Grundlagen & Vorbereitung
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7 Krankentransport

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7.1 Grundlagen des Krankentransports

Neben der Notfallrettung bildet der qualifizierte Krankentransport das zweite große Standbein des Rettungsdienstes – zahlenmäßig sogar das größere: Rund 60% aller Einsätze entfallen darauf. Transportiert werden Menschen, die zwar nicht akut lebensbedroht sind, während der Fahrt aber fachliche Betreuung, ein spezielles Fahrzeug oder besondere Einrichtungen benötigen – etwa weil sie liegend transportiert werden müssen, eine Infektionskrankheit haben oder sich ihr Zustand verschlechtern könnte. Gerade weil diese Einsätze oft ruhig wirken, ist Aufmerksamkeit gefragt: Aus einem Krankentransport kann jederzeit ein Notfall werden.

7.1.1 Definition und Transportformen

Nach DIN 13050 ist ein Krankentransport der medizinisch notwendige Transport eines erkrankten oder verletzten Menschen mit einem dafür bestimmten Fahrzeug. Abzugrenzen ist er von der reinen Krankenfahrt (Taxi, Mietwagen), bei der keine fachliche Betreuung nötig ist, und von der Notfallrettung, bei der eine akute Lebensgefahr besteht oder zu befürchten ist. Nach Ziel und Anlass unterscheidet man:

  • Einweisungstransport: von zu Hause/Praxis ins Krankenhaus
  • Konsiliartransport: zur fachärztlichen Untersuchung mit Rückfahrt
  • Verlegungstransport: zwischen Krankenhäusern
  • Entlassungstransport: zurück nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung
  • Transport in Hospizeinrichtungen: besondere Form mit palliativer Zielsetzung

Dazu kommen regelmäßig wiederkehrende Serienfahrten, etwa zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie. Hier lernt man die Patienten oft gut kennen – umso wichtiger ist es, Veränderungen im Befinden bewusst wahrzunehmen und nicht aus Gewohnheit zu übersehen.

7.1.2 Verordnung und Rechtsgrundlage

Rechtliche Basis ist die Krankentransport-Richtlinie des G-BA nach § 92 SGB V. Grundlage für die Abrechnung ist der ärztlich unterschriebene Transportschein (Muster 4). Fehlt die Unterschrift, ist der Schein ungültig.

Auf der Verordnung legt der Arzt fest, warum ein Krankentransport medizinisch notwendig ist, welches Beförderungsmittel benötigt wird und ob der Patient sitzend, liegend oder mit Tragestuhl befördert werden soll. Für bestimmte ambulante Fahrten muss die Krankenkasse vorab genehmigen. Die Organisation des Krankentransports ist in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt; in vielen Bundesländern ist er Teil des öffentlichen Rettungsdienstes und wird über die Leitstelle disponiert, daneben gibt es genehmigte private Anbieter.

7.1.3 Fahrzeug und technische Ausstattung

Der Krankentransportwagen (KTW) entspricht nach DIN EN 1789 dem Typ A (A1 für einen, A2 für einen oder mehrere Patienten). Er ist für Patienten ausgelegt, bei denen kein Notfall zu erwarten ist; Rettungswagen entsprechen dem Typ C. Zur Standardausstattung eines KTW gehören:

  • Krankentrage mit Fahrgestell und Tragestuhl,
  • tragbares und fest eingebautes Sauerstoffgerät,
  • mobiles Absauggerät,
  • Blutdruckmessgerät, Pulsoxymeter und Blutzuckermessgerät,
  • Material für die Erstversorgung von Wunden und Verbandmittel,
  • Beatmungsbeutel mit Masken und ein AED,
  • Hygiene- und Infektionsschutzmaterial.

Vor Dienstbeginn wird das Fahrzeug nach Checkliste geprüft: Füllstand der Sauerstoffflaschen, Akkus, Funktion des Absauggeräts und des AED, Vollständigkeit der Materialien.

