Grundlagen & Vorbereitung
Skript
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8 Gefahrensituationen

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Die Gefahrenlehre gehört zu den Kernbausteinen der rettungsdienstlichen Ausbildung. Neben der Behandlung und dem Transport von Patient:innen müssen Rettungssanitäter:innen jede Einsatzstelle zunächst auf mögliche Gefahren prüfen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Eigenschutz geht vor Fremdschutz. Ein verletzter Helfer kann niemandem mehr helfen und bindet zusätzlich Kräfte, die für den eigentlichen Patienten fehlen.

8.1 Gefahren an der Einsatzstelle

Bei manchen Einsatzlagen ist zunächst eine technische Rettung nötig – etwa nach einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person. Medizinische Maßnahmen treten dann so lange zurück, bis eine Annäherung ohne Eigengefährdung sicher möglich ist. Auch vermeintlich alltägliche Einsatzorte sind nicht automatisch sicher – Angehörige können unberechenbar reagieren, von Patienten selbst können biologische Gefahren ausgehen.

8.1.1 Das Gefahrenschema

Damit keine Gefahr übersehen wird, hilft ein Merkschema, das aus der Feuerwehr stammt und bei jeder Erkundung im Kopf durchgegangen wird.

Merke: Das Gefahrenschema (4A-1C-4E-Regel) hilft, systematisch alle relevanten Gefahrenarten abzufragen: Atemgifte, Ausbreitung, Atomare Gefahren, Angstreaktionen, Chemische Gefahren, Elektrizität, Explosion, Einsturz, Erkrankung/Verletzung. Erweitert (5A-1B-1C-5E) kommen Absturz, Biologische Gefahren und Ertrinken/Wassergefahren hinzu.

Gefahren betreffen niemals nur die Einsatzkräfte, sondern immer auch die Betroffenen selbst. Im Zweifel gilt: Zugang sperren und auf Feuerwehr bzw. spezialisierte Kräfte warten, statt ein unkalkulierbares Risiko einzugehen. Das Schema wird nicht nur beim Eintreffen, sondern während des gesamten Einsatzes wiederholt – eine Lage kann sich jederzeit ändern, etwa wenn ein Brand sich ausbreitet oder die Stimmung unter Umstehenden kippt.

8.1.2 Persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist eure erste Verteidigungslinie. Zur Grundausstattung gehören Einsatzkleidung mit Warnwirkung, Sicherheitsschuhe und Einmalhandschuhe. Je nach Lage kommen Schutzhelm mit Visier, Schnittschutzhandschuhe (etwa bei Glasbruch an Unfallfahrzeugen), Schutzbrille, Atemschutzmaske (FFP2/FFP3) und Infektionsschutzkittel hinzu. PSA wirkt nur, wenn sie vor dem Kontakt mit der Gefahr angelegt wird – nicht erst, wenn man schon im Unfallwrack kniet. Umluftunabhängiger Atemschutz bleibt der Feuerwehr vorbehalten; Bereiche mit Rauch oder unbekannten Gasen betretet ihr nicht.

8.1.3 Häufige Gefahren im Rettungsdienstalltag

Einige Gefahren begegnen euch besonders häufig:

  • Kohlenmonoxid (CO): farb-, geruch- und geschmackloses Gas, etwa durch defekte Gasthermen, Holzkohlegrills in Innenräumen oder Shisha-Rauch. Mehrere Personen mit Kopfschmerzen, Übelkeit oder Bewusstseinsstörung in einem Raum sind ein Alarmzeichen. Viele Rettungsdienste tragen CO-Warngeräte am Notfallrucksack – schlägt das Gerät an, verlasst ihr sofort den Raum und fordert die Feuerwehr an (siehe Lektion 32).
  • Elektrizität: Bei Niederspannung im Haushalt wird der Stromkreis vor jeder Berührung unterbrochen (Stecker ziehen, Sicherung ausschalten). Bei Hochspannung, etwa an Bahnoberleitungen oder heruntergefallenen Freileitungen, haltet ihr großen Abstand – auch der Boden um die Leitung kann unter Spannung stehen (Schrittspannung). Erst nach Freischaltung durch den Netzbetreiber und Freigabe durch die Feuerwehr wird der Patient versorgt.
  • Elektro- und Hybridfahrzeuge: Orange Hochvoltkabel und Batterien werden nicht berührt; die Feuerwehr deaktiviert das System anhand der Rettungskarte. Beschädigte Akkus können sich noch Stunden später entzünden.
  • Tiere: Hunde werden von Besitzern vor Betreten der Wohnung weggesperrt.

8.1.4 Gewalt gegen Einsatzkräfte

Übergriffe auf Rettungsdienstpersonal – von Beleidigungen bis zu körperlicher Gewalt – haben in den letzten Jahren zugenommen. Warnzeichen sind Alkohol- oder Drogeneinfluss, laute, drohende Sprache, geballte Fäuste, ein Anstarren oder das Verstellen des Ausgangs. Auch Patienten in akuten Verwirrtheitszuständen, etwa bei Hypoglykämie oder nach einem Krampfanfall, können unkontrolliert um sich schlagen.

