Der Rettungsdienst ist ein Hochrisikobereich für Infektionen: Wunden, Erbrochenes, Blut und potenziell hochansteckende Patient:innen gehören zum Alltag. Rettungssanitäter:innen tragen deshalb eine doppelte Verantwortung – sie schützen sich selbst und verhindern, dass sie Keime auf Patient:innen, Kolleg:innen oder Angehörige übertragen. Hygiene ist dabei keine lästige Zusatzaufgabe, sondern ein fester Bestandteil jeder Patientenversorgung.
Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten sind allgegenwärtig und besiedeln den Menschen meist harmlos – etwa die Darmflora oder die Bakterien auf der Haut. Eine solche Besiedlung ohne Krankheitszeichen nennt man Kolonisation. Von einer Infektion spricht man erst, wenn Krankheitserreger in den Körper eindringen, sich dort vermehren und eine Reaktion des Körpers auslösen; treten dabei erkennbare Symptome auf, liegt eine Infektionskrankheit vor. Geregelt wird der Umgang mit übertragbaren Krankheiten durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Ob ein Erreger krank macht, hängt von seiner Pathogenität (grundsätzliche Fähigkeit, eine Krankheit auszulösen), seiner Virulenz (Ausmaß der krankmachenden Wirkung) und der Erregermenge ab – und davon, ob das Immunsystem ihn abwehren kann. Die Zeitspanne zwischen Ansteckung und ersten Symptomen heißt Inkubationszeit; sie reicht von wenigen Stunden (z. B. Noroviren) bis zu Monaten (z. B. Hepatitis B). Wichtig: Viele Menschen sind bereits während der Inkubationszeit oder ganz ohne Symptome ansteckend.
Die Epidemiologie beschreibt, wie häufig und wie verteilt Krankheiten in der Bevölkerung auftreten. Wichtige Kennzahlen sind die Inzidenz (Zahl der Neuerkrankungen in einem Zeitraum), die Prävalenz (Zahl der zu einem Zeitpunkt Erkrankten), die Morbidität (Krankheitshäufigkeit), die Mortalität (Sterblichkeit bezogen auf die gesamte Bevölkerung) und die Letalität (Sterblichkeit bezogen auf die Erkrankten – also wie tödlich eine Krankheit ist).
Nach der Ausbreitung unterscheidet man die Epidemie (gehäuftes Auftreten, örtlich und zeitlich begrenzt, z. B. eine Grippewelle in einer Region), die Endemie (dauerhaftes Vorkommen in einem bestimmten Gebiet, z. B. Malaria in tropischen Regionen) und die Pandemie (länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung, z. B. COVID-19). Bestimmte Krankheiten und Erregernachweise sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, damit das Gesundheitsamt Ausbrüche früh erkennen und Kontaktpersonen ermitteln kann.
Damit eine Infektion entsteht, müssen alle Glieder der Infektionskette vorhanden sein: eine Infektionsquelle (z. B. ein erkrankter Patient, kontaminierte Flächen), ein Übertragungsweg, eine Eintrittspforte (z. B. Schleimhäute, Wunden, Einstichstellen) und ein empfänglicher neuer Wirt. Jedes Glied lässt sich durch Hygienemaßnahmen unterbrechen – genau darin liegt der Sinn von Händedesinfektion, Schutzkleidung, Flächendesinfektion und Impfungen.
Man unterscheidet außerdem die exogene Infektion (Erreger stammen von außen) von der endogenen Infektion (körpereigene Keime gelangen an eine Stelle, an der sie krank machen – etwa Hautkeime über einen Venenzugang in die Blutbahn).
Viele Infektionen beginnen unspezifisch: Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, reduzierter Allgemeinzustand, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Husten oder Schnupfen. Örtliche Entzündungen zeigen die fünf klassischen Entzündungszeichen: Rötung, Überwärmung, Schmerz, Schwellung und eingeschränkte Funktion.