7.1.4 Kommunikation im Krankentransport

Im Krankentransport verbringt ihr oft deutlich mehr Zeit mit dem Patienten als in der Notfallrettung. Viele Patienten sind ängstlich, alt, schwerhörig, verwirrt oder haben Schmerzen. Stellt euch mit Namen und Funktion vor, sprecht den Patienten direkt an – nicht über ihn hinweg – und kündigt jede Handlung an, bevor ihr sie ausführt. Hilfreich sind die vier E's: Engagement, Empathie, Edukation, Einbeziehung. Bei Kindern gibt das KASPERLE-Schema Orientierung (Kontakt, Ablenkung, Situation erklären, Personen des Vertrauens einbeziehen, Entscheidungsfreiheit, Ruhe, Lieblingsobjekt, Ehrlichkeit).

7.2 Phasen des Krankentransports

Jeder Krankentransport lässt sich in fünf Phasen gliedern. Wer sie bewusst durchläuft, vergisst weniger:

  • Transportvorbereitung: Auftrag und Transportschein prüfen (Zielort, Transportart, Infektionsstatus, Besonderheiten wie Sauerstoffbedarf oder Übergewicht), passendes Material und Hilfsmittel auswählen, Zugangsweg zum Patienten einschätzen.
  • Patientenübernahme: Vorstellung, Identität prüfen, Übergabe durch Pflegepersonal oder Angehörige einholen, Unterlagen (Arztbrief, Medikamentenplan, Röntgenbilder), persönliche Gegenstände und Hilfsmittel mitnehmen, Erstbefund und Vitalwerte erheben.
  • Transportdurchführung: Patient sicher lagern und anschnallen, schonend fahren, Befinden und Vitalwerte beobachten, im Gespräch bleiben.
  • Patientenübergabe: strukturierte Übergabe an das Zielpersonal mit Unterlagen, Gegenständen und Hinweisen zum Verlauf.
  • Transportabschluss: Dokumentation vervollständigen, Fahrzeug und Material desinfizieren und auffüllen, Einsatzbereitschaft melden.
Merke: Ein Patient darf niemals ohne gesicherte Übernahme durch das Zielpersonal zurückgelassen werden.

7.3 Transfer und Transport

7.3.1 Rückenschonendes Arbeiten

Der Patiententransfer gehört zu den körperlich anspruchsvollsten und zugleich häufigsten Tätigkeiten im Krankentransport – falsche Hebe- und Tragetechnik ist eine der Hauptursachen für Rückenerkrankungen im Rettungsdienst. Grundprinzipien sind: Lasten so nah wie möglich am eigenen Körper halten, aus den Beinen statt aus dem Rücken heben, den Oberkörper dabei möglichst aufrecht halten und ruckartige Bewegungen vermeiden. Wo immer möglich, werden technische Hilfsmittel (siehe 7.3.4) statt reiner Muskelkraft eingesetzt.

Merke: Lasten immer körpernah und mit geradem Rücken bewegen.

7.3.2 Transportmittel

Die Fahrtrage ist höhenverstellbar und besteht aus Trage und Fahrgestell. Das Kopfteil lässt sich aufrichten, sodass Patienten mit Oberkörperhochlage transportiert werden können. In engen Treppenhäusern wird die Trage vom Untergestell getrennt und getragen. Patienten werden auf der Trage immer mit allen Gurten gesichert, auch bei kurzen Wegen.

Der Tragestuhl ist für Patienten gedacht, die sitzen können, aber nicht gehfähig sind. Er ist rollbar und mit Ausklappgriffen tragbar; auf Treppen wird er von zwei Personen getragen, wobei der Patient mit dem Rücken zur Laufrichtung nach unten gebracht wird. Ob Trage oder Stuhl eingesetzt wird, richtet sich nach Zustand des Patienten, Verordnung und baulichen Gegebenheiten.