  • Positionierung: Immer so stehen, dass der Weg zum Ausgang frei bleibt; nie zwischen zwei Konfliktparteien geraten.
  • Deeskalation: ruhig und langsam sprechen, klare einfache Sätze, Abstand von mindestens einer Armlänge halten, offene Körpersprache, dem Gegenüber Wahlmöglichkeiten lassen und ihn nicht bloßstellen.
  • Rückzug: Wird die Situation bedrohlich, zieht ihr euch zurück – gemeinsam und ohne Material zurückzulassen, das als Waffe dienen könnte – und fordert die Polizei an. Vereinbart im Team ein Codewort für den sofortigen Rückzug.
  • Nachbereitung: Jeder Übergriff wird dokumentiert, an den Arbeitgeber gemeldet und kann angezeigt werden (siehe Lektion 10). Nehmt Angebote der Einsatznachsorge in Anspruch (siehe Lektion 36).

8.2 Zusammenarbeit an der Einsatzstelle

8.2.1 Meldung und Absprache

Bei Einsätzen mit technischer Rettung übernimmt der Einsatzleiter der Feuerwehr die Gesamteinsatzleitung. Der Rettungsdienst ist für die medizinische Versorgung verantwortlich; beide Seiten stimmen sich eng ab:

  • Nach Eintreffen unverzüglich beim Einsatzleiter melden
  • Gemeinsam Lagefeststellung und -beurteilung durchführen
  • Ablauf der rettungsdienstlichen Versorgung abstimmen
  • Ablauf der technischen Rettung gemeinsam festlegen
  • Raumordnung klären (Zufahrt, Bereitstellungsräume, Abtransportwege)
  • Eigenes Fahrzeug vorausschauend positionieren
Merke: Gefahren werden systematisch mit der 4A-1C-4E-Regel erfasst. Die Zusammenarbeit gelingt durch Meldung beim Einsatzleiter, gemeinsame Lagebeurteilung und klare Raumordnung.

8.2.2 Technische Rettung

Die technische Rettung einer eingeklemmten Person erfolgt patientenorientiert: Der Zustand des Patienten bestimmt, wie schnell und auf welche Weise er befreit wird. Ist der Patient kritisch, etwa bei Bewusstlosigkeit oder im Schock, wird eine Sofortrettung auf kürzestem Weg angestrebt, auch wenn sie weniger schonend ist. Ist er stabil, kann die Feuerwehr eine große Öffnung schaffen, sodass er achsengerecht und schonend gerettet wird. Eine Person des Rettungsdienstes betreut den Patienten meist im Fahrzeug, spricht mit ihm und schützt ihn mit einer Decke oder einem Splitterschutz vor Glas und Werkzeug. Achtet dabei auf nicht ausgelöste Airbags: Haltet euch nicht im Entfaltungsbereich auf und legt nichts auf die Airbagabdeckungen.

8.3 Brandbekämpfung

8.3.1 Entstehungsbrände und Feuerlöscher

Nach DIN EN 1789 gehört zur Ausstattung jedes Rettungswagens ein tragbarer Feuerlöscher, meist ein Pulverlöscher. Er ist nur für Entstehungsbrände geeignet, da die Löschmittelmenge nur wenige Sekunden reicht – etwa für einen beginnenden Motorbrand oder einen brennenden Mülleimer. Größere Brände sind immer Aufgabe der Feuerwehr.

Merke: Taktische Regeln beim Löscheinsatz: mit dem Wind vorgehen, Löschmittel von vorn und unten in die Flammen einbringen, gezielt auf den Brandherd richten, stoßweise löschen, Reserve für Rückzündungen bereithalten.

8.3.2 Brandklassen

Nicht jedes Löschmittel eignet sich für jeden Brand. Die Brandklassen sind auf jedem Feuerlöscher angegeben.

Merke – Brandklassen: A – feste brennbare Stoffe, B – flüssige/flüssig werdende Stoffe, C – Gase, D – Leichtmetalle, F – Fettbrände.

Pulverlöscher (ABC-Pulver) decken die Klassen A, B und C ab, hinterlassen aber viel Staub. Fettbrände (Klasse F) dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden: Das Wasser verdampft schlagartig und reißt brennendes Fett mit – es kommt zur Fettexplosion. Stattdessen wird der Topf mit einem Deckel abgedeckt oder ein spezieller Fettbrandlöscher verwendet. Bei Gasbränden wird zuerst die Gaszufuhr unterbrochen, da unverbranntes ausströmendes Gas sonst explodieren kann.

8.3.3 Brennende Personen und Brandrauch

Das Ablöschen einer brennenden Person mit einem Pulverlöscher ist unbedenklich, der Strahl sollte aber nicht direkt ins Gesicht gerichtet werden. Alternativ wird die Person auf den Boden gebracht und mit einer Decke oder durch Wälzen abgelöscht. Auch bei Brandeinsätzen gilt: ausreichender Sicherheitsabstand, Zufahrt für die Feuerwehr freihalten.

