten haben Suizidgedanken.
Typische Symptome sind Denkstörungen, Selbstzweifel, Schuld- und Minderwertigkeitsgefühle, Antriebsmangel, Schlafstörungen und innere Leere. Eure Basismaßnahme ist ein empathisches Gespräch, das die individuelle Not ernst nimmt – Suizidgedanken und -absichten müssen dabei immer aktiv erfragt werden.
Suizidalität kann im Rahmen vieler psychiatrischer Störungen auftreten, besonders bei Depressionen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen, aber auch bei schweren somatischen Erkrankungen wie Tumorleiden.
Merke: Die rechtlich relevante Bewertung der Eigengefährdung ist ausschließlich ärztliche Aufgabe. Jede Ankündigung und jeder Suizidversuch muss dennoch von euch ernst genommen werden.
Zentral ist das Gespräch: Der Patient soll erleben, dass seine Probleme ernsthaft wahrgenommen werden, ohne vorschnelle Ratschläge oder Verurteilung – gleichzeitig darf kein falsches Verständnis für die Suizidabsicht signalisiert werden. Ziel ist, die Zustimmung zu einer kurzfristigen ärztlichen Betreuung zu erreichen. Die endgültige Bewertung der Suizidalität erfolgt ausschließlich in einer psychiatrischen Fachklinik.
Bei bestimmten psychischen Erkrankungen kann ein Transport in eine psychiatrische Fachklinik notwendig werden, teils mit Zwangsmaßnahmen verbunden.
Achtung: Rettungsfachpersonal ist grundsätzlich nicht befugt, eigenständig Zwangsmaßnahmen oder körperliche Gewalt anzuwenden – dies könnte den Tatbestand von Nötigung, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung erfüllen.
Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Gefahr für Rettungspersonal, Dritte oder den Patienten selbst: Hier darf – falls keine Polizei vor Ort ist – im Rahmen von Notwehr (§ 32 StGB) oder rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) angemessene, verhältnismäßige Gewalt eingesetzt werden. Die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung einer Zwangseinweisung selbst bleibt ansonsten Polizeibeamten oder den zuständigen Behörden vorbehalten, geregelt durch die jeweiligen Landesgesetze (z. B. PsychKG). Eine Zwangseinweisung darf nur bei akuter, erheblicher Eigen- oder Fremdgefährdung erfolgen; eine Unterbringung über das Ende des Folgetages hinaus erfordert eine richterliche Entscheidung.