7.3.3 Patiententransfer

Vor jedem Transfer wird eingeschätzt, wie viel der Patient selbst beitragen kann. Man unterscheidet drei Ausgangslagen:

  • Selbstständig gehfähig: Der Patient geht unter Beobachtung und mit Absicherung, etwa durch Unterhaken, selbst zum Fahrzeug.
  • Mit Unterstützung mobilisierbar: Der Patient kann mithelfen, etwa beim Aufstehen oder Umsetzen. Seine Ressourcen werden gezielt genutzt, statt ihn einfach zu heben.
  • Nicht mobilisierbar: Der Patient wird mit Hilfsmitteln und ausreichend Personal liegend umgelagert.

Prinzipien aus Bobath/Kinästhetik helfen bei teilmobilen Patienten. Beim Bobath-Konzept, das vor allem bei Schlaganfallpatienten angewandt wird, werden Patienten möglichst über die betroffene Seite angesprochen und bewegt, um die Wahrnehmung dieser Körperhälfte zu fördern.

Merke: Der Rautek-Griff ist ausschließlich der Gefahrenrettung in der Notfallrettung vorbehalten und im Krankentransport nicht zulässig.

7.3.4 Transferhilfsmittel

Hilfsmittel schonen den Rücken des Personals und die Haut des Patienten. Die wichtigsten sind:

  • Tragetuch: für liegende Patienten, mind. drei Helfende
  • Rollboard/Gleitmatte: Wechsel zwischen gleich hohen Flächen
  • Rutschbrett: Sitz-zu-Sitz-Transfers
  • Hebekissen: für Patienten am Boden
  • Treppensteiger: Tragestuhl mit Hebemechanik
  • Raupenstuhl: leichte Evakuierungshilfe für Treppen

Vor dem Einsatz eines Hilfsmittels werden Belastungsgrenzen (etwa bei adipösen Patienten) und die korrekte Handhabung geprüft. Der Umgang damit muss regelmäßig geübt werden – ein Hilfsmittel, das niemand sicher bedienen kann, hilft im Einsatz nicht.

7.3.5 Kinästhetik

Kinästhetik ist ein Konzept, das Bewegung nicht als Heben, sondern als gemeinsam gestaltete Bewegung versteht. Der Körper wird in stabile Massen (Becken, Thorax) und bewegliche Zwischenräume gedacht – „die Massen fassen, die Zwischenräume spielen lassen“. Wer an Becken und Brustkorb anfasst statt an Armen oder Nacken, kann den Patienten führen, ohne Gelenke zu belasten oder Schmerzen zu verursachen. Bewegungen werden in kleine Schritte zerlegt, etwa erst auf die Seite drehen, dann an die Bettkante setzen, dann aufstehen. So kann der Patient mithelfen, und der Kraftaufwand für das Personal sinkt deutlich.

7.4 Pflegerische Versorgung

7.4.1 Grundlagen und Arbeitstechniken

Orientierung an den 13 ABEDL nach Krohwinkel (Aktivitäten, Beziehungen und existenzielle Erfahrungen des Lebens), etwa Kommunizieren, Sich bewegen, Atmen, Essen und Trinken, Ausscheiden oder Sich sicher fühlen. Auch während eines Transports geht es darum, diese Bedürfnisse zu erkennen – etwa ob der Patient friert, auf die Toilette muss oder Angst hat.

Lagerungstechniken: Oberkörperhochlage bei Atem-/Herzbeschwerden, Bauchdeckenentlastung bei Abdominalschmerzen, Extremitätentieflagerung bei arteriellen Verschlüssen, Linksseitenlage bei Schwangeren. Grundsätzlich gilt: Ein wacher Patient darf die für ihn angenehmste Position mitbestimmen, solange keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Merke: Ohne Druck kein Wundliegen – regelmäßiges Umlagern hilft.