Die größte Gefahr bei Bränden geht meist nicht von den Flammen, sondern vom Rauch aus: Er enthält Kohlenmonoxid, Blausäure und Reizgase und kann schon nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit führen. Verrauchte Räume werden nur von der Feuerwehr unter Atemschutz betreten. Patienten aus Bränden werden immer auf eine Rauchgasvergiftung untersucht – auch wenn sie zunächst unauffällig wirken.

8.4 Gefahrgutunfälle und Rettungsdienst

Gefahrstoffe werden unter CBRN zusammengefasst: Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear. Gefahrgutunfälle sind selten, aber besonders gefährlich, weil die Gefahr oft nicht sichtbar ist und sich Stoffe mit dem Wind ausbreiten. Für den Rettungsdienst gilt: Die Gefahr muss früh erkannt werden, damit ihr euch nicht selbst kontaminiert und zum Patienten werdet.

8.4.1 Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter

Am Fahrzeug informiert eine orangefarbene, zweigeteilte Warntafel: oben die Gefahrnummer, unten die Stoffnummer.

Merke: Die Gefahrnummer beschreibt mit der ersten Ziffer die Hauptgefahr, mit der zweiten eine Nebengefahr; eine verdoppelte Ziffer zeigt eine Zunahme der Gefahr an. Ein „X“ davor bedeutet: Der Stoff reagiert gefährlich mit Wasser – keine Dekontamination mit Wasser, Patienten vor Regen schützen.
  • 2 – Entweichen von Gas
  • 3 – Entzündbarkeit flüssiger Stoffe
  • 4 – Entzündbarkeit fester Stoffe
  • 5 – Oxidierende Wirkung
  • 6 – Giftigkeit
  • 7 – Radioaktivität
  • 8 – Ätzwirkung
  • 9 – Gefahr spontaner Reaktion

Die Stoffnummer identifiziert den Stoff eindeutig; Datenbanken wie GESTIS oder BAM helfen bei der Identifikation. Das TUIS (Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem) bietet zusätzliche fachliche Unterstützung. Zusätzlich tragen Fahrzeuge und Verpackungen rautenförmige Gefahrzettel mit Symbolen, etwa eine Flamme für Entzündbarkeit oder einen Totenkopf für Giftigkeit. In Betrieben und Laboren kennzeichnen die weißen GHS-Piktogramme mit rotem Rahmen gefährliche Stoffe.

8.4.2 Taktische Vorgehensweise

Bei einem Gefahrgutunfall folgt das taktische Vorgehen einem festen Schema, das Eigen- und Fremdschutz konsequent vor die medizinische Versorgung stellt – erst wenn die Lage kontrolliert ist, rückt die Patientenversorgung wieder in den Vordergrund.

Merke – GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung (ohne Eigengefährdung), Spezialkräfte nachfordern.

Hinweise auf unbekanntes Gefahrgut: Beteiligung von LKW/Tanklastzug/Kesselwagen, sichtbarer Rauch, Stoffaustritt, auffällige Gerüche, Personen mit Reizhusten. Bei Verdacht wird die Einsatzstelle weiträumig umgangen. Nähert euch mit dem Wind im Rücken und möglichst von einer erhöhten Position, da viele Gase schwerer als Luft sind und sich in Senken sammeln. Als Anhalt gilt ein Gefahrenbereich von mindestens 50 Metern um die Austrittsstelle, der nur von Einsatzkräften mit spezieller Schutzausrüstung betreten wird, und ein Absperrbereich von mindestens 100 Metern.

Achtung: Bei jedem Gefahrgutverdacht sind MELDEN-Schema, GAMS-Regel und Gefahrstoffkennzeichnung konsequent zu beachten.

8.4.3 Dekontamination

Bei Kontamination erfolgt vor jeder medizinischen Versorgung eine Dekontamination – schwarzer Bereich (kontaminiert) und weißer Bereich (dekontaminiert) werden unterschieden. Die Gesamtführung liegt bei der Feuerwehr; der Rettungsdienst versorgt nur außerhalb des Gefahrenbereichs.

Die Dekontamination übernehmen Spezialeinheiten der Feuerwehr: Kontaminierte Kleidung wird entfernt, was bereits einen großen Teil der Schadstoffe beseitigt, anschließend wird der Patient in der Regel mit Wasser und Seife gereinigt. Bei lebensbedrohten Patienten erfolgt eine verkürzte Notdekontamination, damit die Behandlung nicht zu lange verzögert wird. Patienten aus dem schwarzen Bereich dürfen erst nach der Dekontamination in den Rettungswagen – sonst wird das Fahrzeug selbst kontaminiert und fällt aus. Informiert die Zielklinik frühzeitig über den Stoff, damit sie sich vorbereiten kann.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • AFKzV: FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz
  • AFKzV: FwDV 1 – Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • AFKzV: FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • UNECE: Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • DIN EN 1789 – Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Glossar für den Bevölkerungsschutz
  • GESTIS-Stoffdatenbank der DGUV
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Datenbank Gefahrgut
  • DGUV: Gewaltprävention im Rettungsdienst
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