Bestimmte Befunde geben Hinweise auf spezielle Erkrankungen und damit auf die nötige Schutzausrüstung: Hautausschlag mit Fieber (z. B. Masern, Meningokokken), Nackensteifigkeit mit Fieber und punktförmigen Hautblutungen (Verdacht auf Meningokokken-Meningitis), lang anhaltender Husten mit Gewichtsverlust und Nachtschweiß (Verdacht auf Tuberkulose), schwallartiges Erbrechen und Durchfall bei mehreren Personen einer Einrichtung (Verdacht auf Noroviren).
Achtung: Eine Infektion kann in eine lebensbedrohliche Sepsis übergehen. Warnzeichen sind eine erhöhte Atemfrequenz (22/min und mehr), eine neu aufgetretene Bewusstseinsveränderung und ein systolischer Blutdruck von 100 mmHg oder weniger – dann ist ein zügiger Transport mit Notarztbegleitung angezeigt (siehe Lektion 16 Schock).
Merke: Nadelstichverletzungen sind das größte berufliche Infektionsrisiko. Gebrauchte Kanülen niemals in die Schutzkappe zurückstecken (Recapping-Verbot) – sofort in den durchstichsicheren Abwurfbehälter. Kommt es doch zu einer Verletzung: Blutung fördern, Wunde gründlich antiseptisch behandeln, sofort den Durchgangsarzt bzw. Betriebsarzt aufsuchen und den Unfall dokumentieren – eine HIV-Postexpositionsprophylaxe sollte möglichst innerhalb von zwei Stunden beginnen.
Hygiene umfasst alle Maßnahmen, die Infektionen verhüten. Im Rettungsdienst gilt dabei das Prinzip der Basishygiene: Da der Infektionsstatus eines Patienten fast nie bekannt ist, wird jeder Patient so behandelt, als könne er infektiös sein.
Die Expositionsprophylaxe vermeidet den Kontakt mit Erregern bzw. unterbricht deren Übertragung – durch Händehygiene, Schutzkleidung, Flächendesinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten. Die Dispositionsprophylaxe stärkt die persönliche Abwehrbereitschaft, klassischerweise durch Impfungen, aber auch durch eine gesunde Lebensweise und intakte Haut. Beide Säulen ergänzen sich: Die beste Schutzkleidung nützt wenig, wenn sie falsch abgelegt wird, und eine Impfung schützt nicht vor allen Erregern.
Unter Antiseptik versteht man Maßnahmen zur Keimreduzierung an Haut, Schleimhaut und Wunden (z. B. Hautdesinfektion vor einer Punktion), unter Asepsis das keimfreie Arbeiten mit sterilem Material, damit gar nicht erst Keime in den Körper gelangen.
Desinfektionsmittel unterscheiden sich in ihrem Wirkspektrum. Auf der Verpackung ist angegeben, gegen welche Erregergruppen ein Mittel geprüft wirksam ist:
Für die Händedesinfektion werden alkoholische Präparate eingesetzt, für Flächen und Medizinprodukte je nach Anwendungsbereich andere Wirkstoffe. Eingesetzt werden dürfen nur Präparate, deren Wirksamkeit geprüft ist – im Alltag nach der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH, früher DGHM), bei behördlich angeordneten Desinfektionen nach der Liste des Robert Koch-Instituts (RKI). Konzentration, Einwirkzeit und Standzeit einer angesetzten Lösung sind dem Desinfektionsplan zu entnehmen; beim Ansetzen werden Schutzhandschuhe und gegebenenfalls eine Schutzbrille getragen.
Merke: Für Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen dürfen ausschließlich nach VAH bzw. RKI gelistete Präparate in der vorgeschriebenen Konzentration verwendet werden.
Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Verhütung von Infektionen. Sie ist nach den fünf Momenten der Händehygiene erforderlich: vor dem Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten (z. B. vor dem Vorbereiten einer Infusion), nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach dem Patientenkontakt und nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung.
Durchführung: Eine hohle Hand voll Desinfektionsmittel (etwa 3–5 ml) auf die trockenen Hände geben und mindestens 30 Sekunden lang einreiben, bis alle Flächen einschließlich Fingerkuppen, Daumen, Nagelfalze, Fingerzwischenräume und Handgelenke benetzt sind. Die Hände müssen während der gesamten Einwirkzeit feucht bleiben. Handschuhe ersetzen die Händedesinfektion nicht – vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen werden die Hände desinfiziert.