Katheter, Sonden und Drainagen vor jedem Umlagern sichern; Auffangbeutel nie höher als die Blase positionieren. Bei längeren Transporten, etwa Fernverlegungen, werden gefährdete Körperstellen wie Steißbein und Fersen weich gepolstert.

7.4.2 Besondere Pflegesituationen

Bei Heimsauerstofftherapie wird die Therapie fortgeführt. Die verordnete Flussrate wird übernommen und nicht eigenmächtig erhöht, insbesondere bei Patienten mit COPD. Die Sauerstoffzufuhr darf beim Wechsel vom Heimgerät auf die Fahrzeugversorgung nicht unterbrochen werden.

Bei implantierten Herzunterstützungssystemen (z. B. LVAD) ist mitunter kein Puls tastbar und keine Blutdruckmessung möglich – der Patient ist trotzdem stabil, wenn er wach und ansprechbar ist. Controller und Ersatzakkus müssen immer mitgenommen werden.

Bei kognitiven Einschränkungen wie Demenz helfen Ruhe und Zeit statt logischer Korrektur. Kurze Sätze, Blickkontakt und vertraute Gegenstände geben Sicherheit. Weitere Beispiele sind Patienten mit Tracheostoma, deren Kanüle frei gehalten werden muss, oder Patienten mit PEG-Sonde, deren Nahrungszufuhr für den Transport meist pausiert wird.

7.4.3 Spezielle Patientengruppen

  • Dialysepatienten: Am Shunt-Arm wird weder Blutdruck gemessen noch gestaut. Nach der Dialyse sind Kreislaufschwäche und Nachblutungen an der Punktionsstelle möglich.
  • Psychiatrische Patienten: ruhig und klar kommunizieren, Eigen- und Fremdgefährdung einschätzen, keine gefährlichen Gegenstände in Reichweite lassen (siehe Lektion 31).
  • Schwangere: ab etwa der 20. Schwangerschaftswoche in Linksseitenlage oder mit linksseitiger Unterpolsterung transportieren, um ein Vena-cava-Kompressionssyndrom zu vermeiden.
  • Onkologische Patienten: oft abwehrgeschwächt – besonders sorgfältige Hygiene; auf Schmerzen, Übelkeit und Portkatheter achten.
  • Adipöse Patienten: frühzeitig Schwerlasttrage, zusätzliches Personal oder Spezialfahrzeuge anfordern; Atemnot im Liegen beachten.
  • Frisch Operierte: Verbände, Drainagen und Zugänge kontrollieren, auf Nachblutung und Schmerzen achten.

7.4.4 Prophylaxen im Krankentransport

Ein Dekubitus (Druckgeschwür) entsteht, wenn anhaltender Druck die Durchblutung der Haut unterbricht. Entscheidend sind drei Faktoren: die Höhe des Drucks, seine Dauer und die Widerstandsfähigkeit des Gewebes. Gesunde Haut verträgt Druck etwa zwei Stunden ohne bleibenden Schaden, vorgeschädigte Haut deutlich kürzer. Besonders gefährdet sind Patienten mit Fieber, Inkontinenz, Diabetes, Durchblutungsstörungen, Untergewicht oder starkem Übergewicht sowie alle bettlägerigen Menschen – vor allem an Knochenvorsprüngen wie Steißbein, Fersen, Hüften, Schulterblättern und Hinterkopf. Im Krankentransport heißt das: vorhandene Druckstellen bei der Übernahme erkennen und dokumentieren, weich polstern, Falten und Gegenstände unter dem Patienten vermeiden, statt 90°-Seitenlage eine 30°-Schräglage wählen und keine Folien oder Plastikunterlagen verwenden. Bei langen Verlegungsfahrten wird regelmäßig umgelagert.

