Die Gefahrenlehre gehört zu den Kernbausteinen der rettungsdienstlichen Ausbildung. Neben der Behandlung und dem Transport von Patient:innen müssen Rettungssanitäter:innen jede Einsatzstelle zunächst auf mögliche Gefahren prüfen.

8.1 Gefahren an der Einsatzstelle

Bei manchen Einsatzlagen ist zunächst eine technische Rettung nötig – etwa nach einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person. Medizinische Maßnahmen treten dann so lange zurück, bis eine Annäherung ohne Eigengefährdung sicher möglich ist. Auch vermeintlich alltägliche Einsatzorte sind nicht automatisch sicher – Angehörige können unberechenbar reagieren, von Patienten selbst können biologische Gefahren ausgehen.

Merke: Das Gefahrenschema (4A-1C-4E-Regel) hilft, systematisch alle relevanten Gefahrenarten abzufragen: Atemgifte, Ausbreitung, Atomare Gefahren, Angstreaktionen, Chemische Gefahren, Elektrizität, Explosion, Einsturz, Erkrankung/Verletzung. Erweitert (5A-1B-1C-5E) kommen Absturz, Biologische Gefahren und Ertrinken/Wassergefahren hinzu.

Gefahren betreffen niemals nur die Einsatzkräfte, sondern immer auch die Betroffenen selbst. Im Zweifel gilt: Zugang sperren und auf Feuerwehr bzw. spezialisierte Kräfte warten, statt ein unkalkulierbares Risiko einzugehen.

8.2 Zusammenarbeit an der Einsatzstelle

Bei Einsätzen mit technischer Rettung übernimmt der Einsatzleiter der Feuerwehr die Gesamteinsatzleitung.

  • Nach Eintreffen unverzüglich beim Einsatzleiter melden
  • Gemeinsam Lagefeststellung und -beurteilung durchführen
  • Ablauf der rettungsdienstlichen Versorgung abstimmen
  • Ablauf der technischen Rettung gemeinsam festlegen
  • Raumordnung klären (Zufahrt, Bereitstellungsräume, Abtransportwege)
  • Eigenes Fahrzeug vorausschauend positionieren
Merke: Gefahren werden systematisch mit der 4A-1C-4E-Regel erfasst. Die Zusammenarbeit gelingt durch Meldung beim Einsatzleiter, gemeinsame Lagebeurteilung und klare Raumordnung.

8.3 Brandbekämpfung

Nach DIN EN 1789 ist jeder Rettungswagen mit einem 8-kg-Pulverlöscher ausgestattet – geeignet nur für Entstehungsbrände, da die Löschmittelmenge nur wenige Sekunden reicht.

Merke: Taktische Regeln beim Löscheinsatz: mit dem Wind vorgehen, Löschmittel von vorn und unten in die Flammen einbringen, gezielt auf den Brandherd richten, stoßweise löschen, Reserve für Rückzündungen bereithalten.
Merke – Brandklassen: A – feste brennbare Stoffe, B – flüssige/flüssig werdende Stoffe, C – Gase, D – Leichtmetalle, F – Fettbrände.

Das Ablöschen einer brennenden Person mit einem Pulverlöscher ist unbedenklich, der Strahl sollte aber nicht direkt ins Gesicht gerichtet werden. Auch bei Brandeinsätzen gilt: ausreichender Sicherheitsabstand, Zufahrt für die Feuerwehr freihalten.

8.4 Gefahrgutunfälle und Rettungsdienst

Gefahrstoffe werden unter CBRN zusammengefasst: Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear.

8.4.1 Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter

Am Fahrzeug informiert eine orangefarbene, zweigeteilte Warntafel: oben die Gefahrnummer, unten die Stoffnummer.

Merke: Die Gefahrnummer beschreibt mit der ersten Ziffer die Hauptgefahr, mit der zweiten eine Nebengefahr; eine verdoppelte Ziffer zeigt eine Zunahme der Gefahr an. Ein "X" davor bedeutet: Der Stoff reagiert gefährlich mit Wasser – keine Dekontamination mit Wasser, Patienten vor Regen schützen.
  • 2 – Entweichen von Gas
  • 3 – Entzündbarkeit flüssiger Stoffe
  • 4 – Entzündbarkeit fester Stoffe
  • 5 – Oxidierende Wirkung
  • 6 – Giftigkeit
  • 7 – Radioaktivität
  • 8 – Ätzwirkung
  • 9 – Gefahr spontaner Reaktion

Die Stoffnummer identifiziert den Stoff eindeutig; Datenbanken wie GESTIS oder BAM helfen bei der Identifikation. Das TUIS (Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem) bietet zusätzliche fachliche Unterstützung.

8.4.2 Taktische Vorgehensweise

Merke – GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung (ohne Eigengefährdung), Spezialkräfte nachfordern.

Hinweise auf unbekanntes Gefahrgut: Beteiligung von LKW/Tanklastzug/Kesselwagen, sichtbarer Rauch, Stoffaustritt, auffällige Gerüche, Personen mit Reizhusten. Bei Verdacht wird die Einsatzstelle weiträumig umgangen.

Achtung: Bei jedem Gefahrgutverdacht sind MELDEN-Schema, GAMS-Regel und Gefahrstoffkennzeichnung konsequent zu beachten.

Bei Kontamination erfolgt vor jeder medizinischen Versorgung eine Dekontamination – schwarzer Bereich (kontaminiert) und weißer Bereich (dekontaminiert) werden unterschieden. Die Gesamtführung liegt bei der Feuerwehr; der Rettungsdienst versorgt nur außerhalb des Gefahrenbereichs.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • AFKzV: FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz
  • AFKzV: FwDV 1 – Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • AFKzV: FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • UNECE: Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • DIN EN 1789 – Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Glossar für den Bevölkerungsschutz
  • GESTIS-Stoffdatenbank der DGUV
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Datenbank Gefahrgut