Flächen und Geräte werden feucht gewischt, nicht gesprüht: Beim Sprühen entstehen Aerosole, die eingeatmet werden, und die Benetzung ist ungleichmäßig. Sprühdesinfektion bleibt schwer zugänglichen Stellen vorbehalten. Man unterscheidet die laufende Desinfektion (regelmäßig und nach jedem Patientenkontakt, z. B. Trage, Blutdruckmanschette, Kontaktflächen) von der Schlussdesinfektion nach einem Infektionstransport, bei der alle Flächen und Gegenstände im Patientenraum behandelt werden. Alle Desinfektionsmaßnahmen werden dokumentiert.
Achtung: Ein Desinfektionsmittel wirkt erst nach Ablauf der Einwirkzeit zuverlässig – Flächen dürfen nicht vorher trockengewischt werden.
Die persönliche Hygiene beginnt bei den Händen: kurze, rund geschnittene Fingernägel ohne Nagellack oder künstliche Nägel, keine Ringe, Uhren oder Armbänder während der Patientenversorgung, da sich darunter Keime sammeln und die Desinfektion unvollständig bleibt. Lange Haare werden zusammengebunden. Rissige, trockene Haut ist eine Eintrittspforte für Erreger – deshalb gehören Hautschutz und Hautpflege nach dem Hautschutzplan zum Dienstalltag.
Dienstkleidung wird täglich und bei Verschmutzung sofort gewechselt und vom Arbeitgeber aufbereitet, nicht privat gewaschen. Darüber hinaus stellt der Arbeitgeber die persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos zur Verfügung: Einmalhandschuhe, Schutzkittel oder Overall, Mund-Nasen-Schutz, FFP2- bzw. FFP3-Masken bei aerogen übertragbaren Erregern sowie Schutzbrille oder Visier bei Spritzgefahr.
Zur Dispositionsprophylaxe gehören Impfungen: Der Arbeitgeber muss die Hepatitis-B-Impfung anbieten, sie gilt im Rettungsdienst als unverzichtbar; für Masern besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Nachweispflicht. Empfohlen werden außerdem die jährliche Grippeimpfung sowie Impfungen gegen COVID-19, Keuchhusten, Tetanus und Diphtherie nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Jede Rettungswache führt einen schriftlichen Hygieneplan. Er legt verbindlich fest, wer was wann, wie und womit reinigt oder desinfiziert – für Hände, Haut, Flächen, Fahrzeuge, Geräte und Wäsche. Kernstück ist der Desinfektionsplan mit dem jeweiligen Präparat, seiner Konzentration, der Einwirkzeit und dem Anwendungsbereich. Dazu kommen Regelungen zum Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche, zum Verhalten nach Nadelstichverletzungen und zum Ablauf von Infektionstransporten.
Der Plan hängt gut sichtbar auf der Wache aus, wird regelmäßig aktualisiert und von einer verantwortlichen Person – etwa einem Hygienebeauftragten oder Desinfektor – betreut. Alle Mitarbeitenden werden mindestens jährlich darin unterwiesen.
Steriles Material wird trocken, staubgeschützt und lichtgeschützt gelagert und nach dem Prinzip „first in, first out“ verbraucht, damit ältere Produkte zuerst verwendet werden. Vor dem Gebrauch werden Verpackung und Verfallsdatum geprüft: Eine beschädigte, feuchte, verschmutzte oder abgelaufene Verpackung bedeutet, dass der Inhalt als unsteril gilt.
Vorher werden die Hände desinfiziert, die Verpackung wird erst unmittelbar vor dem Gebrauch geöffnet – bei Peel-Packungen durch Auseinanderziehen der Folien an der dafür vorgesehenen Stelle, ohne den Inhalt zu berühren. Sterile Teile werden nur mit sterilen Handschuhen oder Instrumenten angefasst (Non-Touch-Technik). Kommt ein steriles Teil mit einer unsterilen Fläche in Berührung, wird es verworfen. Einmalprodukte werden niemals wiederaufbereitet.
