7.1 Grundlagen des Krankentransports

Neben der Notfallrettung bildet der qualifizierte Krankentransport das zweite große Standbein des Rettungsdienstes – zahlenmäßig sogar das größere: Rund 60% aller Einsätze entfallen darauf.

7.1.1 Definition und Transportformen

Nach DIN 13050 ist ein Krankentransport der medizinisch notwendige Transport eines erkrankten oder verletzten Menschen mit einem dafür bestimmten Fahrzeug.

  • Einweisungstransport: von zu Hause/Praxis ins Krankenhaus
  • Konsiliartransport: zur fachärztlichen Untersuchung mit Rückfahrt
  • Verlegungstransport: zwischen Krankenhäusern
  • Entlassungstransport: zurück nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung
  • Transport in Hospizeinrichtungen: besondere Form mit palliativer Zielsetzung

7.1.2 Verordnung und Rechtsgrundlage

Rechtliche Basis ist die Krankentransport-Richtlinie des G-BA nach § 92 SGB V. Grundlage für die Abrechnung ist der ärztlich unterschriebene Transportschein (Muster 4). Fehlt die Unterschrift, ist der Schein ungültig.

7.1.3 Technische Ausstattung

KTW-Standardausstattung: Krankentrage, Tragestuhl, tragbares Sauerstoffgerät, mobiles Absauggerät, AED.

7.1.4 Kommunikation im Krankentransport

Hilfreich sind die vier E's: Engagement, Empathie, Edukation, Einbeziehung. Bei Kindern gibt das KASPERLE-Schema Orientierung (Kontakt, Ablenkung, Situation erklären, Personen des Vertrauens einbeziehen, Entscheidungsfreiheit, Ruhe, Lieblingsobjekt, Ehrlichkeit).

7.2 Phasen des Krankentransports

Fünf Phasen: Transportvorbereitung, Patientenübernahme, Transportdurchführung, Patientenübergabe, Transportabschluss.

Merke: Ein Patient darf niemals ohne gesicherte Übernahme durch das Zielpersonal zurückgelassen werden.

7.3 Transfer und Transport

7.3.1 Rückenschonendes Arbeiten

Merke: Lasten immer körpernah und mit geradem Rücken bewegen.

7.3.2 Transportmittel

Fahrtrage (höhenverstellbar, wird in Treppenhäusern vom Untergestell getrennt) und Tragestuhl (sitzend, rollbar, mit Ausklappgriffen tragbar).

7.3.3 Patiententransfer

Drei Ausgangslagen: selbstständig gehfähig, mit Unterstützung mobilisierbar, nicht mobilisierbar. Prinzipien aus Bobath/Kinästhetik helfen bei teilmobilen Patienten.

Merke: Der Rautek-Griff ist ausschließlich der Gefahrenrettung in der Notfallrettung vorbehalten und im Krankentransport nicht zulässig.

7.3.4 Transferhilfsmittel

  • Tragetuch: für liegende Patienten, mind. drei Helfende
  • Rollboard/Gleitmatte: Wechsel zwischen gleich hohen Flächen
  • Rutschbrett: Sitz-zu-Sitz-Transfers
  • Hebekissen: für Patienten am Boden
  • Treppensteiger: Tragestuhl mit Hebemechanik
  • Raupenstuhl: leichte Evakuierungshilfe für Treppen

7.3.5 Kinästhetik

Der Körper wird in stabile Massen (Becken, Thorax) und bewegliche Zwischenräume gedacht – "die Massen fassen, die Zwischenräume spielen lassen".

7.4 Pflegerische Versorgung

7.4.1 Grundlagen und Arbeitstechniken

Orientierung an den 13 ABEDL nach Krohwinkel. Lagerungstechniken: Oberkörperhochlage bei Atem-/Herzbeschwerden, Bauchdeckenentlastung bei Abdominalschmerzen, Extremitätentieflagerung bei arteriellen Verschlüssen, Linksseitenlage bei Schwangeren.

Merke: Ohne Druck kein Wundliegen – regelmäßiges Umlagern hilft.

Katheter, Sonden und Drainagen vor jedem Umlagern sichern; Auffangbeutel nie höher als die Blase positionieren.

7.4.2 Besondere Pflegesituationen

Bei Heimsauerstofftherapie wird die Therapie fortgeführt. Bei implantierten Herzunterstützungssystemen ist mitunter kein Puls tastbar. Bei kognitiven Einschränkungen wie Demenz helfen Ruhe und Zeit statt logischer Korrektur.

7.4.3 Spezielle Patientengruppen

Dialysepatienten, psychiatrische Patienten, Schwangere, onkologische und adipöse Patienten sowie frisch Operierte erfordern jeweils angepasstes Vorgehen.

7.5 Fehlervorbeugung und besondere Situationen

7.5.1 Allgemeine Fehlervorbeugung

Modifiziertes ABCDE-Schema als Einsatzkontrolle: Airway, Breathing, Circulation, Disability, Exposure/Environment.

7.5.2 Gepäcksicherung

Nach § 22 Abs. 1 StVO muss Ladung auch bei Vollbremsung gesichert sein.

7.5.3 Transportunterlagen

Vollständige, korrekte Verordnungen sind Pflicht – typische Stolpersteine sind veraltete Zieladressen und verlorene Versichertenkarten.

7.5.4–5.5 Begleitung

Die Transportverantwortung liegt beim Rettungsdienst, auch wenn Hebammen oder Angehörige begleiten.

7.5.6 Notfälle im Krankentransport

Vorgehen: ABCDE erheben, Maßnahmen einleiten, Hilfe nachfordern, Standort durchgeben, bei Kreislaufstillstand AED einsetzen. Notfall-KTW (N-KTW) nach DIN EN 1789 Typ B entlasten in manchen Regionen die Notfallrettung.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • G-BA: Krankentransport-Richtlinie
  • SGB V §§ 39, 39a, 73, 92, 133
  • Rettungsdienstgesetze der Länder
  • StVO §§ 21, 22 Abs. 1
  • DIN 13050:2015-04; DIN EN 1789
  • BGB §§ 630f, 1827
  • KRINKO/RKI: Empfehlungen zu Harnwegsinfektionen
  • DIVI: Empfehlungen zum Interhospitaltransfer
  • AWMF S3-Leitlinie Palliativmedizin
  • Krohwinkel: Modell der fördernden Prozesspflege (ABEDL)