Neben der Notfallrettung bildet der qualifizierte Krankentransport das zweite große Standbein des Rettungsdienstes – zahlenmäßig sogar das größere: Rund 60% aller Einsätze entfallen darauf.
Nach DIN 13050 ist ein Krankentransport der medizinisch notwendige Transport eines erkrankten oder verletzten Menschen mit einem dafür bestimmten Fahrzeug.
Rechtliche Basis ist die Krankentransport-Richtlinie des G-BA nach § 92 SGB V. Grundlage für die Abrechnung ist der ärztlich unterschriebene Transportschein (Muster 4). Fehlt die Unterschrift, ist der Schein ungültig.
KTW-Standardausstattung: Krankentrage, Tragestuhl, tragbares Sauerstoffgerät, mobiles Absauggerät, AED.
Hilfreich sind die vier E's: Engagement, Empathie, Edukation, Einbeziehung. Bei Kindern gibt das KASPERLE-Schema Orientierung (Kontakt, Ablenkung, Situation erklären, Personen des Vertrauens einbeziehen, Entscheidungsfreiheit, Ruhe, Lieblingsobjekt, Ehrlichkeit).
Fünf Phasen: Transportvorbereitung, Patientenübernahme, Transportdurchführung, Patientenübergabe, Transportabschluss.
Merke: Ein Patient darf niemals ohne gesicherte Übernahme durch das Zielpersonal zurückgelassen werden.
Merke: Lasten immer körpernah und mit geradem Rücken bewegen.
Fahrtrage (höhenverstellbar, wird in Treppenhäusern vom Untergestell getrennt) und Tragestuhl (sitzend, rollbar, mit Ausklappgriffen tragbar).
Drei Ausgangslagen: selbstständig gehfähig, mit Unterstützung mobilisierbar, nicht mobilisierbar. Prinzipien aus Bobath/Kinästhetik helfen bei teilmobilen Patienten.
Merke: Der Rautek-Griff ist ausschließlich der Gefahrenrettung in der Notfallrettung vorbehalten und im Krankentransport nicht zulässig.
Der Körper wird in stabile Massen (Becken, Thorax) und bewegliche Zwischenräume gedacht – "die Massen fassen, die Zwischenräume spielen lassen".
Orientierung an den 13 ABEDL nach Krohwinkel. Lagerungstechniken: Oberkörperhochlage bei Atem-/Herzbeschwerden, Bauchdeckenentlastung bei Abdominalschmerzen, Extremitätentieflagerung bei arteriellen Verschlüssen, Linksseitenlage bei Schwangeren.
Merke: Ohne Druck kein Wundliegen – regelmäßiges Umlagern hilft.
Katheter, Sonden und Drainagen vor jedem Umlagern sichern; Auffangbeutel nie höher als die Blase positionieren.
Bei Heimsauerstofftherapie wird die Therapie fortgeführt. Bei implantierten Herzunterstützungssystemen ist mitunter kein Puls tastbar. Bei kognitiven Einschränkungen wie Demenz helfen Ruhe und Zeit statt logischer Korrektur.
Dialysepatienten, psychiatrische Patienten, Schwangere, onkologische und adipöse Patienten sowie frisch Operierte erfordern jeweils angepasstes Vorgehen.
Modifiziertes ABCDE-Schema als Einsatzkontrolle: Airway, Breathing, Circulation, Disability, Exposure/Environment.
Nach § 22 Abs. 1 StVO muss Ladung auch bei Vollbremsung gesichert sein.
Vollständige, korrekte Verordnungen sind Pflicht – typische Stolpersteine sind veraltete Zieladressen und verlorene Versichertenkarten.
Die Transportverantwortung liegt beim Rettungsdienst, auch wenn Hebammen oder Angehörige begleiten.
Vorgehen: ABCDE erheben, Maßnahmen einleiten, Hilfe nachfordern, Standort durchgeben, bei Kreislaufstillstand AED einsetzen. Notfall-KTW (N-KTW) nach DIN EN 1789 Typ B entlasten in manchen Regionen die Notfallrettung.