Die Gefahrenlehre gehört zu den Kernbausteinen der rettungsdienstlichen Ausbildung. Neben der Behandlung und dem Transport von Patient:innen müssen Rettungssanitäter:innen jede Einsatzstelle zunächst auf mögliche Gefahren prüfen.
Bei manchen Einsatzlagen ist zunächst eine technische Rettung nötig – etwa nach einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person. Medizinische Maßnahmen treten dann so lange zurück, bis eine Annäherung ohne Eigengefährdung sicher möglich ist. Auch vermeintlich alltägliche Einsatzorte sind nicht automatisch sicher – Angehörige können unberechenbar reagieren, von Patienten selbst können biologische Gefahren ausgehen.
Merke: Das Gefahrenschema (4A-1C-4E-Regel) hilft, systematisch alle relevanten Gefahrenarten abzufragen: Atemgifte, Ausbreitung, Atomare Gefahren, Angstreaktionen, Chemische Gefahren, Elektrizität, Explosion, Einsturz, Erkrankung/Verletzung. Erweitert (5A-1B-1C-5E) kommen Absturz, Biologische Gefahren und Ertrinken/Wassergefahren hinzu.
Gefahren betreffen niemals nur die Einsatzkräfte, sondern immer auch die Betroffenen selbst. Im Zweifel gilt: Zugang sperren und auf Feuerwehr bzw. spezialisierte Kräfte warten, statt ein unkalkulierbares Risiko einzugehen.
Bei Einsätzen mit technischer Rettung übernimmt der Einsatzleiter der Feuerwehr die Gesamteinsatzleitung.
Merke: Gefahren werden systematisch mit der 4A-1C-4E-Regel erfasst. Die Zusammenarbeit gelingt durch Meldung beim Einsatzleiter, gemeinsame Lagebeurteilung und klare Raumordnung.
Nach DIN EN 1789 ist jeder Rettungswagen mit einem 8-kg-Pulverlöscher ausgestattet – geeignet nur für Entstehungsbrände, da die Löschmittelmenge nur wenige Sekunden reicht.
Merke: Taktische Regeln beim Löscheinsatz: mit dem Wind vorgehen, Löschmittel von vorn und unten in die Flammen einbringen, gezielt auf den Brandherd richten, stoßweise löschen, Reserve für Rückzündungen bereithalten.
Merke – Brandklassen: A – feste brennbare Stoffe, B – flüssige/flüssig werdende Stoffe, C – Gase, D – Leichtmetalle, F – Fettbrände.
Das Ablöschen einer brennenden Person mit einem Pulverlöscher ist unbedenklich, der Strahl sollte aber nicht direkt ins Gesicht gerichtet werden. Auch bei Brandeinsätzen gilt: ausreichender Sicherheitsabstand, Zufahrt für die Feuerwehr freihalten.
Gefahrstoffe werden unter CBRN zusammengefasst: Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear.
Am Fahrzeug informiert eine orangefarbene, zweigeteilte Warntafel: oben die Gefahrnummer, unten die Stoffnummer.
Merke: Die Gefahrnummer beschreibt mit der ersten Ziffer die Hauptgefahr, mit der zweiten eine Nebengefahr; eine verdoppelte Ziffer zeigt eine Zunahme der Gefahr an. Ein "X" davor bedeutet: Der Stoff reagiert gefährlich mit Wasser – keine Dekontamination mit Wasser, Patienten vor Regen schützen.
Die Stoffnummer identifiziert den Stoff eindeutig; Datenbanken wie GESTIS oder BAM helfen bei der Identifikation. Das TUIS (Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem) bietet zusätzliche fachliche Unterstützung.
Merke – GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung (ohne Eigengefährdung), Spezialkräfte nachfordern.
Hinweise auf unbekanntes Gefahrgut: Beteiligung von LKW/Tanklastzug/Kesselwagen, sichtbarer Rauch, Stoffaustritt, auffällige Gerüche, Personen mit Reizhusten. Bei Verdacht wird die Einsatzstelle weiträumig umgangen.
Achtung: Bei jedem Gefahrgutverdacht sind MELDEN-Schema, GAMS-Regel und Gefahrstoffkennzeichnung konsequent zu beachten.
Bei Kontamination erfolgt vor jeder medizinischen Versorgung eine Dekontamination – schwarzer Bereich (kontaminiert) und weißer Bereich (dekontaminiert) werden unterschieden. Die Gesamtführung liegt bei der Feuerwehr; der Rettungsdienst versorgt nur außerhalb des Gefahrenbereichs.