Jede Rettungssanitäterin und jeder Rettungssanitäter trifft im Einsatz zunächst auf einen Menschen, nicht auf eine Diagnose. Entscheidend ist der geschulte Blick auf die drei tragenden Säulen des Überlebens: Atmung, Bewusstsein und Herz-Kreislauf-Funktion.

Merke: Die Notfalluntersuchung wird bei jedem Notfallpatienten durchgeführt – stets problemorientiert und unter Einbeziehung des gesamten Einsatzumfelds.

11.1 Grundlagen der Patientenbeobachtung

Im Zentrum stehen A, B und C: Atmung, Bewusstsein, Circulation, ergänzt durch Haut, Augen und Mundhöhle. Als Werkzeuge dienen die eigenen Sinne – Sehen, Hören, Fühlen, Riechen.

11.1.1 Atmung

Beurteilt werden Frequenz (normal 12–20/min), Tiefe und Bewegungsmuster. Tachypnoe kann auf Angst, Schmerz oder Schock hinweisen, Bradypnoe auf SHT oder Vergiftung. Fehlt jede Atembewegung, liegt eine Apnoe vor.

11.1.2 Bewusstsein

Erster Check: anschauen, ansprechen, anfassen. Die Glasgow Coma Scale (GCS) fasst Augenöffnung, verbale und motorische Reaktion in Punktwerten 3–15 zusammen. GCS 15–14: keine relevante Störung; 13–12: geringe Störung; 11–9: schwere Störung, stabile Seitenlage, Notarzt nachfordern; 8–3: tiefe Bewusstlosigkeit, ausgefallene Schutzreflexe.

11.1.3 Kreislauf

Puls normal 60–80/min in Ruhe. Rekapillarisierungszeit sollte unter 2 Sekunden liegen. Blutdruck physiologisch um 120/80 mmHg; Hypotonie unter 100 mmHg systolisch, Hypertonie über 140/90 mmHg.

11.1.4–1.6 Haut, Augen, Mundhöhle

Zyanose deutet auf Sauerstoffmangel, Blässe auf Blutverlust. Kalte, feuchte Haut ist typisch für Schock. Anisokorie kann auf erhöhten Hirndruck hindeuten. Ruß im Mund weist auf Rauchgasinhalation, süßlicher Geruch auf diabetische Entgleisung hin.

Merke: Die Patientenbeobachtung ist der Ausgangspunkt jedes rettungsdienstlichen Handelns.

11.2 Grundlagen der strukturierten Patientenuntersuchung

11.2.1 Szene, Sicherheit, Situation (SSS)

Vor dem ersten Patientenkontakt wird die Lage beurteilt: Eigenschutz, Anzahl der Patienten, passender Unfallmechanismus, benötigte weitere Kräfte.

11.2.2 Der Ersteindruck

Entsteht in 10–15 Sekunden und mündet in eine Einstufung als kritisch, potenziell kritisch oder nicht kritisch – Sprache, Puls und Haut werden orientierend geprüft.

11.2.3 Primary Assessment nach ABCDE

Merke: Wird auf einer Stufe ein lebensbedrohliches Problem gefunden, wird es sofort behandelt. Bei Verschlechterung beginnt das ABCDE-Schema erneut von vorn.

11.2.4 Secondary Assessment und SAMPLER

11.2.5 OPQRST und IPPAF

OPQRST vertieft ein Symptom wie Schmerz: Onset, Provocation/Palliation, Quality, Radiation, Severity, Time. IPPAF strukturiert die körperliche Untersuchung: Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Funktionsprüfung – die Perkussion bleibt meist erfahrenerem Personal vorbehalten.

11.3 Fallstricke der Patientenuntersuchung

11.3.1 Wahrnehmungsfehler

Merke: Messwerte sind Wegweiser – nicht die Therapieentscheidung an sich.

11.3.2 Multimorbide Patienten

Alterstypische Veränderungen (verminderte Schutzreflexe, eingeschränkte Thermoregulation) können Befunde verschleiern; Dauermedikation wie Betablocker kann die Kreislaufreaktion unterdrücken.

11.3.3 Alkoholisierte Patienten

Ein Alkoholgeruch erklärt eine Bewusstseinsstörung nicht automatisch – Blutzuckermessung gehört bei unklarer Bewusstseinsminderung immer dazu.

11.4 Vorgehensweise bei Großschadensereignissen

Bei MANV steht einer großen Zahl an Patienten begrenzte Kapazität gegenüber – zentral ist die Triage. Sie ist ärztliche Aufgabe; ohne rechtzeitige ärztliche Verfügbarkeit übernimmt das Rettungsfachpersonal die Vorsichtung, begrenzt auf: starke Blutungen stillen, Atemwege freimachen, stabile Seitenlage.

Merke: Ohne zeitgerechte ärztliche Sichtung übernimmt das Rettungsfachpersonal die Vorsichtung – begrenzt auf Blutstillung, freie Atemwege und stabile Seitenlage.

Literatur und Quellen für dieses Modul

  • Bundesärztekammer: Sichtungskategorien und deren Dokumentation an der Einsatzstelle bei einem Massenanfall von Verletzten/Betroffenen (MANV)
  • Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) – Kompetenzrahmen der präklinischen Patientenuntersuchung
  • European Resuscitation Council (ERC): Guidelines zu Basic Life Support und Ersteinschätzung des Notfallpatienten