Bestehende Kontrakturen – dauerhafte Bewegungseinschränkungen von Gelenken – dürfen sich durch Lagerung nicht verschlimmern: keine Gewalt, Lagerung nach Wunsch des Patienten in der schmerzärmsten Position und Informationen dazu bei der Übergabe mit dem Pflegepersonal einholen. Bei Patienten mit frischer Thrombose wird nur nach ausdrücklicher ärztlicher Freigabe mobilisiert, weil sich sonst ein Gerinnsel lösen und eine Lungenembolie auslösen kann; das Bein wird weich unterpolstert und ruhiggestellt. Bei arteriellen Durchblutungsstörungen der Beine werden diese nicht hochgelagert, und Patienten unter gerinnungshemmenden Medikamenten werden besonders vorsichtig angefasst und gepolstert, da schnell Blutergüsse entstehen.

Zur Sturzprophylaxe werden gehfähige Patienten beim Gehen begleitet und gestützt, eigene Hilfsmittel wie Rollator, Brille, Hörgerät und festes Schuhwerk genutzt und Wege von Hindernissen freigehalten. Bestehen Zweifel an der Gehfähigkeit, wird der Tragestuhl oder die Trage eingesetzt.

7.4.5 Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und Sinneseinschränkungen

Auf längeren Fahrten kann es nötig sein, Getränke oder eine kleine Mahlzeit anzureichen. Dafür wird das Fahrzeug angehalten, der Oberkörper aufgerichtet und nur in kleinen Schlucken oder Portionen gereicht – liegende Patienten und Patienten mit Schluckstörungen, etwa nach einem Schlaganfall, sind stark aspirationsgefährdet. Vorher wird geklärt, ob der Patient für eine Untersuchung oder Operation nüchtern bleiben muss. Wenn möglich, isst und trinkt der Patient selbstständig. Bei Ausscheidungen helfen Urinflasche oder Steckbecken; die Intimsphäre wird gewahrt, Einmalhandschuhe sind Pflicht. Beim An- und Auskleiden gilt: den verletzten oder gelähmten Arm zuerst anziehen und zuletzt ausziehen.

Menschen mit Sinneseinschränkungen brauchen gezielte Unterstützung: Sehbehinderten Personen werden Berührungen und Handgriffe vorher angekündigt, Wege beschrieben und Hindernisse aus dem Weg geräumt; beim Gehen bietet ihr den Arm zum Führen an. Mit schwerhörigen Menschen sprecht ihr mit Blickkontakt, deutlich und nicht übertrieben laut, damit sie von den Lippen ablesen können; Hörgeräte werden mitgenommen, bei Bedarf wird schriftlich kommuniziert. Bei Sprachstörungen (Aphasie) helfen einfache Ja-Nein-Fragen und Geduld. Patienten mit Gleichgewichtsstörungen werden langsam mobilisiert, die Fahrweise wird angepasst und ein Spuckbeutel bereitgehalten. Fragt bei der Übernahme gezielt nach dem Unterstützungsbedarf – zuerst den Patienten selbst, dann Angehörige oder Pflegekräfte.

7.5 Fehlervorbeugung und besondere Situationen

7.5.1 Allgemeine Fehlervorbeugung

Viele Fehler im Krankentransport entstehen durch Routine. Ein modifiziertes ABCDE-Schema dient als kurze Einsatzkontrolle vor Abfahrt:

  • Airway: Atemwege frei, Absaugung griffbereit?
  • Breathing: Sauerstoffversorgung sichergestellt, Flaschenfüllstand ausreichend für die Fahrt?
  • Circulation: Kreislauf stabil, Zugänge und Katheter gesichert?
  • Disability: Patient orientiert, Bewusstsein unverändert, Schmerzen?
  • Exposure/Environment: Patient warm zugedeckt, angeschnallt, Gepäck und Unterlagen dabei?

7.5.2 Gepäcksicherung

Nach § 22 Abs. 1 StVO muss Ladung auch bei Vollbremsung gesichert sein. Bei einer Vollbremsung oder einem Unfall werden ungesicherte Gegenstände wie Taschen, Rollatoren, Sauerstoffflaschen oder Monitore zu gefährlichen Geschossen für Patient und Besatzung. Gepäck gehört deshalb in die dafür vorgesehenen Fächer oder wird mit Gurten fixiert; medizinische Geräte werden in ihren Halterungen verriegelt. Das gilt auch für scheinbar kurze Fahrten.