Ein Infektionstransport ist ein Transport eines Patienten, der an einer übertragbaren Krankheit leidet oder bei dem ein begründeter Verdacht darauf besteht. Er erfordert eine besondere Vorbereitung, angepasste Schutzausrüstung und eine gründliche Nachbereitung.
Nur geschultes, dienstfähiges und ausreichend geimpftes Personal darf Infektionstransporte durchführen. Mitarbeitende mit besonderem Risiko – etwa Schwangere, Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder offenen Hautverletzungen an den Händen – werden je nach Erreger nicht eingesetzt. Grundlage ist eine möglichst genaue Information über den Erreger und seinen Übertragungsweg, die über die Leitstelle, die Transportverordnung oder die abgebende Einrichtung eingeholt wird. Wo verfügbar, kommen Sonderfahrzeuge zum Einsatz; sonst wird das Regelfahrzeug vor dem Einsatz abgerüstet.
Die Maßnahmen richten sich nach dem Erreger und seinem Übertragungsweg. Sie reichen von der Basishygiene bei normalem Kontaktrisiko über erweiterte Schutzmaßnahmen bei multiresistenten Erregern, Noroviren oder aerogen übertragbaren Erkrankungen wie Tuberkulose bis hin zu hochkontagiösen, lebensbedrohlichen Erregern (z. B. Ebola- oder Lassa-Fieber), die nur von Spezialeinheiten mit Sonderfahrzeug und unter Einbindung des Gesundheitsamts transportiert werden.
Vor Fahrtantritt wird der Krankenraum abgerüstet: Nicht benötigtes Material wird entnommen oder in geschlossenen Fächern belassen, damit möglichst wenig kontaminiert wird. Schutzkleidung, ausreichend Desinfektionsmittel, Abwurfbehälter und Wäschesäcke werden bereitgestellt. Die Zielklinik wird vorab informiert und der Übergabeort vereinbart, damit der Patient ohne Umwege in einen Isolierbereich gebracht werden kann.
Die Schutzkleidung wird vor dem Patientenkontakt vollständig angelegt. Bei Tröpfcheninfektionen erhält der Patient – sofern er es toleriert – einen Mund-Nasen-Schutz. Eine Person übernimmt ausschließlich das Fahren und hat keinen Patientenkontakt; die Trennscheibe bzw. Tür zum Fahrerraum bleibt geschlossen, damit dieser nicht kontaminiert wird. Gefahren wird direkt, ohne Zwischenstopps.
Der Patientenkontakt wird auf das Nötige begrenzt, benutztes Material bleibt im Krankenraum. Die Sicherung der Vitalfunktionen hat jedoch immer Vorrang vor dem Infektionsschutz, solange der Eigenschutz gewahrt bleibt – ein Patient wird nicht schlechter versorgt, weil er infektiös ist.
Nach der Übergabe wird die Schutzkleidung in fester Reihenfolge abgelegt, um eine Kontamination der eigenen Haut und Kleidung zu vermeiden: Kittel zusammen mit den Handschuhen von innen nach außen abstreifen, Händedesinfektion, dann Schutzbrille und Maske an den Bändern abnehmen, erneute Händedesinfektion. Kontaminierte Kleidung wird im Infektionswäschesack entsorgt, das Personal duscht vor dem Anziehen frischer Dienstkleidung.
Die Schlussdesinfektion von Krankenraum, berührten Gegenständen, Trage und Tragestuhl ist verpflichtend und erfolgt nach dem Desinfektionsplan; erst nach Ablauf der Einwirkzeit ist das Fahrzeug wieder einsetzbar. Wird der Infektionsstatus eines Patienten erst nachträglich bekannt, gelten Fahrzeug und Personal bis zur Klärung als nicht einsatzbereit, gegebenenfalls ist eine Postexpositionsprophylaxe für das Personal nötig.
Merke: Ohne dokumentierte Schlussdesinfektion ist ein Fahrzeug nach Infektionstransport nicht wieder einsatzbereit.