Isolierte Erkrankungen oder Verletzungen aus dem Augen- sowie Hals-Nasen-Ohren-Bereich sind im Rettungsdienst eher selten. Bei Augennotfällen überwiegen Verletzungen – auch wenn dabei die Sehkraft akut bedroht sein kann, entsteht fast nie unmittelbare Lebensgefahr. Anders bei Blutungen in Mund-, Rachen- und Nasenraum: Aufgrund von Blutverlust und drohender Atemwegsverlegung sind diese potenziell lebensbedrohlich.
Augenverletzungen werden grob in solche mit und ohne Eröffnung des Augapfels eingeteilt. Offene Verletzungen sind schwerwiegender und müssen operativ versorgt werden.
Säuren oder Laugen können bis zum Verlust des Auges führen. Laugen verursachen eine Verflüssigungsnekrose, bei der bereits innerhalb einer Minute eine Hornhautperforation entstehen kann; Säuren führen zu einer Koagulationsnekrose, die den weiteren Substanzeinfluss teilweise selbst bremst.
Merke: Je höher die Konzentration und je länger die Einwirkzeit, desto schwerer die Verätzung – bei Säuren und Laugen gilt: sofort und ausgiebig spülen, mindestens 30 Minuten lang, mit steriler Spüllösung, Kochsalzlösung oder notfalls sauberem Leitungswasser.
Achtung: Ungelöschter Kalk darf niemals mit Flüssigkeit gespült werden – er wird trocken entfernt (z. B. mit einem Wattestäbchen), auch unter dem Oberlid.
Stumpfe Verletzungen sind deutlich häufiger als offene und entstehen etwa durch Aufprall, Faustschlag oder Balltreffer. Sie werden mit einem Eisbeutel gekühlt, um die Schwellung zu reduzieren, gefolgt von zügiger augenärztlicher Vorstellung. Bei offenen Verletzungen und steckenden Fremdkörpern gilt der Grundsatz: nichts manipulieren, nichts entfernen, steril abdecken.
Achtung: Ein großer, steckender Fremdkörper wird immer im Auge belassen – jede Manipulation verschlimmert den Schaden. Nach der Erstversorgung werden beide Augen dunkel abgedeckt, um Mitbewegungen des unverletzten Auges zu vermeiden.
Leitsymptom sämtlicher Augenverletzungen ist die Abwehrtrias aus Lichtscheu, Lidkrampf und Tränenfluss. Der Transport erfolgt zügig in eine Klinik mit Augenheilkunde, bei Verdacht auf eine Hornhaut- oder Lederhautperforation besonders dringlich.
Eine Augenrötung ist ein unspezifisches Zeichen und kann durch Infektionen, Entzündungen, geplatzte Bindehautgefäße oder ein akutes Glaukom ausgelöst werden. Notfallmedizinisch besonders relevant ist der Glaukomanfall: Durch einen abrupten Abflussverschluss steigt der Augeninnendruck innerhalb von Minuten stark an, wodurch Sehnerv und Sehvermögen akut bedroht sind.
Typische Zeichen sind ein einseitig gerötetes Auge mit stumpf-matter Hornhaut, eine weite, lichtstarre Pupille, ein beim Betasten steinhart gespannter Augapfel sowie eine Sehverschlechterung mit Regenbogenringen um Lichtquellen, oft begleitet von Übelkeit, Kopfschmerz und Bluthochdruck.
Eure Basismaßnahmen sind das sterile Abdecken des betroffenen Auges, das Verdunkeln beider Augen und der zeitnahe Transport zur augenärztlichen Behandlung, wo die eigentliche Drucksenkung erfolgt.
Eine plötzliche, schmerzlose Sehverschlechterung erfordert umgehende augenärztliche Abklärung. Häufigster Auslöser ist die Netzhautablösung, bei der sich die Netzhaut vom darunterliegenden Pigmentepithel abhebt – meist durch ein Loch oder einen Riss, durch den Glaskörperflüssigkeit eindringt. Typische Symptome sind Lichtblitze bei Augenbewegungen, wandernde Schlieren, ein „Rußregen“ aus fallenden dunklen Punkten sowie ein wahrgenommener „schwarzer Vorhang“ bei Gesichtsfeldausfall. Weitere Ursachen sind Gefäßverschlüsse der Netzhaut, Glaskörperblutungen oder Entzündungen von Netzhaut oder Sehnerv.
Auch hier gilt: betroffenes Auge steril abdecken, beide Augen verdunkeln, zügiger Transport zur augenärztlichen Behandlung.
Meist ungefährlich, kann aber bei anhaltender Blutung – besonders bei älteren Menschen mit Bluthochdruck oder unter gerinnungshemmenden Medikamenten – zur ernsten Gefahr werden.
Ist die Blutung nicht zu stillen oder liegt eine hintere Blutung vor, fordert ihr den Notarzt nach – die improvisierte hintere Nasentamponade, die Tamponade mit adrenalinhaltiger Lösung sowie die blutdrucksenkende Medikamentengabe sind ärztliche bzw. notfallsanitäterliche Maßnahmen.
Entstehen häufig durch Nachblutungen nach Operationen im Rachenraum oder einen Zungenbiss nach einem Krampfanfall. Wichtigste Maßnahme ist der Schutz vor Aspiration: bewusstseinsklare Patienten aufrecht lagern und Blut ausspucken lassen, bewusstseinsgetrübte Patienten in die stabile Seitenlage bringen. Kompressen zur Blutstillung im Mund sollten vermieden werden, da sie das Aspirationsrisiko erhöhen – das vorsichtige Absaugen mit leichtem Sog kann die Situation dagegen erheblich erleichtern.
Entstehen meist durch direkte Verletzungen des Trommelfells, etwa bei einem Knalltrauma. Eine besondere Gefahr besteht, wenn die Blutung auf eine Schädelbasisfraktur hinweist. Der äußere Gehörgang wird locker, aber nicht luftdicht mit einer sterilen Kompresse abgedeckt; Fremdkörper im Ohr werden bis zur ärztlichen Versorgung belassen.
Tinnitus, akuter Schwindel und akuter Hörverlust sind keine eigenständigen Krankheiten, sondern Symptome unterschiedlicher Ursachen. Treten sie gemeinsam auf, deutet dies häufig auf einen Morbus Menière hin.
Vertigo wird als Dreh-, Schwank- oder Bewegungsschwindel empfunden, oft begleitet von Gangunsicherheit, Übelkeit und Erbrechen – abzugrenzen vom kurzen orthostatischen Schwindel nach schnellem Aufstehen. Mögliche Ursachen reichen von Störungen des Gleichgewichtsorgans über Bluthochdruck bis zu zerebralen Durchblutungsstörungen.
Merke: Bei akutem Schwindel muss zwischen einer harmlosen peripheren Ursache im Gleichgewichtsorgan und einer potenziell lebensbedrohlichen zentralen (neurologischen) Ursache unterschieden werden – achtet deshalb konsequent auf begleitende Schlaganfallzeichen (FAST-Test).
Ein Hörsturz ist ein plötzlicher, meist einseitiger Hörverlust ohne erkennbaren äußeren Anlass, begleitet von Ohrensausen und einem Druckgefühl im Ohr. Über den Transport zum HNO-Arzt hinaus sind rettungsdienstliche Maßnahmen in der Regel nicht erforderlich. Bei starker Übelkeit im Rahmen eines Schwindelanfalls kann der Notarzt ein Antiemetikum verabreichen.