7.5.3 Transportunterlagen

Vollständige, korrekte Verordnungen sind Pflicht – typische Stolpersteine sind veraltete Zieladressen und verlorene Versichertenkarten. Prüft vor Abfahrt, ob Name und Geburtsdatum auf Transportschein, Arztbrief und Patientenarmband übereinstimmen, ob der Zielort (Station, Praxis, Pflegeheim) richtig angegeben ist und ob wichtige Unterlagen wie Medikamentenplan, Befunde oder Patientenverfügung mitgegeben wurden. Unklarheiten werden vor der Abfahrt mit der abgebenden Stelle geklärt, nicht erst am Ziel.

7.5.4 Begleitpersonen

Aus medizinischen oder psychosozialen Gründen können Begleitpersonen mitfahren – etwa ein Elternteil bei einem transportierten Kind, eine Hebamme bei einer Schwangeren oder ein Angehöriger bei einem verwirrten oder ängstlichen Patienten. Jede Begleitperson muss während der Fahrt ordnungsgemäß angeschnallt sitzen; ein Mitfahren auf der Trage oder ungesichert ist nicht zulässig. Die Entscheidung, ob eine Begleitperson mitgenommen wird, liegt beim Rettungsdienstpersonal und richtet sich nach Platzangebot und der Frage, ob die Begleitung dem Patientenwohl dient oder eher stört.

7.5.5 Verantwortung bei Begleitung

Die Transportverantwortung liegt uneingeschränkt beim Rettungsdienst, auch wenn Hebammen oder Angehörige begleiten – medizinische Entscheidungen während des Transports trifft weiterhin das Rettungsfachpersonal. Fachliche Hinweise einer begleitenden Hebamme oder Pflegekraft können dabei wertvolle Zusatzinformationen liefern und sollten aktiv erfragt werden. Weigert sich eine Begleitperson, Anweisungen zu folgen, oder gefährdet sie durch ihr Verhalten den Patienten oder die Besatzung, kann die Mitnahme abgelehnt oder die Fahrt unterbrochen werden – das wird im Protokoll festgehalten.

7.5.6 Notfälle im Krankentransport

Verschlechtert sich der Zustand eines Patienten während des Transports, wird aus dem Krankentransport ein Notfalleinsatz. Vorgehen:

  • Fahrzeug an sicherer Stelle anhalten lassen und ABCDE erheben,
  • Basismaßnahmen einleiten (Lagerung, Sauerstoff, Atemwege freimachen),
  • über die Leitstelle Hilfe nachfordern – RTW und gegebenenfalls Notarzt – und den genauen Standort durchgeben,
  • bei Kreislaufstillstand sofort mit der Reanimation beginnen und den AED einsetzen,
  • den Verlauf mit Uhrzeiten dokumentieren und an das nachrückende Team übergeben.

Notfall-KTW (N-KTW) nach DIN EN 1789 Typ B entlasten in manchen Regionen die Notfallrettung. Sie sind besser ausgestattet als ein normaler KTW und werden bei weniger dringlichen Notfällen eingesetzt.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP): Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege
  • G-BA: Krankentransport-Richtlinie
  • SGB V §§ 39, 39a, 73, 92, 133
  • Rettungsdienstgesetze der Länder
  • StVO §§ 21, 22 Abs. 1
  • DIN 13050:2015-04; DIN EN 1789
  • BGB §§ 630f, 1827
  • KRINKO/RKI: Empfehlungen zu Harnwegsinfektionen
  • DIVI: Empfehlungen zum Interhospitaltransfer
  • AWMF S3-Leitlinie Palliativmedizin
  • Krohwinkel: Modell der fördernden Prozesspflege (ABEDL)
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